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KfzBStR 2021Anhang II: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Anhang II: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank Die Verordnung wurde zuletzt durch BGBl. II Nr. 37/2023 geändert. Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Bis…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…alle Angaben enthalten, die für die Berechnung der Steuer von Bedeutung sind. Ausländische Versicherer, die im Inland gelegene Risiken versichern, haben auf Aufforderung dem Finanzamt Österreich ein vollständiges Verzeichnis dieser Versicherungsverhältnisse mit allen Angaben, die für die Berechnung der Steuer von Bedeutung sind, zu übermitteln…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

… 6 Abs. 3 VersStG 1953 der motorbezogenen Versicherungssteuer. Kraftfahrzeuge, die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind, unterliegen nicht der Kraftfahrzeugsteuer (z.B. Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h und mit solchen Kraftfahrzeugen gezogene Anhänger; ausländische Kraftfahrzeuge, die nach den jeweiligen nationalen…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein) Die Zulassung von Kraftfahrzeugen seit Einführung der Genehmigungsdatenbank Genehmigungsdatenbank Die Genehmigungsdatenbank (GDB) nach § 30a KFG 1967 ist Teil der Zulassungsevidenz und wird vom Verband der Versicherungsunternehmen (VVO) betrieben. In dieser Datenbank sind für alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Juli 2007…

2026-0.807.568Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Zollwertkursen zum 1. Oktober 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.56828.09.2026

…der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und von in ausländischer Währung ausgedrückten Versicherungsprämien für nachstehende ausländische Währungen festgesetzt: | ISO-Code | Währung | Gegenwert für je 1 Euro | AUD | Australischer Dollar | 1,6146 | BRL | Real | 5,8564 | CAD |…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kraftfahrzeug Normverbrauchsabgabe zu entrichten (dauernder Standort in Österreich). Das Kraftfahrzeug kann in diesen Fällen sowohl auf die Leasinggesellschaft als auch auf den Leasingnehmer mit Wohnsitz im Inland zugelassen werden. Wird das Kraftfahrzeug auf die ausländische Leasinggesellschaft zugelassen, ist diese Abgabenschuldner (§ 4 Z 2 NoVAG 1991). …

KfzBStR 2021 Rz 213–218A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Rz 213: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines Ausweises gemäß § 29b StVO 1960 nachgewiesen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

… 1 Abs. 2 WiEReG die folgenden Gesellschaften und sonstige juristische Personen mit Sitz im Inland sowie Trusts, trustähnliche Vereinbarungen und meldepflichtige ausländische Rechtsträger: offene Gesellschaften; Kommanditgesellschaften; Aktiengesellschaften; Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Flexible Kapitalgesellschaften Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; kleine Versicherungsvereine; Sparkassen; Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen…

VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…| Japan | Verlustabdeckung einer Service-Tochtergesellschaft, Fremdvergleichsgrundsatz allg. | - | EAS 79 | 23.01.1992 | Polen | Fremdübliche Vergütung für Subauftragnehmer einer österreichischen Baufirma | - | EAS 89 | 10.02.1992 | Schweiz | Versicherungsbetriebsstätte, Verlustaufteilung | Rz 351 | EAS…

VPR 2021 Rz 130–1361.3.3.4. Sicherungsgeschäfte (Hedging und Factoring)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Ausfallsrisikos auf die ausländische Gesellschaft zu den dafür in Kauf genommenen Kosten in keinem Verhältnis steht und weil die österreichische Gesellschaft nach wie vor - so wie früher - für das Inkassowesen in Bezug auf die Kundenforderungen verantwortlich bleibt. 1.3.3.5. Konzerneigene Versicherungen (Captive Insurance…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Forderungen zwischen Kreditinstituten, der Oesterreichischen Nationalbank und den Bausparkassen Zessionen von Forderungen gegen Gebietskörperschaften zwischen Kreditinstituten, der Oesterreichischen Nationalbank und den Bausparkassen einerseits und Versicherungsunternehmen oder Pensionskassen iSd Pensionskassengesetzes andererseits; den Kreditinstituten stehen ausländische Kreditinstitute und Finanzinstitute gleich, die zur Erbringung von Bankgeschäften iSd § 1…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Dies gilt auch für höhere Risiken, die entweder, wenn sie auf andere (insb. Versicherungen) übertragen werden, zu einem entsprechenden Prämienaufwand führen oder die, wenn sie vom Unternehmen selbst getragen werden, zu erhöhter Vorsorge verpflichten (zur Funktions- und Risikodokumentation siehe Rz 415 ff). Rz 62: Die…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Kontoinhaber (vgl. Rz 81 zu § 96 GMSG) ist, folgende Informationen zu übermitteln: Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en), ausländische Steueridentifikationsnummer(n), sowie bei natürlichen Personen: Geburtsdatum und Geburtsort. Wurde(n) von einem Rechtsträger, der Kontoinhaber ist, eine oder mehrere beherrschende Person(en) ermittelt (vgl. Rz 31 ff…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…als dauernder Standort eines Kraftfahrzeuges der Hauptwohnsitz des Antragstellers gilt; bei Kraftfahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Kraftfahrzeug hauptsächlich verfügt. Für Kraftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung normiertAls Verwender im Sinne des § 82 Abs. 8 KFG 1967 den dauernden Standortist - unter…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Erlangung wirtschaftlicher oder ideeller Vorteile liegen. Für die Kostentragung ist vor allem auf die Unterbringung, Instandhaltung, Bedienung, Versicherung, Steuer etc. abzustellen (OGH 18.10.2000, 9 Ob A 150/00z). Verfügungsmacht besitzt der Verwender des Kraftfahrzeuges dann, wenn er tatsächlich in der Lage ist…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…von 90 Tagen vorzunehmen. Es wird nur unter eingeschränkten Umständen anerkannt, dass die Bestätigung nicht am selben Tag erfolgen kann, zB bei der Übertragung eines Versicherungsvertrages (FAQ 20 vom Juni 2016 zu Sec. II-VII). Muss ein meldendes Finanzinstitut mehrere Konten zusammenfassen (§§ 51 bis 53…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…ersichtlich. Bei einer Ergänzung eines bestehenden Compliance-Packages wird die Einhaltung der Frist von sechs Wochen bei Existenz- und Eigentumsnachweisen von ausländischen relevanten übergeordneten Rechtsträgern nur im Hinblick auf die neu hinzugefügten Nachweise überprüft (zu begründeten Ausnahmefällen im Hinblick auf die Frist von sechs Wochen…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…Ausland verwirklicht, keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht nach der BAO. Allenfalls bestehende ausländische Verpflichtungen bleiben davon unberührt. Solcherart sind diese Umsätze auch nicht in die Berechnung der Umsatzgrenzen für die Registrierkassenpflicht einzubeziehen. Beispiel Ein österreichischer Unternehmer verkauft bei einer Buchmesse in Frankfurt Bücher gegen Barzahlung; keine…

KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

… es kommt die Mindeststeuer zur Anwendung, da 13,95 Euro < 15 Euro). Rz 1481: Für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag des Grenzeintrittes und dauert bis zum Tag des Grenzaustrittes. Der Beginn und das Ende der Steuerpflicht…

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1. Jänner 2021 ist somit das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe oder das Zollamt Österreich für die Abgabenerhebung zuständig. Rz 1581: Bei der Zuständigkeit zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ist zwischen inländischen und ausländischen Zulassungsverfahren bzw. der widerrechtlichen Verwendung zu unterscheiden. C.7.2. Inländisches…