RIS AI
100 Treffer715 msnur geltende Fassungen
2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…der Registrierkassenpflicht bei Unterschreitung der Umsatzgrenzen im Fall von § 2 Abs. 3 BarUV 2015 Wird die Umsatzgrenze in einem Folgejahr nicht überschritten und ist aufgrund besonderer Umstände absehbar, dass diese Grenze auch künftig nicht überschritten wird, so fallen die Verpflichtungen zur Losungsermittlung mit elektronischem Aufzeichnungssystem…

VPR 2021 Rz 284–2872.2.2. Funktionsanalyse
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…so werden die maßgeblichen Mitarbeiterfunktionen nicht der Betriebsstätte zuzuordnen sein. Ebenso wenig werden Finanzierungserträge des inländischen Unternehmens bloß auf Grund des Umstands im Inland steuerfrei gestellt werden können, dass sie buchmäßig in einer gesondert für die Finanzierungsbetriebsstätte geführten Buchhaltung als deren Ertrag erfasst worden sind…

VPR 2021 Rz 86–931.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Dienstleistung befassten Personals) herangezogen, wird im Allgemeinen ein Deckungsbeitrag für Fixkostenanteile durch einen entsprechend höheren Ansatz des Aufschlagsatzes abzudecken sein. Rz 93: Unter besonderen Umständen kann eine Dienstleistungsverrechnung auch ohne Gewinnaufschlag als fremdverhaltenskonform gewertet werden (Z 7.35 f OECD-VPL). Dies kann für Dienstleistungen…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…vorletzter Satz). Der AOA light lässt Ausnahmen nur dann zu, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine abweichende Beurteilung verlangen. Besondere Umstände werden jedenfalls bei Baubetriebsstätten vorliegen; denn es wäre nicht zu rechtfertigen, bei kurzfristig in Baubetriebsstätten eingesetztem Baugerät von einer Überführung der Wirtschaftsgüter in das…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

7. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG) 7.1. Verlass auf Selbstauskünfte und Belege (§ 47 GMSG) Rz 43: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder Belege nicht…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

1. Allgemeines Zu den Einkünften aus besonderen Waldnutzungen gehören auch Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung), soweit der Steuerpflichtige nicht von der Möglichkeit des § 12 Abs. 7 EStG 1988 Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der außerordentlichen Waldnutzung (EStR 2000 Rz 7327 ff) knüpft die Waldnutzung…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…entrichten. 31.1.9.2. Bescheide Rz 1803: Der BVwAbgV unterliegen, soweit keine Tarifpost des besonderen Teiles gegeben ist, Bescheide, durch die auf Parteiansuchen eine Berechtigung verliehen oder eine Bewilligung erteilt oder eine Berechtigung oder Bewilligung verlängert wird sowie sonstige Bescheide, die wesentlich im Privatinteresse…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…und der Höhe nach dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. Rz 111: Bei einer Darlehensgewährung durch den Gesellschafter an die Gesellschaft kann eine nicht fremdübliche Vertragsgestaltung eine Nichtanerkennung als Darlehen und - nach den Umständen des Einzelfalls - eine Qualifikation als verdecktes Eigenkapital nach sich ziehen (KStR 2013 Rz 530)…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…auch die bloß im Innenverhältnis Rechtswirkungen erzeugenden unechten (atypischen) stillen Gesellschaften Mitunternehmereigenschaft besitzen (EStR 2000 Rz 5815). In diesem Fall gelten die für Personengesellschaften entwickelten Abkommensregeln auch für die stille Gesellschaft. Rz 388: Der Umstand, dass in vielen österreichischen DBA in einer Personengesellschaftsklausel des Art…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…sind in den nach Ertragsregionen gemäß Anlage 8 differenzierten Hektarsätzen in Anlage 1 berücksichtigt. 2.Bewirtschaftungsbedingungen und übrige Umstände im Wirtschaftswald-Hochwald: a)Die absolute Seehöhe des flächenmäßigen Schwerpunktes liegt nicht über 700 Meter. b)Die mittlere Bringungsentfernung bis zum öffentlichen Verkehrsnetz übersteigt einen Kilometer…

