…bei der FMA bewirken und die von ihm verwalteten AIF gegenüber der FMA ausweisen (§ 1 Abs. 5 AIFMG). Diese bloß registrierten aber nicht zugelassenen AIF dürfen nicht an Privatanleger iSd § 48 AIFMG vertrieben werden. Rz 79: Für die Beurteilung, ob ein AIF iSd AIFMG vorliegt…
…2011 vorliegen (siehe Rz 103 ff). Rz 101: Wurde noch keine Beurteilung durch die ausländische Aufsichtsbehörde vorgenommen, hat die Abgabenbehörde die Erfüllung der Voraussetzungen eigenständig zu beurteilen. Sofern die ausländische Aufsichtsbehörde später Gegenteiliges feststellt, liegt gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO ein Wiederaufnahmegrund vor…
…Außenprüfung, Dokumentation zur Fremdvergleichskonformität der ausländischen Primärberichtigung). Eine automatische Gegenberichtigung zu ausländischen Gewinnberichtigungen ist jedenfalls nicht zulässig. Rz 503: Für den Gegenberichtigungsantrag kommen verschiedene verfahrensrechtliche Grundlagen in Betracht. Sofern ein Wiederaufnahmegrund vorliegt, zB weil im Rahmen der Bearbeitung der Gegenberichtigung neue, entscheidungswesentliche Tatsachen hervorkommen, kann…
…VPL). Diese wird sich in der Regel auf der Grundlage der nachgewiesenen Kosten bemessen, wobei einerseits Ersatz der nachgewiesenen und steuerlich anzuerkennenden Refinanzierungskosten zu leisten wäre und andererseits eine Dienstleistungsvergütung gebührt. Sollte allerdings ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegen, würden die gemäß § 22 Abs. 2 BAO…
…Investmentfonds; siehe dazu Rz 158 f. 4.1.1.2.1.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot Rz 402: Voraussetzung für einen Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 ist das Vorliegen von inländischen Einkünften iSd § 27 EStG 1988. Dies gilt gemäß § 93 Abs. 3…
…1.2.1.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot Rz 160: Voraussetzung für den Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 ist das Vorliegen von inländischen Einkünften iSd § 27 EStG 1988. Dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen daher Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge eines Investmentfonds insoweit, als sie aus…
…wirtschaftlichen Interesses aller wirtschaftlichen Eigentümer unter Angabe, ob eine Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) gemäß § 2a WiEReG vorliegt (zur Definition von Nominee-Vereinbarungen siehe Abschnitt 3 (Definition der Nominee-Vereinbarungen)) und ob der wirtschaftliche Eigentümer Nominee (Treuhänder), Nominee-Direktor oder Nominator (Treugeber) ist, bekannt zu geben. Das…
…so ist das Vorliegen eines Finanzvergehens gemäß § 15 Abs. 1 Z 7 WiEReG zu prüfen. Korrespondierend zur Erleichterung bei den die Nominee-Vereinbarungen betreffenden Meldepflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften und gesellschaftsrechtlich organisierte berufsmäßige Parteienvertreter mit einer Vielzahl von (teilweise jährlich wechselnden) Partnern als Treugebern (siehe Abschnitt…
…da hierzu ein dahingehender Nachweis jedenfalls zu übermitteln ist. Das Vorliegen von abweichenden Stimmrechten oder Kontrollverhältnissen ist im Textfeld "Beschreibung des Dokuments" in Form eines kurzen Kommentars anzuführen. 7.4.4 Nachweise relevanter Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) Zahlreiche Jurisdiktionen kennen der österreichischen Treuhandschaft vergleichbare Rechtsinstrumente. Gemäß …
…zu verstehen. Die Gebührenpflicht ist zwar grundsätzlich vom Vorhandensein eines Schriftstückes abhängig, das Vorliegen von Papier ist jedoch nicht erforderlich (siehe Rz 140). Rz 140: Auch automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen, sowie auf diese Weise ergehende Erledigungen, amtliche…
