… 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG beurteilt werden, wenn die ausländische Rechtsform mit einer bestimmten inländischen Rechtsform vergleichbar ist. Des Weiteren finden sich auch länderspezifische Informationen und Hinweise zu den landesüblichen Nachweisen (jeweils für spezielle, lokal verfügbare Rechtsträgertypen) auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen…
…eine umfangreiche Beispielsammlung als Hilfestellung zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung gestellt. Ebenso wird dort die vom BMF geführte Länderliste veröffentlicht - siehe Abschnitt 7.4.6 (Rechtsformspezifische Nachweise und länderspezifische Informationen). 1.2 Meldepflichtige Rechtsträger In den Anwendungsbereich des WiEReG fallen gemäß § 1 Abs…
…und Mittelbetriebe), Gemeinden, sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts | alle natürlichen und juristischen Personen dürfen teilnehmen (nur natürliche Personen, Gemeinden und kleine Unternehmen dürfen die Kontrolle ausüben) | Eigene Rechtsform erforderlich? | Nein | Ja | Welche Rechtsform ist geeignet? | Vertrag gemäß § 16a Abs. 4 …
…Lieferung zu einem nicht fremdüblichen Entgelt an die Mitglieder kann bei einer EEG in Form einer Kapitalgesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen (siehe KStR 2013 Rz 581). Rz 128: Beispiel 26: Die EEG X wird in der Rechtsform eines Vereins gegründet und hat die Gemeinde X…
…humanitäre oder wohltätige Zwecke sind (vgl. VwGH 23.11.2005, 2005/16/0209). Rz 49: Die Rechtsform allein ist nicht maßgebend. Die Gebührenfreiheit bestimmt sich nach der Satzung oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung. Beispiele: ausschließlich humanitäre, wohltätige Zwecke verfolgen zB Österreichische…
…jene, die die Umsatz(erlös)schwelle von 10 Mio. Euro überschreiten (Z 1 und 2), Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinn des VPDG sind (Z 3), Finanzdienstleistungen erbringen (Z 4 und 5), eine bestimmte Rechtsform haben (Privatstiftungen, Stiftungen oder Fonds (Z 6 und 7), Bauvereinigungen…
…1 lit. c OECD-MA auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit; unabhängig davon, um welche Einkünfte es sich nach österreichischem Recht handelt und in welcher Rechtsform die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Eine fremdverhaltenskonforme Gewinnaufteilung ist insbesondere für Kapitalgesellschaften innerhalb eines Konzerns erforderlich. Art. 9 OECD-MA ist…
…Rz 99); jeder andere einem ausländischen Recht unterstehende Organismus, unabhängig von seiner Rechtsform, dessen Vermögen nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist und im Ausland nicht oder niedrig besteuert wird (siehe Rz 103). Rz 93: Ausländische Investmentfonds sind in Österreich keine Steuerrechtssubjekte. Dies gilt unabhängig…
…42 ImmoInvFG findet im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung das in § 40 ImmoInvFG vorgesehene Transparenzprinzip auch auf ausländische Immobilienfonds Anwendung und zwar ungeachtet der Rechtsform und deshalb ungeachtet der Behandlung des ausländischen Immobilienfonds im ausländischen Steuerrecht. Im ausländischen Rechtskreis als intransparent behandelte Fonds werden daher auf…
…2011 2.2.4.1. Allgemeines Rz 103: § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 bildet einen Auffangtatbestand, der ausländische Investmentstrukturen rechtsformunabhängig erfasst, die keine OGAW oder AIF sind. Die Besteuerungsfolgen des § 186 InvFG 2011 kommen jedoch nur dann zur Anwendung, wenn der ausländische Organismus…
…UStBBKV). Dem Anlagenbetreiber steht der volle Vorsteuerabzug für die Errichtung und den Betrieb der Anlage zu (zu den Anwendungsvoraussetzungen des Nullsteuersatzes ab 1.1.2024 siehe unten). Dies gilt unabhängig von der Rechtsform des Anlagenbetreibers, also auch bei Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts…
…2. Entgeltliche Überlassung einer Energieerzeugungsanlage Rz 139: Die entgeltliche Überlassung einer oder mehrerer bestehender Energieerzeugungsanlagen an eine oder mehrere EEG (unabhängig von ihrer Rechtsform) durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts stellt (bei Überschreiten der 2.900 Euro-Grenze) jeweils einen Betrieb gewerblicher Art dar. Bei…
…sie nach außen hin selbstständig auftreten. Zivilrechtliche Rechts- oder Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. Anderseits gibt es keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform: Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten (VwGH 17.3.1976, 0999/75…
…land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder Gewerbebetrieb eines Dritten verwendet (VwGH 21.01.1998, 97/16/0514; VwGH 21.05.2007, 2006/16/0137). Rz 1417: Ist Zulassungsbesitzer ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform, dessen Betriebsgegenstand allerdings die Land- und Forstwirtschaft ist (z.B. Ackerbau-GmbH, Weinbau-GmbH)…
…2011; in- und ausländische Alternative Investmentfonds iSd AIFMG (in der Folge "AIF"); jeder einem ausländischen Recht unterstehende Organismus, unabhängig von seiner Rechtsform, dessen Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist und im Ausland keiner bzw. einer…
…1 InvFG 2011). Rz 7: Die OGAW-RL lässt allerdings bezüglich der Rechtsform des OGAW verschiedene Modelle zu und überlässt den Mitgliedstaaten die Regelung in der mit dem jeweiligen Zivilrecht und Gesellschaftsrecht kompatiblen Form: Neben der in Österreich zulässigen "Vertragsform" können OGAW daher in anderen…
…oder geschlossenen Fonds handelt, ob der AIF in der Vertragsform, der Form des Trust, der Satzungsform oder irgendeiner anderen Rechtsform errichtet ist und welche Rechtsstruktur der AIF hat. § 3-AIF werden daher von der AIFM-RL und somit auch von der Definition des § 2 Abs…
… 168 bis 174 InvFG 2011 sind von der FMA zu bewilligen und zu beaufsichtigen. Zudem können diese nur die Rechtsform eines inländischen Sondervermögens haben. Daher handelt es sich bei diesen in steuerlicher Hinsicht stets um inländische Investmentfonds. Rz 64: Pensionsinvestmentfonds sind keine OGAW iSd OGAW…
…der Organismus für gemeinsame Anlagen in der Vertragsform, der Form des Trust, der Satzungsform oder irgendeiner anderen Rechtsform errichtet ist, oder welche Rechtsstruktur der AIFM hat. Auch obligationenartige Beteiligungen (wie etwa auch Zertifikate) können als AIF eingestuft werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein…
…können die Räumlichkeiten der Mutter- und Großmuttergesellschaft genauso wenig zu Betriebsstätten machen wie der Umstand, dass eine bloß kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielende Kapitalgesellschaft vermögensverwaltende Auslandsbüros unterhält. Auch für Kapitalgesellschaften führen die vermögensverwaltenden Auslandsbüros nicht zu Betriebsstätten (und damit bei Befreiungsabkommen zu einem Verlust des…