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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Anteile an der GmbH B treuhändig für GmbH D. Person 2 ist alleiniger Eigentümer der GmbH D. Die Treuhandschaft stellt eine Kontrollkette zwischen GmbH C und GmbH D her, wodurch Person 2 wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH A wird. Es liegt daher eine relevante Nominee-Vereinbarung …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Treuhandschaftsvertrags Kontrolle auf die Privatstiftung aus. Sowohl Stifter 1 als auch Stifter 2 sind neben den übrigen Funktionsträgern als wirtschaftliche Eigentümer der Stiftung A zu melden. Die Treuhandschaft ist bei der Meldung anzugeben und als Nominee-Vereinbarung gemäß § 5 Abs. 1 Z 3b WiEReG zu…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…2a WiEReG vorliegt. Der dahinterstehende Nominator (Treugeber) ist regelmäßig ebenfalls als wirtschaftlicher Eigentümer mit Art "Settlor/Trustor" (bzw. "Begünstigter") unter Angabe der Treuhandschaft und Auswahl der Rolle "Nominator (Treugeber)" zu melden, da er aufgrund der vertraglichen Vereinbarung Kontrolle auf den Trust bzw. die trustähnliche Vereinbarung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…nicht darauf an, ob die Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaft) zum wirtschaftlichen Eigentum einer anderen natürlichen Person führt. Der dahinterstehende Nominator (Treugeber) ist ebenfalls als wirtschaftlicher Eigentümer mit Art: "Stifter" bzw. "Begünstigter" etc. unter Angabe der Treuhandschaft und Auswahl der Rolle "Nominator (Treugeber)" zu melden, da er…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

… 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG genannten Rechtsträger sind - außer in den unter den Abschnitten 7.2.5 (Treuhandschaften) und 7.2.6 (Sonstige Nachweise und Dokumente) beschriebenen Fällen- grundsätzlich keine Dokumente zu übermitteln. Das gilt somit für folgende Rechtsträger: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften: Bei einer…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…