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GebR 2025 Rz 535–53710.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 535: Die Gebühr für Reisepässe ist eine Pauschalgebühr, neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG für Eingaben und Beilagen, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Änderung der Schrift anfallen und auch keine…

GebR 2025 Rz 530–53410.8. Reisedokumente (§ 14 TP 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…10.8.1. Gegenstand der Gebühr Rz 530: Der Gebühr für Reisedokumente unterliegen nur die in § 14 TP 9 GebG taxativ aufgezählten Schriften: als Reisepass der gewöhnliche Reisepass, der Fremdenpass und der Konventionsreisepass sowie als Passersatz der Personalausweis und der sonstige Passersatz (zB Grenzkarte, Ausflugsschein)…

GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…unterliegen derselben Gebühr wie die Eingabe, die sie vertreten (siehe Rz 481 ff). Rz 1851: Werden im Zuge einer Anmeldung eines neuen Wohnsitzes ausländische Dokumente (insbesondere ein ausländischer Reisepass) vorgelegt, ist das Vorliegen eines amtlichen Gebrauchs zu prüfen (siehe Rz 120 ff). Rz 1852: 1…

GebR 2025 Rz 60–653.1.2.1. Entrichtungsvermerk
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Vermerk angebracht wurde, zu enthalten. Rz 62: Ist die Anbringung des Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten, Reisepässen oder Personalausweisen), muss die Gebührenentrichtung aus dem Verwaltungsakt - analog dem Vermerk auf der Schrift - nachvollziehbar sein (zB exakte Kanzleiverfügungen bzw. Abschrift der…

GebR 2025 Rz 102–1114. Begriffe des Gebührengesetzes 1957 (§§ 5, 6 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Es liegt ein Bogen vor. Einer Eingabe wird ein ausländischer Reisepass im Original beigelegt, von dem ein amtlicher Gebrauch gemacht wird. Der Reisepass unterliegt einer Zeugnisgebühr, die sich nach Bogen berechnet. Ein Reisepass hat das Ausmaß von 2 Bogen. Rz 109: Hat das Papier ein…

GebR 2025 Rz 120–1266. Amtlicher Gebrauch (§ 8 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ein amtlicher Gebrauch gemacht wird. Der Reisepass ist als Zeugnis iSd § 8 iVm § 11 Abs. 1 Z 5 iVm § 14 TP 14 GebG gebührenpflichtig (zur Höhe siehe Rz 108). Die Kopie des ausländischen Reisepasses ist kein im Ausland ausgestelltes Zeugnis, sodass davon auch kein gebührenpflichtiger…

GebR 2025 Rz 1726–174429.3. Befreiung für von der Geburt veranlasste Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…befreit. Solche sind zB ausländische Personenstandsurkunden, Reisepässe. Rz 1738: Nicht unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst und daher nicht gebührenfrei sind: Bescheinigung über die Zulassung eines Kraftfahrzeuges auf ein Kind Verlängerung von Aufenthaltstiteln Schriften im Zusammenhang mit einer Nichtoptionsbestätigung; das ist die Bestätigung, dass…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…wurden die Verkäufe in Verkaufslisten aufgenommen, wobei der jeweilige Käufer nur lückenhaft erfasst wurde. Weiters unterblieb auch die geforderte Identitätsfeststellung mittels Anfertigung von Kopien von Reisepässen bzw. Lichtbildausweisen der abholenden Personen. Erst Jahre später legt der Fahrzeughändler Eidesstattliche Erklärungen vor, welche vom Käufer unterschrieben wurden…

GebR 2025 Rz 1720–172529. Übergangs- und Sonderbestimmungen (§ 35 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…mit Katastrophenschäden (insb. Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden). Rz 1723: Befreit sind feste Gebühren nach dem Gebührengesetz (§ 35 Abs. 5 Z 1 GebG) für die notwendige Ersatzausstellung von gebührenpflichtigen Schriften (zB Reisepässe, Führerscheine, Zulassungsscheine, Gewerbescheine); die im Zusammenhang mit der Schadensfeststellung, Schadensabwicklung und Schadensbereinigung ausgestellten…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…aus dem die Art des Belegs, das Datum der Vorlage und, wenn vorhanden, die Nummer des Belegs (etwa Reisepassnummer) hervorgehen (FAQ 1 vom Juni 2016Februar 2019 zu Sec. II-VII). Darüber hinaus ist keine Suche in den Papierunterlagen notwendig, um Belege zu überprüfen (FAQ 2…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Classification System - NAICS) (Sec. VIII Rz 154 CRS-Kommentar). 12.6.1. Anforderungen an die Gültigkeit von Belegen Rz 87: Wurde ein Beleg von einer autorisierten staatlichen Stelle ausgestellt (zB Reisepass), handelt es sich um einen Beleg, der im Allgemeinen nicht erneuert oder geändert wird…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…sind anhand der Angaben im Firmenbuch, der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde (sofern eine Zusatzurkunde errichtet wurde) festzustellen. Bei Personen ohne Wohnsitz im Inland ist eine Reisepasskopie einzuholen und die Identität anhand dieser Reisepasskopie zu überprüfen. Hervorzuheben ist, dass die Stifter, die Mitglieder des Stiftungsvorstandes und…