…Unternehmer (im Regelfall der Fahrzeughändler), der die Lieferung ausführt. Wirtschaftlich trifft die Steuerlast im Wege einer Überwälzung der Steuer den Erwerber des Kraftfahrzeuges. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG 1994). Für die Auslegung des Unternehmerbegriffes gelten auch…
…Art und Weise der Verwendung des Kraftfahrfahrzeuges. Die Zuordnung zu einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung. Eine überwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges im Ausland (zurückgelegte Kilometer und Zeit). Bei den gefahrenen Kilometern erfolgt keine Unterscheidung in privat oder beruflich veranlasste Fahrten.…
…sein. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nach § 79 Abs. 2 letzter Satz EAG nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein. Der Hauptzweck einer EEG darf nicht im finanziellen Gewinn liegen. Soweit sich dies nicht schon aus der Gesellschaftsform ergibt, ist dies in der Satzung festzuhalten…
…für Finanzen, allerdings ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems nicht zumutbar ist und die ordnungsgemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung dadurch nicht gefährdet ist. Diese Erleichterungen betreffen: Umsätze im Freien Umsätze in unmittelbaren Zusammenhang mit Hütten, wie insbesondere in Alm-, Berg…
…nach § 23 RKSV hat zu bescheinigen, ob das geschlossene Gesamtsystem bei Realisierung der geplanten Änderungen weiterhin als manipulationssicher anzusehen ist (siehe auch Abschnitt 3.10.4.). 3.10.5.1. Verwendung eines Gutachtens durch mehrere Unternehmer § 21 Abs. 5 RKSV ermöglicht mehreren Unternehmern, dasselbe Gutachten…
…nicht geführt, andere geeignete Beweismittel betreffend die Art und Weise der Verwendung fehlen. Da der Verwender das Ausmaß der privaten bzw. beruflichen Verwendung nicht dokumentieren kann, ist eine Zurechnung der Verwendung des Kraftfahrzeuges zum Dienstgeber nicht möglich. Daher ist die Verwendung dem Dienstnehmer zuzurechnen. Für…
… 9 Abs. 1 Z 1, 4 und 6 bis 10 WiEReG) möglich, da diese einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zudem ist es dafür erforderlich, dass die natürliche Person neben ihrem Namen durch die Eingabe eines oder mehrerer zusätzlicher Identifikatoren eindeutig bestimmt werden kann. Gemäß § 11 Abs…
…eine Vollmacht Beruft sich ein Bilanzbuchhalter im beruflichen Verkehr gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes fälschlich auf eine ihm erteilte Bevollmächtigung, sind die disziplinarrechtlichen Bestimmungen des 2. Teiles des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017, BGBl. I Nr. 137/2017, sinngemäß anzuwenden (§ 62 zweiter Satz BiBuG 2014 in Verbindung mit …
…dadurch erfolgen, dass die Zugangsdaten zum externen Server zur Verfügung gestellt werden, wenn damit die Berechtigung und Möglichkeit zum Download bzw. Export der Daten einhergeht und die Verwendung dieser Daten gewährleistet ist. Auch bei der Nutzung von Servern, die sich nicht in Österreich befinden, ist…
…begründet für das Schifffahrtsunternehmen keine Betriebsstätte (BFH 3.7.1997, IV R 58/95); es fehlt die Verbindung zu einem bestimmten Punkt der Erdoberfläche und damit das örtliche Element. Durch die auf einem Schiff ausgeübte Tätigkeit (Verkaufsstand, Bordrestaurant uä.) kann daher ebenfalls keine Betriebsstätte begründet…
…Außenauftritt - etwa durch das Leisten von Unterschriften und das offizielle Aufscheinen in Registern, jedoch ohne substanzielle Verbindung zum Unternehmen - wahrnimmt. In Österreich sieht das Gesellschaftsrecht den Einsatz von Nominee-Direktoren grundsätzlich nicht vor. Dennoch hat sich in der Rechtsprechung der Begriff des faktischen Geschäftsführers herausgebildet…
6. Amtlicher Gebrauch (§ 8 GebG) Rz 120: Ein amtlicher Gebrauch einer Schrift liegt vor, wenn diese bei einer öffentlichen Behörde, einem Gericht, einem Amt oder einer öffentlichen Kasse (das sind anweisende Stellen iSd finanzgesetzlichen Vorschriften, zB Bundesministerien, Landesregierungen) zu dem Zwecke verwendet wird, zu dem…