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GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…bilden. Zu den wichtigsten Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gehören die Feststellung und Überprüfung der Identität von Kunden, vertretungsbefugten Personen und wirtschaftlichen Berechtigten (Treugeber und wirtschaftliche Eigentümer), die Einholung von Informationen über Zweck und Art der angestrebten Geschäftsbeziehung…

GMSR Rz 52–558. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…steuerlich ansässig ist (§ 55 Abs. 2 GMSG). Beispiel 1: Im teilnehmenden Staat A wird ein Trust gegründet, dessen Treugeber (settlor) und Treuhänder (trustee) in diesem Staat ansässig sind. Die Begünstigten (beneficiaries) sind im teilnehmenden Staat B ansässig. Die Bruttoeinkünfte des Trusts, die dieser aufgrund seiner…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) gegeben ist. Im Sinne von § 96 GMSG wäre durch diesen Pfändungsschutz die BUAK als Treugeber und somit als (weiterer) Kontoinhaber anzusehen. Die BUAK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die mit der Verwaltung staatlicher Aufgaben in Selbstverwaltung betraut ist…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…von Kontrolle durch Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) In § 2 Z 1 Schlussteil WiEReG wird festgelegt, dass ein Treugeber oder eine vergleichbare Person Kontrolle durch ein Treuhandschaftsverhältnis oder ein vergleichbares Rechtsverhältnis begründet, wobei unter einem vergleichbaren Rechtsverhältnis insbesondere eine Nominee-Vereinbarung gemäß § 2a WiEReG zu verstehen ist…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…der trustähnlichen Vereinbarungen, da diese typischerweise aufgrund ihrer Struktur und Funktion nicht mit Trusts vergleichbar sind. Sollte jedoch eine Treuhandschaft aufgrund ihrer vertraglichen Ausgestaltung die Verwaltung eines Vermögens zugunsten einer vom Treugeber verschiedenen Person (Begünstigten) vorsehen, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine trustähnliche…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…2 Z 2 oder 3 WiEReG) für den Rechtsträger handelt, die Bestimmungen über Nominee Vereinbarungen mit der Maßgabe anzuwenden sind, dass der Treuhänder als Nominee und der Treugeber als Nominator anzusehen ist. Dies bedeutet, dass solche auf Rechtsträger bezogene Treuhandschaften als Nominee-Vereinbarungen im Sinne…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Stiftung, den Fond, den Trust oder einen vergleichbaren Rechtsträger ausübt, eine Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) gemäß § 2a WiEReG vorliegt und ob der wirtschaftliche Eigentümer Nominee (Treuhänder), Nominee-Direktor oder Nominator (Treugeber) ist. Zu beachten ist, dass Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Vertrages bzw. in Form korrespondierender Erklärungen des Nominators (Treugebers) und des Nominees (Treuhänders) einzuholen und zu übermitteln sein. Im Meldeformular zum Compliance-Package sind Nachweise relevanter Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) beim entsprechenden Rechtsträger entweder als "Nominee-Vereinbarung" oder als "sonstiger Nachweis über Nominee-Vereinbarungen" hochzuladen. Letztere…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Rz 5829). Nach den Abkommen, die das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorsehen, ist die dem Treuhänder vorgeschriebene ausländische Einkommensteuer bei der Besteuerung des inländischen Treugebers anrechenbar, wenn dem Treuhänder die Einkünfte nach innerstaatlichem Recht nicht zuzurechnen sind. Dies gilt auch dann, wenn der Treuhänder…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…ferner im Fall eines Trusts, der ein Finanzinstitut ist, eine Eigenkapitalbeteiligung als von einer Person gehalten, die als Treugeber oder Begünstigter des gesamten oder eines Teils des Trusts betrachtet wird, oder von einer sonstigen natürlichen Person, die den Trust tatsächlich beherrscht. Das gleiche gilt für…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…der Ausdruck "beherrschende Person" den Treugeber, den oder die Treuhänder, gegebenenfalls den Protektor oder die Protektoren, den oder die Begünstigten oder die Begünstigtenklassen sowie jede sonstige natürliche Person, die den Trust tatsächlich beherrscht bzw. alle sonstigen natürlichen Personen, die den Trust tatsächlich beherrschen. Der Treugeber…