…Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung des Rechtsmittels "abhängt". Das bedeutet, dass die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit "als Folge" der Beschwerde erfolgt sein muss, sodass nur jenes Ausmaß der Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit maßgeblich ist, für das das Rechtsmittel (unmittelbar oder mittelbar) kausal war…
…ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen für die überlassenen Arbeitskräfte die lohnsteuerlichen Pflichten übernimmt. Die Zulässigkeit der Quellenentlastung war mit der Auflage zu verbinden, dass die lohnsteuerliche Erfassung der Arbeitskräfte sichergestellt wird. Das Finanzamt .......................... hat die Zuständigkeit für die Überwachung der Lohnsteuerabfuhr übernommen. Rechtsmittelbelehrung: Infolge Abgabe eines Rechtsmittelverzichtes ist…
…ist (§ 19 Abs. 3 KStG 1988). Werden Steuernummern angemeldet, obwohl die inhaltlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Quotenregelung nicht vorliegen, ist die Anmeldung zur Quotenregelung mittels verfahrensleitender Verfügung abzuweisen. Gegen sie kann weder ein abgesondertes Rechtsmittel (vgl. VwGH 21.9.1988, 88/13/0161) erhoben…
…für die das Pfandrecht begründet wurde, darf Dritten im Hinblick auf § 48a BAO nicht bekannt gegeben werden. 8.1.2. Verweigerung der Akteneinsicht Die Verweigerung der Akteneinsicht hat mit Bescheid zu erfolgen. Dieser Bescheid ist dem Abgabenschuldner gegenüber eine verfahrensleitende Verfügung, gegen die ein Rechtsmittel…
…vorübergehend keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen, kann sich für Kammerumlagen (§ 122 Abs. 1 WKG und § 122 Abs. 7 WKG) weiters aus den §§ 122 Abs. 10 bzw. 126 Abs. 2 WKG ergeben. Wird ein Rechtsmittel (gegen solche Kammerumlagen festsetzende Bescheide) erhoben, mit dem die Umlagepflicht dem Grunde…
…die Zuständigkeit des beauftragenden Finanzamtes wird durch das Tätigwerden eines Organs eines anderen Finanzamtes nicht berührt. Die Handlungen des Prüfungsorgans sind dem im Prüfungsauftrag ausgewiesenen Finanzamt zuzurechnen. Eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für die Beauftragung eines Organs eines anderen Finanzamtes ist nicht erforderlich, kommt aber für…
…Österreich oder beim Amt für Betrugsbekämpfung einlangen. Eine weitere Ausnahme von § 53 zweiter Satz BAO sieht § 323b Abs. 9 BAO vor: Nach dieser Bestimmung trägt der Einschreiter nicht die Gefahr der Fristversäumnis, wenn ein Finanzamt nach dem 1. Jänner 2021 seine Zuständigkeit in einer bestimmten…
…Beschwerdegebühr hinausgehende Gebühr zu entrichten. Dies gilt darüber hinaus auch für in der Beschwerde enthaltene Beweisanträge sowie Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Rz 449: Unter "sonstige Eingaben" sind insbesondere zu verstehen: Eingaben in Vergabeverfahren (zB Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, Anträge auf einstweilige Verfügung…
…grundsätzlich für die Erhebung bestimmter Abgaben eines durch persönliche Merkmale bestimmten Abgabepflichtigen zuständig (vgl. zB BFG 16.4.2021, RS/7100032/2021; 29.4.2021, RS/7100038/2021; 10.5.2021, RS/7100037/2021; 28.4.2021, RS/5100007/2021). Rz 4: Die Zuständigkeit eines…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
…des Amts für Betrugsbekämpfung das eingehende Ersuchen weiterzuleiten hat, richtet sich nach den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen der Bundesabgabenordnung. Ist der Schuldner in Österreich steuerlich erfasst und besteht eine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe gemäß § 61 BAO, ist das eingehende Ersuchen an das Finanzamt für Großbetriebe weiterzuleiten…
…einen solchen Bescheid nicht anwendbar. Die Änderung der für die Bescheiderlassung maßgebenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse (zB Über- oder Unterschreiten der Umsatzgrenze gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 BAO) beseitigt die Rechtswirkungen des Bescheides nicht. Rz 24: Die Übertragung der Zuständigkeit aufgrund von § 57 Abs…
…Begründung der Zuständigkeit - außer jener nach Z 1 leg. cit.- nicht erforderlich. Rz 58: Das Überschreiten des Schwellenwertes von entweder 10 Mio. Euro steuerbaren Umsätzen oder 10 Mio. Euro Umsatzerlösen ist ein Umstand, der ab dem 1. Jänner 2021 die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe…
…einem Finanzamt (§ 60 Abs. 1 Z 2 BAO) eine Aufgabe übertragen worden ist. Das Finanzamt Österreich hat eine umfassende Zuständigkeit für alle Aufgaben, die nicht einer anderen Abgabenbehörde des Bundes übertragen sind. Das betrifft alle mit der Erhebung von Abgaben im Sinn des § 1 Abs…
…der Zuständigkeit für die Erhebung der Einkommen- bzw. der Körperschaftsteuer dessen, der die Forschungsprämie beantragt. Wird die Forschungsprämie von einer Mitunternehmerschaft beantragt, ist dasjenige Finanzamt für die Auszahlung oder die Rückforderung der Forschungsprämie zuständig, das die Einkünfte der Mitunternehmerschaft gemäß § 188 BAO festzustellen hat. Für…
…Damit einher geht die vom Finanzamt für Großbetriebe zu erledigende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der Bewertung (§ 118b Abs. 7 BAO); siehe unten, Rz 190a. Rz 79: Weiters gehört zur speziellen Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe die Führung eines von einem Abgabepflichtigen angeregten Verständigungsverfahrens und…
…Regelung ermöglicht eine zentrale Vergabe von Steuernummern und UID-Nummern durch das Finanzamt Österreich. Das gilt auch dann, wenn die ihre Tätigkeit neu aufnehmenden Abgabepflichtigen an und für sich in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen (zB Privatstiftungen, Sparkassen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder Unternehmen…
…Zuständigkeit für Privatstiftungen im Sinn des PSG und vergleichbare ausländische Einrichtungen vor. Ausländische privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen, die nicht mit einer Privatstiftung nach dem PSG vergleichbar sind, fallen daher nicht auf Grund der Bestimmung des § 61 Abs. 1 Z 6 BAO in die Zuständigkeit…
…Mittelberg (Vorarlberg). Diese Abgaben werden von den deutschen Zollbehörden erhoben. Rz 72: Zu den Aufgaben, die ausschließlich durch das Finanzamt Österreich zu erledigen sind und die deshalb selbst dann nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen, wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt, gehören die…
… 61 BAO für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer bzw. der Umsatzsteuer im Allgemeinen zuständig ist. Der Begriff "Angelegenheiten des Steuerabzuges" umfasst auch die Geltendmachung der Haftung des Abfuhrverpflichteten. Die allgemeine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe schließt dessen Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Angelegenheiten der…