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48 Treffer959 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 56–598.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…übertragbaren Wertpapieren oder Warentermingeschäfte, b)individuelle und kollektive Vermögensverwaltung oder c)sonstige Arten der Anlage oder Verwaltung von Finanzvermögen oder Kapital im Auftrag Dritter (§ 59 Abs. 1 Z 1 GMSG). Andererseits ist davon ein Rechtsträger umfasst, dessen Bruttoeinkünfte vorwiegend der Anlage oder Wiederanlage von Finanzvermögen…

InvFR 2018 Rz 5–121.2. Regulatorischer Rahmen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…hat der Anleger lediglich eine schuldrechtliche Teilhabe an den Vermögenswerten des Immobilienfonds. Die Ausgabe und Verwaltung von Immobilienfonds stellt ein Bankgeschäft dar, das von der Finanzmarktaufsichtsbehörde kontrolliert wird. 1.2.3. Überblick Rz 12: Die Reichweite der regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die Verwendung der…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Immobilien erforderlich sind. Dieser ermittelt sich aus den erzielten Mieterträgen abzüglich der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (zB Kosten der laufenden Verwaltung). Der Abzug von im Zusammenhang mit Mietaufwendungen stehenden Aufwendungen hat laufend zu erfolgen und ist bei jeder Neuveröffentlichung des Ausgabe- bzw. Rücknahmepreises zu…

InvFR 2018 Rz 27–382.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Der Management Company Pass ermöglicht beispielsweise, dass eine österreichische Verwaltungsgesellschaft einen ungarischen Investmentfonds von Österreich aus verwalten kann. Rz 38: Verwaltungsgesellschaften mit Sitz außerhalb der EU müssen, um konzessionspflichtige Geschäfte der Verwaltung eines OGAW im Inland anbieten zu können, eine Tochtergesellschaft im Inland errichten und…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…für die Verwaltung des AIF verantwortlich ist (externer AIFM), oder der AIF selbst, wenn die Rechtsform des AIF eine interne Verwaltung zulässt und das Leitungsgremium des AIF entscheidet, keinen externen AIFM zu bestellen. 2.1.4.2. Verwahrstelle Rz 83: Für jeden von ihm verwalteten…

GebR 2025 Rz 1280–128627.3. Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1 GebG dar, so dass sie nicht der Gebühr unterliegen (siehe Rz 1364 ff); bloße Verwahrungsverträge (zB Depotvertrag, der die Übernahme von Wertpapieren durch die Bank zur Verwahrung zum Gegenstand hat; Verträge über Tierbetreuung); Vertrag über den Übergang der Hauptmietrechte; die Beurkundung des Überganges der…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…sofern es sich um ein Sammelanderkonto handelt, das entsprechend den standesrechtlichen Bestimmungen, denen der befugte Parteienvertreter unterliegt, eingerichtet, geführt und geschlossen wird, oder sofern das Konto der Verwahrung von Geldern gemäß § 1 iVm § 104 Notariatsordnung - NO, RGBl. Nr. 75/1871 in der Fassung des Bundesgesetzes…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Handeln mit Finanzvermögen bezwecken); von einem Finanzinstitut ausgestellte oder verwaltete rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge. Kein Finanzkonto liegt jedoch im Falle eines Rechtsträgers vor, der nur deshalb als Investmentunternehmen gilt, weil er für den Zweck der Anlage oder Verwaltung von Finanzvermögen dient, das bei einem anderen…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…die mit der Entwicklung, Verwaltung und Vermarktung von Softwarelösungen betraut ist, liquidiert und als schweizerische Betriebsstätte der österreichischen Kapitalgesellschaft weitergeführt, kommt es zu keinem grenzüberschreitenden Transfer von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens der schweizerischen Tochtergesellschaft nach Österreich (mit anschließender Rücküberführung), weil die Betriebsstätten der liquidierten Tochtergesellschaft mit…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…zu rechnen sein, wenn sie im Depot österreichischer Banken gehalten werden. Denn würde die ausländische Betriebsstätte von einem völlig unabhängigen Unternehmer geführt, könnte dieser auch frei darüber entscheiden, in welchem Staat er die zu seinem Betriebsvermögen zählenden Wertpapiere verwahrt haben möchte. Der Umstand, dass die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…direkt oder indirekt einen Aktienanteil von 50% zuzüglich einer Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 50% hält; eines oder mehrere der Kriterien des § 244 Abs. 2 UGB erfüllt: die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht, das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG aufzubewahren. Dies gilt in gleichem Ausmaß für Informationen über die Identität von Dienstleistern und reglementierten Beauftragten des Trusts oder der trustähnlichen Vereinbarung, die eine wesentliche Funktion in Bezug auf das Management bzw. in der Administration des Trusts wahrnehmen, wie beispielsweise…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…1 UGB nach dem Verhältnis des Wertes der vereinbarten Einlagen. Im Zweifel sind die Gesellschafter zu gleichen Teilen beteiligt. Wenn sich der Beitrag eines Gesellschafters auf die Leistung von Diensten beschränkt (Arbeitsgesellschafter), so hat dieser keinen Kapitalanteil und ist daher auch kein wirtschaftlicher Eigentümer. Bei…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…1 letzter Satz WiEReG legt zudem fest, dass Rechtsträger, die nicht gemäß § 6 WiEReG von der Meldepflicht befreit sind, binnen vier Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs. 3 WiEReG die bei der Überprüfung festgestellten Änderungen zu melden oder die gemeldeten Daten…

