…des eingebrachten Vermögens. Die Stiftereigenschaft endet nicht mit dem Tod des Stifters, auch verstorbene natürliche Personen sind ex lege Stifter und als solche ins WiEReG zu melden. Ebenso verhält es sich bei natürlichen Personen, die (un)widerruflich auf ihre Stifterrechte verzichtet haben, da nur ein…
…Geburtsdatum und Geburtsort; Staatsangehörigkeit; Wohnsitz; Wenn ein Nominee, Nominee-Direktor oder Nominator verstorben ist, ist dies anzugeben; Diesfalls sind die Angaben zu Geburtsdatum und -ort nur soweit wie möglich zu melden und die Angaben betreffend Lichtbildausweis, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz entfallen. Bei Nominees, Nominee-Direktoren und…
…erloschene GmbH (zB VwGH 19.6.2002, 99/15/0144; VwGH 19.1.2005, 2004/13/0164), verstorbene Person (VwGH 27.10.2008, 2008/17/0164), Verlassenschaft nach Einantwortung (zB VwGH 1.10.2008, 2006/13/0123). Eine GesBR (§ 1175 ABGB) endet mit ihrer Auflösung…
…3). [Grafik] Eine Vertretungshandlung eines Bilanzbuchhalters, eines Buchhalters oder eines Personalverrechners für einen verstorbenen Klienten ist nur dann zulässig, wenn der Verstorbene eine entsprechende Vollmacht (über seinen Tod hinaus) erteilt hat. 4.2. Vorgehen bei Nichtvorliegen einer Vollmacht 4.2.1. Bilanzbuchhalter 4.2…
…Steuertatbestand im Sinne des § 1 Z 4 NoVAG 1991. Steuerschuldner ist der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen. Beispiel 2: Gerät der Taxiunternehmer in Konkurs und wird im Zuge des Insolvenzverfahrens das Kraftfahrzeug an den Leasinggeber zurückgestellt, liegt eine Änderung der Verhältnisse nach § 1 Z 4…