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GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gebühren belegt werden kann Geschäftszahl des Verfahrens und Datum der Antragstellung Behörde, die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse, Unterschrift des Antragstellers" Rz 541: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei der für die Ausstellung der Reisedokumente zuständigen Behörde eingebracht werden…

GebR 2025 Rz 573–57610.10. Waffendokumente (§ 14 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gebühren belegt werden kann Geschäftszahl des Verfahrens und Datum der Antragstellung Behörde, die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse, Unterschrift des Antragstellers" Rz 576: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei der für die Ausstellung der Reisedokumente zuständigen Behörde eingebracht werden…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

…Erlässe des BMF vom 10. März 2006, AÖF Nr. 127/2006 (BMF-010221/0101-IV/4/2006) sowie vom 17. Dezember 2001, AÖF Nr. 63/2002 (04 0101/41-IV/4/01) in der jeweils geltenden Fassung, die Ansässigkeit auch mittels von der ausländischen zuständigen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Eine Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift erhöht die Beweiskraft der Urkunde. Beglaubigungen von öffentlichen Urkunden im internationalen Rechtsverkehr haben grundsätzlich in der Form einer Legalisation (diplomatische Beglaubigung) zu erfolgen. Diese erfordert eine Zwischenbeglaubigung durch das Außenministerium des jeweiligen Drittstaates und eine Beglaubigung durch den befugten…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…die Gebührenpflicht seiner Eingabe hinzuweisen und ihm für die Vorlage des Nachweises über die erfolgte Entrichtung eine angemessene Frist (vier Wochen) einzuräumen. Rz 460: Wird eine Eingabe im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs bei der zuständigen Stelle eingebracht und besteht eine entsprechende Schnittstelle zum Finanzamt Österreich…

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Vorauszahlung durch das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu erstatten. Eine Rückerstattung der Gebühr durch die für die Ausstellung des Ausweises zuständige Behörde darf mangels Zuständigkeit nicht erfolgen. Rz 790: Wird das Ansuchen auf Ausstellung eines Ausweises für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) ab- bzw. zurückgewiesen…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…2014 (18. April 2014 ist Karfreitag). Tage des Postenlaufes werden nach § 108 Abs. 4 BAO in die Frist nicht eingerechnet, sofern das Schriftstück innerhalb der Frist der Post übergeben und auf dem Briefumschlag an die zuständige Behörde mit richtiger Anschrift gerichtet ist (vgl. zB VwGH…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Interesse offenkundig ist, wird eine Auskunftssperre durch die zuständige Meldebehörde von Amts wegen verfügt (§ 18 Abs. 2 MeldeG). Es sind keine Bundesverwaltungsabgaben zu entrichten. 31.1.9.2. Bescheide Rz 1803: Der BVwAbgV unterliegen, soweit keine Tarifpost des besonderen Teiles gegeben ist, Bescheide, durch die…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…durch Übereinkunft der zuständigen Behörden abgeändert werden. XIII. Geltungsdauer der Vereinbarung 42. Diese Vereinbarung tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, in dem die spätere der nachstehenden Unterschriften erfolgt. Jede zuständige Behörde kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats beenden…

BMF-010221/0099-IV/8/2019Bilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten über den Austausch länderbezogener Berichte.
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0099-IV/8/201905.04.2019

…Unterschriften erfolgt.   2. Eine zuständige Behörde kann der anderen zuständigen Behörde schriftlich mitteilen, dass sie den Informationsaustausch nach dieser Vereinbarung vorübergehend aussetzt, wenn sie feststellt, dass die andere zuständige Behörde in Widerspruch zu den Absätzen 1 und 2 des § 5 oder Absatz 1 des…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…im Sinn des § 85 Abs. 1 BAO. Er ist daher im Allgemeinen schriftlich zu stellen (zulässig ist auch die Einbringung im Wege von Telefax oder FinanzOnline). Bei Formgebrechen (zB Nichtverwendung einer für den Einschreiter zugelassenen Amtssprache) ist ebenso wie bei Fehlen einer Unterschrift mit Mängelbehebungsauftrag…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…und für seine Tätigkeit nicht mehr als das Freiwilligenpauschale erhält. Die Bestätigungen haben die Unterschrift oder firmenmäßige Fertigung (zB Stempel) der Organisation, Einrichtung oder Körperschaft und die Personendaten des Antragstellers zu enthalten. | Keine rechtliche Relevanz haben Blanko- und Pauschalbestätigungen, vorgefertigte Kopien oder gar Bestätigungen…

BMF-010105/0016-IV/4/2014Veröffentlichung der Zusammensetzung der Spruchsenate und deren Geschäftsverteilungen im Internet
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010105/0016-IV/4/201407.02.2014

…des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) zu veröffentlichen. Die ab 1.1.2014 geltenden Geschäftsverteilungen der Spruchsenate und deren Zusammensetzung sind unter der folgenden Internetadresse öffentlich zugänglich: https://www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-organisation/spruchsenate.html Nur die auf der Internetseite des…

GebR 2025 Rz 1101–110814. Unterzeichnung der Urkunde (§ 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Unterschrift auf andere Art als durch handschriftliche Unterzeichnung geleistet wird. Eine handschriftliche Unterzeichnung ist auch eine im Durchschreibeverfahren hergestellte Unterschrift. Rz 1102: Bei Einverständnis der Vertragspartner gilt für den Bereich des Gebührenrechts eine mechanisch oder in jeder anderen technisch möglichen Weise hergestellte Unterzeichnung als Unterschrift…