BMF-010221/0099-IV/8/2019Bilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten über den Austausch länderbezogener Berichte.
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0099-IV/8/201905.04.2019

…bedeutet eine Gruppe von Unternehmen, die durch Eigentum oder Beherrschung verbunden sind, sodass die Gruppe entweder nach den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen zur Aufstellung eines konsolidierten Abschlusses für Rechnungslegungszwecke verpflichtet ist oder dazu verpflichtet wäre, wenn Eigenkapitalbeteiligungen an einem der Unternehmen an einer öffentlichen Wertpapierbörse gehandelt würden…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Rz 22). Um einen sinnvollen Prüfungsablauf zu gewährleisten, hat das Finanzamt Österreich das Finanzamt für Großbetriebe von einer (geplanten) Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau eines GSBG-Beihilfenempfängers zu informieren, um dem Finanzamt für GroßbetriebeFür die Möglichkeit zu geben, das Finanzamt Österreich mitGewährung der Durchführung der Außenprüfung…

GebR 2025 Rz 35–472.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG) Rz 35: § 2 Z 3 GebG befreit gewisse juristische Personen persönlich von der Gebühr, der Umfang der Befreiung ist allerdings auf den Schriftverkehr mit den öffentlichen Behörden und Ämtern eingeschränkt. Rz 36: Der Schriftverkehr umfasst die Eingabengebühr (§ 14 TP…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…die Erhebung und Verwaltung der Kommunalsteuer sind die Gemeinden zuständig, soweit nicht bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften entgegenstehen (§ 18 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz 2017). Solche bundesgesetzlichen Vorschriften finden sich in den §§ 13 und 14 KommStG 1993. Die Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage ist von dem für die…

GebR 2025 Rz 408–41510.5.3. Privatperson
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Ämter und die sie vertretenden Personen (Organwalter). Andere öffentlich-rechtliche Körperschaften sind dann, wenn sie durch Gesetze zur Besorgung von öffentlichen Angelegenheiten berufen und daher in die öffentliche Verwaltung eingegliedert sind, in diesen Angelegenheiten unmittelbare Organe der Gebietskörperschaften. Rz 413: Eine Eingabe liegt auch dann…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in der Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird positiven Anregungen der Bürger. Demnach sind mangels eines konkreten Privatinteresses auch Eingaben gebührenfrei, in denen nur allgemeine Anregungen oder Vorschläge für Maßnahmen zu Verbesserung der Gesetzeslage oder der Verwaltung unterbreitet werden Eingaben von Journalisten und…