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GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gebührenschuldner einen Rechtsmittelverzicht abgibt (§ 255 BAO). Der Bescheid wird durch mündliche Bekanntgabe erteilt. Die darin festgesetzte Gebühr wird mit der Bekanntgabe des Bescheides sofort zur Zahlung fällig. Randzahlen 1218 bis 1249: derzeit frei

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…gemäß § 5a Abs. 1 Z 3 WiEReG die in § 5a Abs. 1 Z 2 lit. a bis h WiEReG genannten Dokumente zu übermitteln. Aus der Verpflichtung zur Ergreifung von angemessenen Maßnahmen gemäß § 3 Abs. 1 WiEReG, um die Eigentums- und Kontrollstruktur zu verstehen, folgt, dass…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…2008, sieht vor, dass von der Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung der Finanzprokuratur auch alle Fälle der Veröffentlichung, wenn auch nur in Auszügen, umfasst sind. Eine Zustimmung der Finanzprokuratur ist nicht erforderlich, soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen besteht (zB § 13 Abs. 1…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…81/15/0050). Zur eingabeersetzenden Niederschrift siehe allerdings Rz 481 ff. Beispiel: Wird ein Antrag mündlich gestellt und entscheidet die Behörde nach Durchführung des Verfahrens mit schriftlichem Bescheid über das Ansuchen, entsteht mangels schriftlicher Eingabe durch die schriftliche Erledigung keine Gebührenschuld für die (mündliche) Eingabe.

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs. 1 Z 2 BAO), der Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO), der Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO), der Sanktionen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen sowie der Einzelheiten zur technischen Sicherheitseinrichtung. Dies betrifft auch die gemäß der §§ 131 Abs. 4 und 131b Abs. 5 Z 1…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…wirtschaftlichen Eigentümer gesondert zu prüfen. Die erfolgreiche Feststellung eines oder mehrerer wirtschaftlicher Eigentümer nach der ersten oder zweiten Fallgruppe befreit daher nicht von der Verpflichtung zur Feststellung allfälliger weiterer wirtschaftlicher Eigentümer nach den verbleibenden Fallgruppen. Es sind daher alle natürlichen Personen, die die Voraussetzungen einer…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Verdacht auf Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann das Finanzamt dem Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich (als Behörde gemäß § 63 Abs. 1 BiBuG 2014) mitteilen (§ 48c Abs. 2 BAO). 4.3.2. Exemplarische Befugnisüberschreitungen in der Judikatur Gemäß § 2 BiBuG 2014 ist die Berechtigung zur Erstellung von (Jahres…

GebR 2025 Rz 1131–113517. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ohne dass sich die Identität des Rechtsgeschäftes ändert. Wird der Rechtsgrund oder der Gegenstand der Verpflichtung geändert, so liegt ein Neuerungsgeschäft vor und es kommt § 24 GebG zur Anwendung (siehe Rz 1162). Die Beurteilung, ob eine Urkunde in Bezug auf eine andere Urkunde die Qualifikation…

GebR 2025 Rz 1025–103911.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zu gelten, nicht sämtliche Erfordernisse beurkunden, die zur Gültigkeit oder Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes erforderlich sind, sondern genügt es, dass ihr die Art des Rechtsgeschäftes und die beteiligten Parteien zu entnehmen sind. Rz 1029: Wird ein schriftliches oder mündliches Vertragsanbot schriftlich angenommen, gilt das Annahmeschreiben, das…

GebR 2025 Rz 1017–102411.1.3. Beurkundung des Rechtsgeschäftes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…über ein zuvor mündlich abgeschlossenes Rechtsgeschäft errichtet wurde, wird als rechtsbezeugende Urkunde bezeichnet. Sowohl eine rechtserzeugende, als auch eine rechtsbezeugende Urkunde lösen die Gebührenschuld aus (zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff). 11.1.4. Punktation - Vorvertrag - Option Rz 1021: Zur Gebührenpflicht von Punktationen…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Papierform zur Verfügung gestellt werden können (Sec. IV Rz 9 CRS-Kommentar). Es ist auch möglich, dass ein meldendes Finanzinstitut die Informationen einer Selbstauskunft mündlich einholt (FAQ 810 vom Juni 2016Februar 2019 zu Sec. II-VII). Darüber hinaus ist es zulässig, dass Fragen zur steuerlichen…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Begriff "Patronatserklärung" fallen zB Erklärungen, die von einer Muttergesellschaft zur Sicherung des Kredits einer Tochtergesellschaft in der Regel gegenüber einem Kreditinstitut abgegeben werden. Die Erklärung der Muttergesellschaft gegenüber Dritten, ihre Tochtergesellschaft finanziell so auszustatten, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen kann, unterliegt nicht der Gebühr. Rz…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…eines mündlich verkündeten Erkenntnisses, Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie geringfügige Projektmodifikationen, da diese gemäß § 14 Tarifpost 6 Abs. 5 Z 17 GebG von der Gebührenpflicht befreit sind. Rz 452: Nicht als sonstige Eingaben zu vergebühren sind Eingaben von Zeugen und Auskunftspersonen zur Erlangung…

GebR 2025 Rz 1349–135227.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Abs. 2 GebG (siehe Rz 132 ff) festgesetzt werden. Rz 1213: Sind mehrere Personen zur Gebührenanzeige verpflichtet, kann diese Verpflichtung durch eine privatrechtliche Vereinbarung (wer nun im Einzelnen die Gebührenanzeige vorzunehmen hat) nicht beseitigt werden. Kommt eine der zur Anzeige verpflichteten Personen dieser Pflicht nach…

GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Urkunde angeschlossen sind oder nicht. Mündlich getroffene (weitere) Verabredungen sind jedoch gebührenrechtlich unbeachtlich. Ebenso unbeachtlich sind andere, nicht aus der Urkunde oder aus einer bezugnehmenden Schrift hervorgehende Tatsachen oder Abreden, wie die Beweggründe, die zur Errichtung der Schrift, zum Abschluss des Rechtsgeschäftes oder zu…