…58 Abs. 2 InvFG 2011 angeführten Bedingungen (zB Vorliegen von KESt-Befreiungserklärungen) mit entsprechender Nachweisführung durch die den OGAW verwaltende Verwaltungsgesellschaft entfallen. Rz 354: Wenn ein inländischer Fonds eine Auszahlung in Höhe der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden KESt vornimmt (insbesondere bei thesaurierenden Publikumsfonds), ist…
…kann Österreich in seiner Eigenschaft als Ansässigkeitsstaat der Investoren gehalten sein, die Doppelbesteuerung zu beseitigen (siehe dazu Rz 557 f). Rz 517: Zum Vorliegen von Unternehmensgewinnen gemäß Artikel 7 OECD-MA bei originär betrieblichen bzw. vermögensverwaltenden Tätigkeiten und zur Entstehung einer Betriebsstätte siehe Rz 571…
…einen gültigen Ausweis - ausgestellt hat (zu Belegen siehe Rz 86 ff). Es ist nicht notwendig, dass dem meldenden Finanzinstitut Kopien von Belegen in Papierform vorliegen. Die Anforderungen sind auch erfüllt, wenn das meldende Finanzinstitut in seinen Unterlagen einen Vermerk in Bezug auf die Belege hat…
…nicht überschritten wird, so fallen die Verpflichtungen zur Losungsermittlung mit elektronischem Aufzeichnungssystem gemäß § 131b BAO und zur Belegerteilung gemäß § 132a BAO, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen von § 2 BarUV 2015, mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres weg. 6.2.2. Hüttenumsätze 6.2.2.1. Allgemein …
…Unternehmenscharakterisierung vorzunehmen, um zu klären, ob eines bzw. welches der beteiligten Unternehmen Routinefunktionen ausübt und welche Unternehmen das wesentliche Unternehmerrisiko (Entrepreneurfunktion) tragen. Rz 55: Für das Vorliegen von Routinefunktionen spricht, dass die Funktionen nur zu einer geringen Risikotragung führen, wie beispielsweise konzerninterne Dienstleistungen, die ohne…
…Motorräder, mobiles Büro), sohin bei Vorliegen von Mehrzweck-Kraftfahrzeugen. Im Falle eines mobilen Büros besteht ein beruflicher Aufenthaltszweck/-bereich in einem vom Wohnbereich abgetrennten Bereich, der Charakter eines Kraftfahrzeuges zur Personenbeförderung wird dadurch nicht berührt. Es bleibt in diesem Fall grundsätzlich bei der Einstufung in…
…Rz 19: Eingeschränkt auf das Vorliegen von Gefahr im Verzug stehen insbesondere folgende Befugnisse zu (§ 54 Abs. 2 BAO): Erlassung von Sicherstellungsaufträgen (§ 232 BAO), Vollstreckungshandlungen (§ 31 AbgEO, §§ 65 bis 70 AbgEO und § 75 AbgEO), Sicherungsmaßnahmen (§ 78 AbgEO). Rz 20: Die mit der Entgegennahme von Barzahlungen (…
…bedeuten jedenfalls das Fehlen einer Befreiung von der Besteuerung. Bei allen anderen Farben ist auf allfällige Vermerke auf der Rückseite zu achten, insbesondere bei den Farben Grün und Blau. Kein Vermerk gilt jedoch als Indiz für das Vorliegen einer Befreiung von der Besteuerung. Rz 378…
2.2.1.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz 42: Durch Wind-, Solar- oder Wasserkraftwerke gewonnene Energie stellt kein Urprodukt im Sinne des § 21 EStG 1988 dar; dementsprechend stellt die Energieerzeugung grundsätzlich keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit dar. Wird die erzeugte…
2.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung Rz 59: Wird bei Überschusseinspeisung der produzierte Strom neben der Lieferung ins öffentliche Stromnetz auch für andere unternehmerische Zwecke genutzt, so richtet sich der Vorsteuerabzug insoweit nach dieser Nutzung. Eine allfällige Aufteilung der Vorsteuern…