…die Verwaltung der Körperschaft durch A nicht dazu kommen, dass diese zu einem Investmentunternehmen nach § 59 Abs. 1 Z 2 GMSG wird. 8.5. Finanzvermögen (§ 60 GMSG) Rz 58: Der Begriff des Finanzvermögens iSd § 60 Abs. 1 GMSG erstreckt sich nicht auf sämtliche Arten von…
…Verwahren von Finanzvermögen und damit zusammenhängenden Finanzdienstleistungen zuzurechnenden Bruttoeinkünfte" umfassen solche aus der Verwahrung, dem Halten des Kontos und Überweisungsgebühren; Provisionen und Gebühren aus der Durchführung und Bewertung von Wertpapiertransaktionen in Bezug auf verwahrtes Finanzvermögen; Bruttoeinkünfte aus der Verlängerung oder den Ablauf von Krediten für…
…sofern es sich um ein Sammelanderkonto handelt, das entsprechend den standesrechtlichen Bestimmungen, denen der befugte Parteienvertreter unterliegt, eingerichtet, geführt und geschlossen wird, oder sofern das Konto der Verwahrung von Geldern gemäß § 1 iVm § 104 Notariatsordnung - NO, RGBl. Nr. 75/1871 in der Fassung des Bundesgesetzes…
…hat der Anleger lediglich eine schuldrechtliche Teilhabe an den Vermögenswerten des Immobilienfonds. Die Ausgabe und Verwaltung von Immobilienfonds stellt ein Bankgeschäft dar, das von der Finanzmarktaufsichtsbehörde kontrolliert wird. 1.2.3. Überblick Rz 12: Die Reichweite der regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die Verwendung der…
…Immobilien erforderlich sind. Dieser ermittelt sich aus den erzielten Mieterträgen abzüglich der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (zB Kosten der laufenden Verwaltung). Der Abzug von im Zusammenhang mit Mietaufwendungen stehenden Aufwendungen hat laufend zu erfolgen und ist bei jeder Neuveröffentlichung des Ausgabe- bzw. Rücknahmepreises zu…
…Inhaberaktien durch eine Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD nachzuweisen (Depotbestätigung). In der Satzung oder in der Einberufung können weitere geeignete Personen oder Stellen festgelegt werden, deren Depotbestätigungen von der Gesellschaft entgegengenommen werden.…
…die Abtretung von Anteilen an vergleichbaren ausländischen Gesellschaften. Rz 1609: Der Unterschied zwischen einer schlichten Rechtsgemeinschaft, etwa zwischen Miteigentümern, Miterben oder Mitmietern, und einer Gesellschaft besteht darin, dass die Gesellschaft auf ein gemeinsames Wirken, die Rechtsgemeinschaft hingegen auf ein gemeinsames Haben und Verwalten gerichtet ist…
…Handeln mit Finanzvermögen bezwecken); von einem Finanzinstitut ausgestellte oder verwaltete rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge. Kein Finanzkonto liegt jedoch im Falle eines Rechtsträgers vor, der nur deshalb als Investmentunternehmen gilt, weil er für den Zweck der Anlage oder Verwaltung von Finanzvermögen dient, das bei einem anderen…
…die Betriebsstätte zu einem In-sich-Geschäft innerhalb ein und desselben Unternehmens, das weder in Österreich zu einem außerordentlichen Aufwand noch auf deutscher Seite zu einem außerordentlichen Ertrag führen kann (EAS 2363). Rz 320: Kredite, die das Unternehmen von dritter Seite aufnimmt, können dem Stammhaus…
…die mit der Entwicklung, Verwaltung und Vermarktung von Softwarelösungen betraut ist, liquidiert und als schweizerische Betriebsstätte der österreichischen Kapitalgesellschaft weitergeführt, kommt es zu keinem grenzüberschreitenden Transfer von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens der schweizerischen Tochtergesellschaft nach Österreich (mit anschließender Rücküberführung), weil die Betriebsstätten der liquidierten Tochtergesellschaft mit…
