…Anteile an der GmbH B treuhändig für GmbH D. Person 2 ist alleiniger Eigentümer der GmbH D. Die Treuhandschaft stellt eine Kontrollkette zwischen GmbH C und GmbH D her, wodurch Person 2 wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH A wird. Es liegt daher eine relevante Nominee-Vereinbarung …
…Treuhandschaftsvertrags Kontrolle auf die Privatstiftung aus. Sowohl Stifter 1 als auch Stifter 2 sind neben den übrigen Funktionsträgern als wirtschaftliche Eigentümer der Stiftung A zu melden. Die Treuhandschaft ist bei der Meldung anzugeben und als Nominee-Vereinbarung gemäß § 5 Abs. 1 Z 3b WiEReG zu…
…2a WiEReG vorliegt. Der dahinterstehende Nominator (Treugeber) ist regelmäßig ebenfalls als wirtschaftlicher Eigentümer mit Art "Settlor/Trustor" (bzw. "Begünstigter") unter Angabe der Treuhandschaft und Auswahl der Rolle "Nominator (Treugeber)" zu melden, da er aufgrund der vertraglichen Vereinbarung Kontrolle auf den Trust bzw. die trustähnliche Vereinbarung…
…nicht darauf an, ob die Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaft) zum wirtschaftlichen Eigentum einer anderen natürlichen Person führt. Der dahinterstehende Nominator (Treugeber) ist ebenfalls als wirtschaftlicher Eigentümer mit Art: "Stifter" bzw. "Begünstigter" etc. unter Angabe der Treuhandschaft und Auswahl der Rolle "Nominator (Treugeber)" zu melden, da er…
… 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG genannten Rechtsträger sind - außer in den unter den Abschnitten 7.2.5 (Treuhandschaften) und 7.2.6 (Sonstige Nachweise und Dokumente) beschriebenen Fällen- grundsätzlich keine Dokumente zu übermitteln. Das gilt somit für folgende Rechtsträger: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften: Bei einer…
27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…