…für Großbetriebe (§ 4 StiftEG), Rz 164. 3.38.12.3. Bescheinigung für Löschung im Firmenbuch Rz 198: Zuständig für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung für die Löschung im Firmenbuch ist jenes Finanzamt, das für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständig ist (§ 160 Abs. 3 BAO)…
…2 UGB). Die Parteifähigkeit einer OG oder KG erlischt erst mit Vollbeendigung der Gesellschaft. Die Auflösung solcher Gesellschaften und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch beeinträchtigt ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten (zB zu Abgabengläubigern) noch nicht vollständig abgewickelt sind (zB…
…offenen Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG) handelt es sich um gemäß den §§ 105 ff Unternehmensgesetzbuch (UGB) gegründete Personengesellschaften, die im öffentlich zugänglichen Firmenbuch eingetragen werden und rechtsfähig sind. Sie können also Träger von Rechten und Pflichten sein, Verbindlichkeiten eingehen und auch klagen und geklagt werden.
…von der Lösung einer schwierigen Rechtsfrage abhängen oder bei denen Dokumente von ausländischen übergeordneten Rechtsträgern einzuholen sind, wird eine längere Frist angemessen sein; als Obergrenze ist aber jedenfalls die Frist für die Abgabe von Meldungen von vier Wochen nach Kenntnis der Änderung anzusehen. Im Hinblick…
3.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz 3.34.1. Mehrkindzuschlag Rz 167: Für die Gewährung des Mehrkindzuschlags ist das für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständige Finanzamt zuständig (§ 9b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für…
…der Löschung von in Österreich registrierten meldenden Plattformbetreibern aus dem zentralen Register (§ 11 DPMG) Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der §§ 7 bis 25 DPMG (§ 26 DPMG); siehe unten, Rz 176a. Rz 52: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für bestimmte Tätigkeiten im…
…Nr. 108/2022, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass vom 21. März 2012…
…Nichtigkeitsabteilung, je Antrag | 230 Euro | Z 7 | Anträge auf Änderung des Namens oder der Firma des Anmelders oder Rechtsinhabers, Anträge auf Änderung des Anmelders oder Rechtsinhabers, auf Eintragung oder Löschung einer Lizenz oder Lizenzübertragung, eines Pfandrechtes oder eines sonstigen, insbesondere dinglichen Rechtes…