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2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2

…Hinsichtlich der noch nicht eingereichten Quotenerklärungen, die eine Abgabenerklärung für die Feststellung betrieblicher Einkünfte enthalten, setzt das Finanzamt die angedrohte Zwangsstrafe gegen den Vertreter fest, nimmt die offenen Fälle amtswegig aus der Quotenregelung und weist sie der Schätzung zu. Da zum Abgabetermin 4 der insgesamt…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…Verpflichtung, eine ausreichende Anzahl an Quotenerklärungen zu den festgelegten Zwischenterminen einzureichen. Die Einreichung von Abgabenerklärungen im Rahmen der Quotenregelung kann daher nur durch Verhängung einer Zwangsstrafe gegen den Vertreter erzwungen werden. Auch eine allenfalls finanzstrafrechtlich relevante Verletzung der Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen liegt nicht vor, solange…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Bescheidbeschwerden gegen Sicherstellungsaufträge (§ 232 BAO). Dort sind bei der meritorischen Beschwerdeerledigung nach Erlassung des Sicherstellungsauftrages eingetretene Umstände nicht zu berücksichtigen (vgl. zB VwGH 28.11.2002, 2002/13/0045, 0046; RAE Rz 1556). Gleiches gilt etwa für Zwangsstrafen (§ 111 BAO); nach Erlassung des die Zwangsstrafe…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Umsatzsteuervoranmeldungen (vgl. UFS 11.05.2010, RV/1092-L/08 zu einer Buchhaltungs-KEG). Eine weitere Ausnahme betrifft die Berechtigung zur Beschwerdeerhebung gegen WiEReG-Zwangsstrafen. Auch für Buchhalter und Personalverrechner ist eine Vertretung vor dem Bundesfinanzgericht bzw. im Rechtsmittelverfahren gemäß § 3 BiBuG 2014 und § 4…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…für das automatisationsunterstützte Zwangsstrafenverfahren der Tag der (letzten manuell vorgenommenen) Meldung heranzuziehen, damit jedenfalls die gesetzlich vorgesehene Frist gewahrt bleibt. Da grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Vorverlegung der jährlichen Überprüfung bestehen, erfüllt auch eine Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer im Zuge einer Änderungsmeldung die Voraussetzungen der…