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ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…der weniger als 10 Mio. Euro Umsatzerlöse erklärt werden. Es bleibt auch nach dem 5.8.2024 bei der Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe. Am 20.6.2025 wird die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2024 abgegeben, in der nur 9 Mio. Euro steuerbare Umsätze erklärt…

ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…knüpft das Kommunalsteuergesetz 1993 daran als weitere Zuständigkeit jene für die Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage an (§ 10 Kommunalsteuergesetz 1993). Rz 85: Weiters spielt der Begriff des für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes auch im Zusammenhang mit der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge eine…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…auch für die Erhebung der Bodenwertabgabe zuständig (§ 7 BWAG). In den beiden letztgenannten Fällen ist aber für die Tätigkeit, an die angeknüpft wird, ausnahmslos das Finanzamt Österreich zuständig, sodass die Anknüpfung daran - anders als in den erstgenannten Fällen - immer zur Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich führt.

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…gilt auch dann, wenn die ihre Tätigkeit neu aufnehmenden Abgabepflichtigen an und für sich in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen (zB Privatstiftungen, Sparkassen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder Unternehmen, die durch einen Umgründungsvorgang neu entstehen und bereits von Beginn an die Grenzen des § 61…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… siehe unten, Rz 190a. Rz 79: Weiters gehört zur speziellen Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe die Führung eines von einem Abgabepflichtigen angeregten Verständigungsverfahrens und die Erledigung aller mit einem solchen Verständigungsverfahren oder einem Schiedsverfahren in Zusammenhang stehenden Aufgaben, soweit sich diese aus dem EU-BStbG…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…auf die "eigenen Organe" der jeweiligen Abgabenbehörde einschränkt; die Zuständigkeit des beauftragenden Finanzamtes wird durch das Tätigwerden eines Organs eines anderen Finanzamtes nicht berührt. Die Handlungen des Prüfungsorgans sind dem im Prüfungsauftrag ausgewiesenen Finanzamt zuzurechnen. Eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für die Beauftragung eines Organs eines…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Aufhebung von Bescheiden gemäß § 300 BAO. Rz 33: § 59 BAO gilt nur zwischen den beiden Finanzämtern. Übernimmt ein Finanzamt ab dem 1. Jänner 2021 Zuständigkeiten des Bundesministers für Finanzen, sind für Beschwerdeverfahren andere Regelungen vorgesehen (§ 323b Abs. 4 BAO). 1.4.4. Gesetzliche Zuständigkeitsänderungen Rz…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…insoweit eine allfällige Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich für die Erhebung der Einkommensteuer des Empfängers der Kapitalerträge (siehe Rz 76). Rz 94: Wird Kapitalertragsteuer auf Grundlage von Meldungen gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 Investmentfondsgesetz 2011 und gemäß § 40 Abs. 2 Z 1 des Immobilien-Investmentfondsgesetz…

ZustRL Rz 99–1043.1.5. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1988) obliegt stets dem Finanzamt, das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Empfängers der Einkünfte zuständig ist (mangels Erwähnung des § 107 Abs. 10 EStG 1988 in § 61 Abs. 3 BAO besteht keine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe, wenn dieses zwar für den…

ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

… 59a GSpG, § 61 Abs. 2 Z 15 BAO). Abgesehen von der Abgabenerhebung begründet das GSpG die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich für konzessions- und aufsichtsrechtliche Aufgaben; siehe dazu oben, Rz 52 f. 3.18. Versicherungssteuer Rz 150: Für die Erhebung der Versicherungssteuer ist das Finanzamt Österreich…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…vor, dass die Abgabe von Zuwendungen an das "Betriebsfinanzamt" (§ 59 der Bundesabgabenordnung) des Zuwendenden abzuführen ist. Dieses Gesetz wurde seit 1988 nicht mehr an die seither erfolgten Gesetzesänderungen angepasst. § 59 BAO in der Stammfassung hat ausschließlich die örtliche Zuständigkeit zum Regelungsinhalt, der seit 1. Jänner…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…den die Beitragsgrundlage der Kammerumlage bildenden Grundsteuermessbetrag bzw. besonderen Messbetrag festzusetzen hat (Finanzamt Österreich). Nur im steiermärkischen Landwirtschaftskammergesetz erfolgt eine Übertragung pauschal auf "die Abgabenbehörden des Bundes". In diesem Fall ergibt sich die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich aus § 60 Abs. 1 Z 1 BAO. 3…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…59 GSpG und die Gebühren gemäß § 59a GSpG. Rz 73: Zu den Abgaben, die ausschließlich durch das Finanzamt Österreich zu erheben sind und die deshalb selbst dann nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen, wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt, gehören weiters die in …

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…iVm Abs. 2 erster Satz BAO; Rz 66). Aus dieser speziellen Zuständigkeitsbestimmung ergibt sich auch die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe für Erledigungen von Anträgen auf Beschränkung der unbeschränkten Steuerpflicht auf bestimmte Geschäfte (§ 6a Abs. 2 KStG 1988) und von Anträgen auf Feststellung gemäß § 6a…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. In allen anderen Fällen obliegt die Erhebung der Normverbrauchsabgabe dem Finanzamt Österreich. Dieselbe Zuständigkeitsregel gilt auch für die Vergütung der Normverbrauchsabgabe (§ 12 Abs…

ZustRL Rz 130–1323.5. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…nicht die Erhebung der Umsatzsteuer, weshalb § 61 Abs. 2 BAO diesbezüglich keine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe begründet (siehe dazu auch UStR 2000 Rz 3536). Sinngemäß ist auch das Finanzamt Österreich zuständig für das Zulassungsverfahren zum IOSS-Vertreter gemäß § 25b Abs. 1 Z 2 letzter…

ZustRL Rz 133–1373.5.4. Entgegennahme von Erklärungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Zusammenhang mit der Bestimmung einer Zuständigkeit verwendete Begriff "Erhebung" ist weiter als der Begriff "Einhebung", der alle im 6. Abschnitt der BAO geregelten abgabenbehördlichen Maßnahmen umfasst (siehe dazu oben, Rz 9). In § 21 Abs. 1 UStG 1994 ist mit der Verwendung des Begriffs "Einhebung" keine…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…in die Zuständigkeit des Finanzamts Österreich. Rz 1165: Für den Fall der Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b zweiter Fall NoVAG 1991 - "Widerrechtliche Verwendung") fällt die Erhebung der Steuer immer in die Zuständigkeit des Finanzamts Österreich…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…den prozentuellen Anteil von 60% zum Abgabetermin 3 zu erfüllen. Beispiel 2: Steuerberater B hat für den Veranlagungszeitraum 2024 eine einzige Steuernummer zur Quotenregelung angemeldet, die in die Zuständigkeit des Finanzamts für Großbetriebe fällt. Um den prozentuellen Anteil von 20% zum Abgabetermin 1 zu erfüllen…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…zuständigen Behörde den Antrag sowie möglicherweise zusätzlich erhaltene Informationen. Die andere zuständige Behörde beurteilt den Antrag innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des von der einleitenden zuständigen Behörde übersandten Antrags und der zusätzlichen Informationen eigenständig auf Vollständigkeit, fordert gegebenenfalls innerhalb dieser Frist weitere aus ihrer…