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GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Steuer tatsächlich vorgeschrieben wird. Auch solche Rechtsgeschäfte sind gebührenfrei, die nach den genannten Gesetzen zwar steuerbar, im Einzelfall aber auf Grund einer Befreiungsbestimmung steuerfrei sind. Rz 1042: Für Rechtsgeschäfte, die teils unter das Grunderwerbsteuergesetz 1987, teils unter das Gebührengesetz 1957 fallen, ist nur der Teil…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit bezieht und in einer (Zahlwort) Urkunde erfolgt. Rz 1532: Wird die gleiche Verbindlichkeit auf mehreren verschiedenen Liegenschaften, die mehreren verschiedenen…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr (§ 33 TP 5 GebG) selbst zu berechnen. 27.3.5.1. Selbstberechnung durch…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…se nicht aus, um von einer Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes auszugehen (zur Befreiung des § 20 Z 6 GebG siehe Rz 1128 ff). 12.2.2.1. Im Inland befindliche Sache Rz 1066: Sachen iSd Gesetzesbestimmung sind nur körperliche, bewegliche oder unbewegliche Sachen. Unkörperliche Sachen (Rechte, Forderungen)…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…teilweisem Einwendungsverzicht ist eine Bürgschaft anzunehmen (VwGH 16.12.1991, 90/15/0142). Rz 1415: Im Rahmen einer Bankgarantie verpflichtet sich die Bank im Auftrag ihres Kunden zu einer Leistung an einen Dritten für den Fall, dass diese nicht vom Kunden der Bank erbracht wird…

GebR 2025 Rz 1349–135227.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…

GebR 2025 Rz 1287–129527.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1287: Die Bemessungsgrundlage ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Leistungen und der vereinbarten Dauer. Rz 1288: Die Gebühr beträgt im Allgemeinen 1%, bei Jagdpachtverträgen 2% von der Bemessungsgrundlage. 27.3.2.1. Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen Rz…

GebR 2025 Rz 1306–131227.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…VwGH 20.8.1996, 93/16/0097). 27.3.2.1.3.3. Umsatzsteuer als Nebenleistung Rz 1309: Wird im Bestandvertrag zwischen dem Bestandgeber und dem Bestandnehmer vereinbart, dass der Bestandnehmer dem Bestandgeber die auf den Bestandzins entfallende Umsatzsteuer zu ersetzen hat, ist diese in…

GebR 2025 Rz 1440–145727.5. Dienstbarkeit (§ 33 TP 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.5. Dienstbarkeit (§ 33 TP 9 GebG) 27.5.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1440: Der Begriff der Dienstbarkeit (Servitut) ist im Gebührengesetz 1957 nicht umschrieben, es muss daher auf das Zivilrecht Bezug genommen werden. Nach § 472 ABGB wird durch das "Recht der Dienstbarkeit" ein…

GebR 2025 Rz 1109–111715. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…einer Gebühr oder Verkehrsteuer unterliegt; für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen gilt § 20 Z 5 GebG…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Allgemeines Rz 1332: Bestandverträge sind dann auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wenn die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit lautet oder eine Vereinbarung über die Dauer fehlt und auch sonst im Vertrag kein Anhaltspunkt enthalten ist, auf welche Dauer sich die Vertragsparteien binden wollten. Rz 1333: Eine unbestimmte…

GebR 2025 Rz 1280–128627.3. Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eingeräumt bekommt. Bestimmbar ist ein Abstellplatz auch dann, wenn der Fahrzeughalter einen freien Abstellplatz unter mehreren zur Verfügung stehenden wählen kann. Steht die Obsorgepflicht des Vertragspartners (Garagenbesitzer) im Vordergrund, so ist ein nicht der Gebührenpflicht unterliegender Verwahrungsvertrag anzunehmen; Beispiel: Es wird ein Garagierungsvertrag abgeschlossen, bei…

GebR 2025 Rz 1384–138827.3.5.4. Bestandgeber, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 1199 ff). Entgegen der Verpflichtung zur Selbstberechnung beim Finanzamt im Postweg angezeigte Bestandverträge werden dennoch vom Finanzamt entgegengenommen. Die Gebühr wird diesfalls mit Bescheid festgesetzt, wobei es im Hinblick auf das zwischen den Vertragsparteien bestehende Gesamtschuldverhältnis eine Frage der Ermessensübung ist, an welchen von…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…0086). Unter einer Vertragsübernahme wird ein rechtsgeschäftlicher Vorgang verstanden, im Zuge dessen unter Zustimmung aller Beteiligten eine gesamte Vertragsstellung mit allen Rechten und Pflichten von einem der Vertragspartner auf einen neuen Partner übertragen wird, mit welchem das Rechtsverhältnis in seiner Gesamtheit fortgesetzt wird, ohne dass…

GebR 2025 Rz 1250–125527. Tarif der gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 1 Abs. 2 iVm § 19 BewG 1955 iVm § 26 GebG). Liegt das Grundvermögen im Ausland, ist auch dafür ein Einheitswert nach den Bestimmungen des österreichischen Bewertungsgesetzes 1955 (BewG 1955) zu ermitteln (Quasieinheitswert). Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb dienen, sind mit dem Teilwert anzusetzen (§ 12 BewG 1955…

GebR 2025 Rz 1520–153027.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2.1992, 91/15/0087). Ein Pfandangebot löst keine Gebührenpflicht aus, soweit nicht bereits im Vorfeld eine Einigung oder ein gültiger Konsensualvertrag zwischen den Vertragsparteien über die Pfandbestellung zustande gekommen ist, der mit dem Pfandangebot als rechtsbezeugend beurkundet wird (VwGH 10.6.1991, 90/15…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…95 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988). 3.1.3.2. Ausgleich und Rückerstattung der Kapitalertragsteuer Rz 95: Wurde Kapitalertragsteuer (teilweise) zu Unrecht einbehalten, hat ein Ausgleich der zu viel einbehaltenen Kapitalertragsteuer vorrangig im Wege der Veranlagung zu erfolgen (§ 240 Abs. 3 lit. b und…

GebR 2025 Rz 1401–141227.4. Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1406: Der Schuldbeitritt erfolgt durch Vertrag zwischen Gläubiger und dem Beitretenden oder durch Vertrag zwischen Altschuldner und dem Beitretenden. Im letzteren Fall handelt es sich um einen Vertrag zugunsten eines Dritten (des Gläubigers). Bei einem Vertrag zwischen Beitretendem und Altschuldner entsteht die Gebührenpflicht nur dann…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…jene Genehmigungen, die von einem am Rechtsgeschäft Beteiligten abhängen. Hängt das gültige Zustandekommen des Rechtsgeschäftes hingegen von der Genehmigung einer Behörde oder einem Dritten ab, wird das Rechtsgeschäft erst im Zeitpunkt der Rechtskraft der Genehmigung wirksam. Nähere Ausführungen siehe Rz 1080 ff. 13.4. Nach…