VPR 2021 Rz 137–1391.3.4. Immaterielle Werte
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…bei immateriellen Werten als besonders schwierig erweisen. Rz 139: Je nach Branche und anderen Umständen kann die Verwertung immaterieller Werte im Einzelfall einen großen oder kleinen Teil der Wertschöpfung des betreffenden Unternehmens ausmachen. Außerdem erfordern nicht alle immateriellen Werte unter allen Umständen eine von der…

VPR 2021 Rz 154–1581.3.4.4. Hard-to-value intangibles
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…daher mangelnde Erfahrungswerte; Übertragung an verbundenes Unternehmen gegen Zahlung eines Pauschalbetrags; Nutzung oder Entwicklung im Rahmen eines Kostenverteilungsvertrags. Rz 155: Bei Transaktionen mit HTVI besteht in besonderem Ausmaß eine Informationsasymmetrie zwischen Abgabepflichtigen und Finanzverwaltung im Hinblick auf die Geschäftsinformationen, welche notwendig wären, um die Fremdüblichkeit…

VPR 2021 Rz 196–1991.3.7.3. Standortvorteile
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…der österreichischen Forschungsprämie zwischen fremden Dritten in vergleichbaren Umständen ganz oder teilweise weitergereicht werden, können vergleichbare Überlegungen für eine sachgerechte Aufteilung zwischen Konzernunternehmen angestellt werden. Beispiel: Ein Pharmakonzern betreibt über eine österreichische Konzerngesellschaft Auftragsforschung, welche mit speziell qualifizierten Mitarbeitern, die über besonderes Know-how verfügen…

VPR 2021 Rz 335–3382.2.3.6. Vertreterbetriebsstätten
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Zwei-Steuerpflichtigen-Ansatz, "two taxpayers approach"). Ob der ausländischen Muttergesellschaft allerdings in ihrer Vertreterbetriebsstätte tatsächlich ein Gewinn zuzurechnen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ist anhand einer Funktions- und Risikoanalyse zu beurteilen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass ein Risiko, welches auf…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Voraussetzungen für die subsidiäre Meldung noch vorliegen. Liegen diese weiterhin vor, so ist dieser Umstand bei der Meldung zu bestätigen und anzugeben ob nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die wirtschaftlichen Eigentümer nicht festgestellt und überprüft werden konnten (§ 5 Abs. 1 Z 3 lit b Variante 1…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…deren innere Organisation gemäß § 34 SE-Gesetz dualistisch (Vorstand und Aufsichtsrat) oder monistisch (Verwaltungsrat) ausgestaltet werden kann. Bei der SE bestehen besondere Anforderungen an die Gründung, da diese nur durch den grenzüberschreitenden Zusammenschluss von AG oder SE durch Verschmelzung, Gründung einer Holding SE oder Umwandlung…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…kann aber die Überprüfung nicht am selben Tag abgeschlossen werden, ist die Bestätigung ehestmöglich innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen vorzunehmen. Es wird nur unter eingeschränkten Umständen anerkannt, dass die Bestätigung nicht am selben Tag erfolgen kann, zB bei der Übertragung eines Versicherungsvertrages (FAQ 20…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…umfasst sind. Deren Einkommensteuererklärungen können daher zur Quotenregelung angemeldet werden. Aus Gründen der technischen Umsetzung ist erforderlich, dass im Zeitpunkt der Anmeldung der Umstand, dass entweder ein Grenzgänger oder ein sonstiger internationaler Sachverhalt vorliegt, dem Finanzamt bekannt und in der Grunddatenverwaltung gespeichert ist. Die Bekanntgabe…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…Vorbereitung einer Amtshaftungsklage). Die Initiative zur Akteneinsicht hat nicht von der Behörde (oder dem Verwaltungsgericht), sondern von der Partei auszugehen. Bei nicht vertretenen Personen ist unter Umständen eine Belehrung durch die Abgabenbehörde geboten (Manuduktionspflicht). Die Akteneinsicht gemäß § 90 BAO erfolgt nur auf Antrag der Partei…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…die oberste Führungsebene des meldepflichtigen Rechtsträgers ist. Als oberste Führungsebene sind diesfalls grundsätzlich weiterhin die jeweiligen Organe des Rechtsträgers anzusehen. Gemäß § 170 IO (Insolvenzordnung) hat das Gericht aber unter gewissen Umständen dem Schuldner die Eigenverwaltung zu entziehen und einen Masseverwalter zu bestellen. Gemäß § 77a Abs…