…Beschwerdevorentscheidung ist idR zwingend (kein Ermessen); sie unterliegt daher der Entscheidungspflicht (§ 85a BAO), bei deren Verletzung eine Säumnisbeschwerde (§ 284 BAO) an das Verwaltungsgericht in Betracht kommt, die Beschwerdevorentscheidung umfasst nicht nur meritorische Erledigungen (Sachentscheidungen), sondern auch formelle Erledigungen (zB Zurückweisung, Gegenstandsloserklärung), es gibt keine zweite…
…Ro 2023/13/0015, Rz 26). § 53 BAO gilt auch gegenüber dem Verwaltungsgericht: Säumnisbeschwerden im Sinne des § 284 BAO sind beim Verwaltungsgericht einzubringen; beim Finanzamt eingebrachte Säumnisbeschwerden sind dem Verwaltungsgericht weiterzuleiten (VwGH 25.5.2022, Ra 2021/15/0035, Rz 20). Rz 14: Abweichend von…
…Aussetzungszinsen (§ 212a BAO) ist jenes Finanzamt, dem die Einhebung der betreffenden Abgabe obliegt. 3.38.2.3. Säumniszuschläge Rz 185: Zuständig für die Festsetzung von Säumniszuschlägen (§ 217 BAO) ist jenes Finanzamt, dem die Einhebung der betreffenden Abgabe obliegt. 3.38.2.4. Gebühren und Auslagenersätze…
…Beschwerdeverfahren, die am 31.12.2020 beim Bundesfinanzgericht anhängig waren sowie dann, wenn sich die Beschwerdeverfahren am 31.12.2020 im Stadium der Säumnis befanden (VwGH 25.5.2022, Ra 2021/15/0035). Soweit Parteierklärungen einer Behörde gegenüber mit Wirksamkeit für bestimmte Verfahren abgegeben wurden…
…einen Vorlageantrag stellen); die Abgabenbehörde als "Amtspartei" vor dem Bundesfinanzgericht (im Bescheidbeschwerdeverfahren gemäß § 265 Abs. 5 BAO; im Maßnahmenbeschwerdeverfahren gemäß § 283 Abs. 6 BAO, im Säumnisbeschwerdeverfahren gemäß § 284 Abs. 6 BAO, im Streitbeilegungsbeschwerdeverfahren nach dem EU-BStbG, BGBl. I Nr. 62/2019); der gesamtschuldnerische Warenempfänger…
…Höhe der Abgabenschuldigkeit eines akzessorisch abgeleiteten Nebenanspruchs liegt vor, weil im Fall einer Herabsetzung der Stammabgabe der Nebenanspruch entsprechend anzupassen ist. Das betrifft zB Verspätungszuschläge gemäß § 295 Abs. 2 BAO, Säumniszuschläge gemäß § 217 Abs. 8 BAO, Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO und Aussetzungszinsen gemäß …
…bzw. adaptierte Evidenzkonto nachreichen. In diesem Zusammenhang treten keine Säumnisfolgen ein. Anhang I: Evidenzkontoführung für kleine und mittelgroße GmbH Auswirkungen der bilanziellen Erleichterung auf das Evidenzkonto sowie die Wahlrechtsausübung Grundsätzlich unterscheiden sich die Regelungen zur Evidenzkontenführung nicht von den unter Abschnitt 4. beschriebenen Regelungen. Da…
…April 2006, BMF-010103/0030-VI/2006, AÖF Nr. 128/2006. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Stundungszinsen, Aussetzungszinsen und Säumniszuschläge von Amts wegen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen (nach den §§ 212 Abs. 2 letzter Satz, 212a Abs…
…Steuernummer/Abgabenkontonummer 109999102, die Abgabenart "EEE - Beschwerdegebühr", das Datum des Bescheides als Zeitraum und der Betrag anzugeben. Rz 458: Liegt der Beschwerde kein Bescheid zugrunde (zB Säumnisbeschwerde und Maßnahmenbeschwerde), ist wie folgt vorzugehen: Auf der Zahlungsanweisung ist als Verwendungszweck jene Behörde anzugeben, gegen die sich…
…einer Nichterhebung der KESt aus grobem Verschulden im Sinn von § 217 Abs. 7 BAO (Säumniszuschläge) gleichgesetzt werden. Die Nichtbeachtung einer sich aus den OECD-VPL eindeutig ergebenden Rechtsfolge löst zwar eine offenkundige verdeckte Ausschüttung aus, kann aber durchaus als minderer Grad eines Versehens zu werten…
…2008 | Großbritannien | Funktionsverlagerung, AOA, wirtschaftliches Eigentum bei immateriellen Werten | Rz 91, 293 | EAS 3009 | 22.10.2008 | - | Säumniszuschlag, Sekundärberichtigung | Rz 516, 518 | EAS 3010 | 18.12.2008 | Slowakei | Betriebsstättengewinnermittlung, Zuordnung einer Beteiligung |…
… 212 BAO) für Umsatzsteuervorauszahlungen Antrag auf Nachsicht (§ 236 BAO) von Umsatzsteuervorauszahlungsschuldigkeiten Antrag auf Rückzahlung (Umbuchung, Überrechnung) aus sich ergebender Guthaben von Umsatzsteuervoranmeldungen Anbringen betreffend Nebenansprüche zu Umsatzsteuervorauszahlungen (Umsatzsteuerzinsen, Säumniszuschläge, Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Verspätungszuschläge) Beantwortung von Bedenkenvorhalten oder Ergänzungsaufträgen betreffend Umsatzsteuervoranmeldungen nicht umfasst ist zB: Einbringung der…