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GMSR Rz 7–92. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…der Geldwäsche (AML/KYC). 2.2. Inanspruchnahme von Dienstleistern (§ 8 GMSG) Rz 8: Jedes meldende Finanzinstitut kann zur Erfüllung der ihm auferlegten Melde- und Sorgfaltspflichten Dienstleister in Anspruch nehmen, die auch außerhalb Österreichs ansässig sein können. In diesem Fall bleibt das meldende Finanzinstitut für die…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

3. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG) 3.1. Allgemeines Rz 10: Wenn von einem bestehenden Konto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 81 GMSG). 3…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

4. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG) 5.1. Allgemeines Rz 31: Wenn von einem bestehenden Konto von Rechtsträgern gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber ein Rechtsträger ist oder mehrere Rechtsträger sind. 5.2. Überprüfungspflichtige und meldepflichtige…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

6. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG) 6.1. Allgemeines Rz 39: Wenn von Neukonten von Rechtsträgern gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber ein Rechtsträger oder mehrere Rechtsträger sind. 6.2. Überprüfungsverfahren (§ 44 GMSG) Rz 40: Die Verfahren…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

7. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG) 7.1. Verlass auf Selbstauskünfte und Belege (§ 47 GMSG) Rz 43: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder Belege nicht…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…96 bis 106 GMSG) 12.1. Kontoinhaber (§ 96 GMSG) Rz 81: Der gemeinsame Meldestandard sieht vor, dass ein meldendes Finanzinstitut im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten festzustellen hat, in welchem Staat der Kontoinhaber ansässig ist. Stellt das meldende Finanzinstitut fest, dass der Kontoinhaber in einem Staat ansässig…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

13. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG) Rz 94: Für die Verletzung der Meldepflicht sowie die Verletzung der Sorgfaltsverpflichtung bestehen gesonderte Strafbestimmungen. § 107 Abs. 1 sieht entsprechend wirksame Strafbestimmungen im Falle der vorsätzlichen Verletzung der Meldepflichten nach § 3 GMSG vor. Von dieser…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…und zu prüfen, ob die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Der genaue Zeitpunkt kann grundsätzlich durch die Rechtsträger festgelegt werden (beispielsweise anlässlich der Jahresabschlussprüfung) wobei der maximale Abstand zwischen der Durchführung der Sorgfaltspflichten ein Jahr beträgt. § 5 Abs. 1 letzter Satz…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…das Bundesministerium für Finanzen darstellen. Die Verantwortung für die Beurteilung der erforderlichen rechtsformspezifischen Nachweise und für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer liegt bei den Rechtsträgern bzw. den Adressaten der jeweiligen gesetzlichen Sorgfaltspflichten. 7.5 Aktenvermerke Gemäß § 5a Abs. 3 WiEReG ist anstelle der…

GMSR Rz 1–21. Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 bis 6 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen. Aufgrund der Richtlinie sind Finanzinstitute verpflichtet, Melde- und Sorgfaltsvorschriften anzuwenden, die mit denen des gemeinsamen Meldestandards der OECD uneingeschränkt in Einklang stehen. Am 29. Mai 2013 unterzeichnete Österreich das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…ändert, dass ein bestehendes Konto von geringem Wert zu einem Konto von hohem Wert wird. Die aufgrund einer Änderung der Gegebenheiten für das Finanzinstitut entstehenden Sorgfaltspflichten sind im GMSG beschrieben und betreffen insbesondere die folgenden Bestimmungen: Änderung der Gegebenheiten bei bestehenden Konten von geringem Wert…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Kontrolle auf "andere Weise")). Zudem ist zu beachten, dass die gegenständlichen Ausführungen im Hinblick auf das Vorliegen des wirtschaftlichen Eigentums jedenfalls keine Auswirkungen auf die Sorgfaltspflichten der Verpflichteten insbes. zur Überprüfung der Mittelherkunft nach anderen Aufsichtsgesetzen haben, die unabhängig von der Verpflichtung zur Feststellung und…

VPR 2021 Rz 196–1991.3.7.3. Standortvorteile
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…direkter Konkurrenz stehen oder nur geringer Preisdruck herrscht, dann werden Standortvorteile unter fremden Dritten grundsätzlich nicht über reduzierte Preise weitergegeben (siehe das Beispiel: in Z 9.131 OECD-VPL). Im Bereich der Auftragsforschung ist daher sorgfältig zu prüfen, ob ein Wechsel zwischen Dienstleistungsanbietern nur mit…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Vorteilszuwendung an den Gesellschafter verbundene Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei unbestreitbar feststehendem Sachverhalt unter Verletzung von administrativ eindeutig geklärten Rechtsvorschriften erfolgt ist (EAS 3009). Es ist der Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Kaufmanns anzulegen (BFG 19.11.2015, RV/5100487/2013). Rz 517: Die Quellensteuersätze des Art…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…2 lit. e sublit. bb GMSG ist jene Adresse zu melden, die vom meldenden Finanzinstitut in Bezug auf den Kontoinhaber in den Unterlagen gemäß den Sorgfaltspflichten (Rz 7 ff) erfasst wurde. Im Falle eines Kontos einer natürlichen Person, welche eine meldepflichtige Person ist, ist daher…

GMSR Rz 52–558. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…dem teilnehmenden Staat, oder 3.es unterliegt der Finanzaufsicht in dem teilnehmenden Staat. Ist ein Finanzinstitut (mit Ausnahme von Trusts) in zwei oder mehr teilnehmenden Staaten ansässig, so gelten die Melde- und Sorgfaltspflichten des Staats, in dem es die Finanzkonten führt. 8.1.1. Zweigniederlassung …

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…deshalb im Sinne von Rz 72 für die Eröffnung eines Bausparkontos keine Selbstauskunft eingeholt haben und/oder bei bestehenden Konten keine Identifizierung der Kontoinhaber im Rahmen der Sorgfaltspflichten des 3. und 4. Hauptstückes durchgeführt haben, bestehen keine Bedenken, wenn die Bausparkasse die Sorgfaltspflichten des 3…

VPR 2021 Rz 476–4833.2.4. Master- und Local File
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die Wesentlichkeit nicht immer nur nach quantitativen Kriterien bewerten. Daher bedarf es einer Wertungsentscheidung in jedem Einzelfall, wobei die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers anzuwenden und darauf zu achten ist, dass für einzelne Geschäftseinheiten ausreichend belegt wird, dass die Preisgestaltung dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. Rz…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Anwendungsbereich genannten Voraussetzungen vorliegen. Siehe dazu Abschnitt 2.9 (Trusts und trustähnliche Vereinbarungen) sowie Abschnitt 2.10 (Meldepflichtige ausländische Rechtsträger). Ausnahmen vom Anwendungsbereich des § 1 WiEReG bedeuten keine Ausnahme vom Anwendungsbereich der berufsspezifischen Sorgfaltspflichten gemäß anderer Aufsichtsgesetze. Umgekehrt sind auch Ausnahmen, die in anderen Aufsichtsgesetzen…