…2. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "zweiten" Art 3.4.2.1. Allgemeines Rz 383: Unter diese beschränkte Steuerpflicht fallen folgende inländische Körperschaften mit ihren Einkünften iSd § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988: Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988), Körperschaften…
…öffentlichen Rechts, wenn sie ausdrücklich als solche anerkannt werden. Diese umfassen Menschen hinsichtlich eng begrenzter gemeinsamer Interessen. Dazu zählen Wassergenossenschaften, Wasserverbände, Jagdgenossenschaften, Landesjagdverbände, Fischereigenossenschaften udgl. Rz 42: Nach einigen landesgesetzlichen Vorschriften sind auch die Freiwilligen Feuerwehren (zB in Oberösterreich, LGBl. Nr. 104/2014) Körperschaften des…
…öffentlichen Rechts und von steuerbefreiten Körperschaften ist im Verhältnis zu Deutschland nicht mehr anwendbar, da dessen Regelungsinhalt in Art. 4 Abs. 1 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland (BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 32/2012) enthalten ist. Der Erlass des…
2.3.2. Die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (§ 2 Z 2 GebG) 2.3.2.1. Allgemeines Rz 30: Gebietskörperschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Gebietshoheit gegenüber jedermann, der sich auf ihrem Gebiet aufhält. Sie sind grundsätzlich für alle Angelegenheiten…
…2.3.7 (Körperschaft des öffentlichen Rechts)). 2.3.9 Ausübung von Kontrolle auf "andere Weise" Gemäß der Definition der Kontrolle iSd § 244 Abs. 2 UGB muss eine Kontrolle immer rechtlich begründet sein. Dies kann nur dann angenommen werden, wenn ein entsprechendes Rechtsverhältnis (Nominee-Vereinbarung…
…2. Entgeltliche Überlassung einer Energieerzeugungsanlage Rz 139: Die entgeltliche Überlassung einer oder mehrerer bestehender Energieerzeugungsanlagen an eine oder mehrere EEG (unabhängig von ihrer Rechtsform) durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts stellt (bei Überschreiten der 2.900 Euro-Grenze) jeweils einen Betrieb gewerblicher Art dar. Bei…
…Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentums erforderlich ist, hervorgehen. In Frage kommen insbesondere aktuelle Gründungsdokumente sowie von öffentlichen Körperschaften bzw. Behörden ausgestellte Bestätigungen (zB "Certificate of Good Standing"). Mögliche andere Nachweise können zB allfällige staatliche Konzessionen, Bestätigungen einer Handelskammermitgliedschaft, Hauptversammlungsprotokolle oder auch Auszüge von im allgemeinen Rechtsverkehr…
…Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art Rz 61: Das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach den Ausführungen unter Abschnitt 2.2.1.4. Wird ein Teil des mit der Anlage produzierten Stroms in das Stromnetz eingespeist und handelt es sich dabei um eine…
…Rz 412: Organe sind vor allem Behörden, Ämter und die sie vertretenden Personen (Organwalter). Andere öffentlich-rechtliche Körperschaften sind dann, wenn sie durch Gesetze zur Besorgung von öffentlichen Angelegenheiten berufen und daher in die öffentliche Verwaltung eingegliedert sind, in diesen Angelegenheiten unmittelbare Organe der Gebietskörperschaften…
…479 ff). Die Aufwendungen/Ausgaben aus dem Betrieb der Anlage stellen Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar und sind entweder voll abzugsfähig oder (bei natürlichen Personen) gegebenenfalls von einem Betriebsausgabenpauschale erfasst. Soweit der mit der Anlage einer Körperschaft öffentlichen Rechts produzierte Strom hoheitlichen Zwecken dient, ist die…
2.2.1.4. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) Rz 46: Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung…
…überprüfen. Diese im § 34 Abs. 2 GebG normierte Nachschauermächtigung ist eine Spezialbestimmung zu den in der BAO enthaltenen Regelungen (siehe hiezu § 143 BAO - Auskunftsverlangen, § 144 BAO - allgemeine Nachschaubefugnis und §§ 158, 159 BAO - Beistandspflicht der Körperschaften öffentlichen Rechts und Notare). Randzahlen 1708 bis 1719: derzeit frei
…öffentlichen Rechts) besteht die spezielle Zuständigkeitsregelung des § 61 Abs. 1 Z 2 BAO. Diese gilt auch für die (unbeschränkt steuerpflichtigen) Betriebe gewerblicher Art. Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von gemäß § 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988 beschränkt Steuerpflichtigen (von der unbeschränkten Steuerpflicht befreiten Körperschaften…
…Klein- und Mittelbetriebe), Gemeinden, sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts | alle natürlichen und juristischen Personen dürfen teilnehmen (nur natürliche Personen, Gemeinden und kleine Unternehmen dürfen die Kontrolle ausüben) | Eigene Rechtsform erforderlich? | Nein | Ja | Welche Rechtsform ist geeignet? | Vertrag gemäß § 16a Abs…
…UStBBKV). Dem Anlagenbetreiber steht der volle Vorsteuerabzug für die Errichtung und den Betrieb der Anlage zu (zu den Anwendungsvoraussetzungen des Nullsteuersatzes ab 1.1.2024 siehe unten). Dies gilt unabhängig von der Rechtsform des Anlagenbetreibers, also auch bei Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts…
…Die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gilt nur für Unternehmer, unabhängig davon, ob deren Umsätze echt oder unecht von der Umsatzsteuer befreit sind. Auch für Betriebe gewerblicher Art (BgA) von Körperschaften öffentlichen Rechts gelten die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, soweit diese unternehmerisch tätig sind. § 132a Abs…
…allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen entweder als Körperschaften öffentlichen oder privaten Rechts - zB nach § 3 KStG 1988 - besteuert oder als nicht steuerbare Einheiten behandelt, deren Einkünfte jemand anderem zugerechnet werden. Rz 145: Zu diesen Gebilden gehören Fonds, die durch Bundes- oder Landesgesetz mit Rechtspersönlichkeit eingerichtet worden sind…
…als Personengesellschaft oder Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB OG, KG, GmbH & Co KG, Verein, Genossenschaft, GmbH) gegründet werden. Mitglieder oder Gesellschafter einer EEG dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder kleine und…
…Im Sinne von § 96 GMSG wäre durch diesen Pfändungsschutz die BUAK als Treugeber und somit als (weiterer) Kontoinhaber anzusehen. Die BUAK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die mit der Verwaltung staatlicher Aufgaben in Selbstverwaltung betraut ist, weshalb die BUAK keine meldepflichtige Person nach GMSG darstellt…
…134 Abs. 2 erster Satz BAO. Für die noch ausständige(n) Abgabenerklärung(en) des Abgabepflichtigen hat das zuständige Finanzamt eine Nachfrist von einem Monat zu setzen. Der Bescheid, mit dem als Rechtsfolge der erfolgten Abmeldung eine Nachfrist gesetzt wird, ist grundsätzlich dem Abgabepflichtigen zuzustellen, weil…