…prüfen und die dem Tool zu Grunde liegenden Parameter auf ihre Plausibilität und Konsistenz mit Methoden von Ratingagenturen zu beurteilen (insb. Berücksichtigung zukünftiger Zahlungsströme und Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche). Rz 115: Die Kreditwürdigkeit einer Konzerngesellschaft kann auch durch deren Zugehörigkeit zum Konzern beeinflusst werden…
…ausgeübt werden, zeitlich begrenzte Überlassungen von Arbeitskräften, einschließlich solcher im Führungsbereich des Stammhauses, die Aus- und Fortbildung sowie die soziale Sicherung von Personal, das im Stammhaus im Interesse der Betriebsstätte (oder umgekehrt) tätig ist. Rz 334: Die Kreditwürdigkeit ist für sämtliche Teile eines Unternehmens die…
…gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG aufzubewahren. Dies gilt in gleichem Ausmaß für Informationen über die Identität von Dienstleistern und reglementierten Beauftragten des Trusts oder der trustähnlichen Vereinbarung, die eine wesentliche Funktion in Bezug auf das Management bzw. in der Administration des Trusts wahrnehmen, wie beispielsweise…
…1 UGB nach dem Verhältnis des Wertes der vereinbarten Einlagen. Im Zweifel sind die Gesellschafter zu gleichen Teilen beteiligt. Wenn sich der Beitrag eines Gesellschafters auf die Leistung von Diensten beschränkt (Arbeitsgesellschafter), so hat dieser keinen Kapitalanteil und ist daher auch kein wirtschaftlicher Eigentümer. Bei…
…1 letzter Satz WiEReG legt zudem fest, dass Rechtsträger, die nicht gemäß § 6 WiEReG von der Meldepflicht befreit sind, binnen vier Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs. 3 WiEReG die bei der Überprüfung festgestellten Änderungen zu melden oder die gemeldeten Daten…
…Steuerverwaltung im Fall von Österreich, die Personen oder Behörden des Ministeriums des Vertragsstaates einschließlich der zuständigen Behörde, die im Rahmen ihrer dienstlichen Pflichten mit der Veranlagung oder Erhebung, der Vollstreckung oder Strafverfolgung, mit der Entscheidung von Rechtsmitteln oder der Kontrolle der Verwaltung hinsichtlich der unter…
…Rz 22). Um einen sinnvollen Prüfungsablauf zu gewährleisten, hat das Finanzamt Österreich das Finanzamt für Großbetriebe von einer (geplanten) Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau eines GSBG-Beihilfenempfängers zu informieren, um dem Finanzamt für GroßbetriebeFür die Möglichkeit zu geben, das Finanzamt Österreich mitGewährung der Durchführung der Außenprüfung…
…des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG) Rz 35: § 2 Z 3 GebG befreit gewisse juristische Personen persönlich von der Gebühr, der Umfang der Befreiung ist allerdings auf den Schriftverkehr mit den öffentlichen Behörden und Ämtern eingeschränkt. Rz 36: Der Schriftverkehr umfasst die Eingabengebühr (§ 14 TP…
…die Erhebung und Verwaltung der Kommunalsteuer sind die Gemeinden zuständig, soweit nicht bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften entgegenstehen (§ 18 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz 2017). Solche bundesgesetzlichen Vorschriften finden sich in den §§ 13 und 14 KommStG 1993. Die Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage ist von dem für die…
…Ämter und die sie vertretenden Personen (Organwalter). Andere öffentlich-rechtliche Körperschaften sind dann, wenn sie durch Gesetze zur Besorgung von öffentlichen Angelegenheiten berufen und daher in die öffentliche Verwaltung eingegliedert sind, in diesen Angelegenheiten unmittelbare Organe der Gebietskörperschaften. Rz 413: Eine Eingabe liegt auch dann…