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BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…und ihre Veränderungen im Bereich des Partizipations- und Substanzgenussrechtskapitals. Zu einheitlichen Bedingungen begebene Genussrechte sind dabei in einem gemeinsamen Subkonto zusammenzufassen; eine individualisierte Führung für die einzelnen Zeichner bzw. Anteilsinhaber ist nicht vorgesehen. 4.2.5.2. Veränderungen des Subkontos Eine Veränderung dieses Subkontos ergibt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…eines Beirats dennoch aufgrund der im Einzelfall vorgesehenen Ausgestaltung ihrer individuellen Rechte eine bestimmende Kontrollfunktion zukommen, dann sind die betreffenden natürlichen Personen gemäß § 2 Z 3 lit a sublit. dd WiEReG mit dem wirtschaftlichen Interesse "Kontrolle auf andere Weise" zu melden. Ob eine Kontrollfunktion vorliegt…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…2010, 2009/15/0152). Dies gilt auch, wenn zweifelhaft erscheint, ob eine zur Unwirksamkeit der Beschwerde führende Bedingung oder ein (zulässiger) Eventualantrag vorliegt. 2.1.3. Nicht fristgerechte Einbringung 2.1.3.1. Berechnung der Beschwerdefrist Ob eine Beschwerde fristgerecht ist, richtet sich primär nach …

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…oder die Berichtspflicht übernimmt. Die Mitteilung hat für sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinne von § 3 Abs. 1 VPDG jährlich spätestens bis zum letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres zu erfolgen (Mitteilungsfrist). Eine solche gesetzlich festgesetzte Frist ist durch das Finanzamt nicht verlängerbar (vgl. …

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für die Beauftragung eines Organs eines anderen Finanzamtes ist nicht erforderlich, kommt aber für Fälle vor, in denen diese Vorgehensweise besonders angezeigt ist (§ 54a Abs. 3 Z 2 BAO oder § 153c Abs. 1 letzter Satz BAO). Rz 19: Eingeschränkt auf das Vorliegen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…deren Eintragung im Firmenbuch gemäß § 2 Z 13 FBG gesetzlich vorgesehen ist. Dabei handelt es sich in der Regel um juristische Personen des öffentlichen Rechts, deren Eintragung in das Firmenbuch in dem Gesetz vorgesehen ist, das deren Organisationsrecht enthält. 7.2.5 Treuhandschaften Eine Treuhandschaft…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…135 BAO auch für den Verlängerungszeitraum nicht anzuwenden. Eine weitere einheitliche Fristverlängerung für sämtliche von einem Vertreter im Rahmen der Quotenregelung noch einzureichenden Abgabenerklärungen über den 30.6. des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres hinaus ist gesetzlich ausgeschlossen. Außerhalb der Quotenregelung sind Einzelfristverlängerungen über den…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…ist der nächstfolgende Arbeitstag nach Freitag der Montag, wenn dieser Betrieb am Montag geöffnet hat. Wenn in einem Betrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mehrere Kassen als Abrechnungseinheiten vorliegen, hat die vereinfachte Losungsermittlung für jede Kasse gesondert zu erfolgen. Hinsichtlich der vereinfachten Losungsermittlung bei Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…dass sämtliche Anleger grundsätzlich gleich behandelt werden und individuelle Unterschiede über den gesetzlich vorgesehenen Ertragsausgleich Berücksichtigung finden. Rz 18: Auch hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen sowie der Vortragsfähigkeit von Verlusten weicht die Fondsbesteuerung von den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen ab: So sind Aufwendungen in Zusammenhang mit…

2022-0.232.980Auslaufen der Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland iZm der COVID-19-Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.232.98030.03.2022

…Zahlungen, die aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vom Arbeitgeber ausgezahlt und von staatlicher Seite eines der Vertragsstaaten erstattet werden, als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung des jeweiligen Staates im Sinne von Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens zu qualifizieren sind. 4…

InvFR 2018 Rz 114–1252.2.5. Ausländische AIF in Immobilien
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…kann als Indiz gegen das Vorliegen einer Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien angesehen werden. 2.2.6.2. Risikostreuung Rz 120: Das Vermögen muss nach den Grundsätzen der Risikostreuung veranlagt werden. Aufgrund der gesetzlichen Fiktion in § 42 letzter Satz ImmoInvFG gilt bei sämtlichen AIF in Immobilien das…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Voraussetzungen vorliegen. Siehe dazu Abschnitt 2.9 (Trusts und trustähnliche Vereinbarungen) sowie Abschnitt 2.10 (Meldepflichtige ausländische Rechtsträger). Ausnahmen vom Anwendungsbereich des § 1 WiEReG bedeuten keine Ausnahme vom Anwendungsbereich der berufsspezifischen Sorgfaltspflichten gemäß anderer Aufsichtsgesetze. Umgekehrt sind auch Ausnahmen, die in anderen Aufsichtsgesetzen vorgesehen sind…