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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…angemessene Maßnahmen zur Überprüfung ihrer Identität zu ergreifen, so dass sie davon überzeugt sind zu wissen, wer ihre wirtschaftlichen Eigentümer sind. Dieser Abschnitt schließt die Ergreifung angemessener Maßnahmen ein, um die Eigentums- und Kontrollstruktur zu verstehen. Die Vorgehensweise zur Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer im Detail…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Durch die Regelung des § 5 Abs. 1 Z 3a WiEReG sollen Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) innerhalb der Beteiligungskette transparent gemacht werden und so die Aussagekraft von Auszügen aus dem Register erhöht werden. Relevant im Sinne dieser Bestimmung sind jene Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse), aufgrund derer eine natürliche…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…die Beteiligungsebenen zwischen dem meldenden Rechtsträger und dem inländischen Rechtsträger, auf den verwiesen wurde, betreffen. Der Verweis auf ein Compliance-Package eines übergeordneten Rechtsträgers ersetzt jedoch nicht die Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer des meldenden Rechtsträgers durch den Parteienvertreter. Im Rahmen der Überprüfung der Identität des…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…für Aktionäre von Inhaberaktien, einzuholen und aufzubewahren. 2.5 Oberste Rechtsträger Der Begriff des obersten Rechtsträgers ist nur im Zusammenhang mit indirektem wirtschaftlichem Eigentum relevant. Gemäß § 2 Z 1 lit. a sublit. bb WiEReG sind oberste Rechtsträger jene Rechtsträger in einer Beteiligungskette, die von indirekten…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…

InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…weil der empfangende AIF ab dem 1.1.2014 nicht mehr als Körperschaft gilt. Allerdings kann sich die Kapitalgesellschaft als AIF auf die Befreiung nach § 94 Z 10 EStG 1988 stützen. Ausschüttungen ausländischer Beteiligungen an die Kapitalgesellschaft können daher ohne weitere Voraussetzungen KESt-frei belassen…

InvFR 2018 Rz 518–5217.1.2. Private Equity Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…von der Art der Vermögensbeteiligung ist. Handelt es sich dabei um Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, sind für die Ermittlung der Einkünfte (und somit auch der Verluste) die Regeln der Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 und bis zum 31.3.2012 auch die Regeln der…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…wenn die Kapitalbeteiligung den Betriebszweck der Betriebsstätte fördert oder zwischen Betriebsstätte und Kapitalgesellschaft enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen (EAS 3403). Die Erfassung der Beteiligung in den Büchern einer ausländischen (Personengesellschafts-)Betriebsstätte ist per se nicht ausreichend für die Zurechnung zur Betriebsstätte (AOA Bericht 2008 Z I…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Co KG entspricht der Beteiligung des Immobilienfonds an einer Immobilie als Miteigentümer. Da Ausschüttungen im Sinne des § 14 Abs. 2 ImmoInvFG begrifflich nur solche von Körperschaften sein können, sind die Immobilienerträge der Kommanditgesellschaft (Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne) - anders als bei Grundstücks-Gesellschaften in der Rechtsform einer…

VPR 2021 Rz 375–3812.3. Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…ist der Ansässigkeitsstaat (Staat X) auf Grund von Art. 23 OECD-MA verpflichtet, die Doppelbesteuerung zu beseitigen. Denn die Einkünfte dürfen nach dem OECD-MA in Österreich besteuert werden. Im umgekehrten Fall (ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger verkauft seine Beteiligung an einer Personengesellschaft des Staats…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…des § 27 EStG 1988 3.4.1.2.1. Dividenden Rz 379: Auf Gewinnausschüttungen ist die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 KStG 1988 nicht anzuwenden, somit unterliegen diese Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht. Die Steuer auf diese Dividenden wird im Inland durch den Abzugsverpflichteten mittels KESt-Abfuhr eingehoben…

InvFR 2018 Rz 581–5867.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2972). Ebenso werden in diesem Fall die Aufwertungsgewinne von der Bemessungsgrundlage gemäß § 40 ImmoInvFG ausgenommen sein (vgl. Rz 580). Rz 583: Die abkommensrechtliche Qualifikation der ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern hängt vom Ausmaß der Beteiligung der Anteilinhaber ab. Befindet sich der Immobilienfonds im Streubesitz, dann…

InvFR 2018 Rz 84–902.1.5. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…dass Beteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften durch den Fonds gehalten werden dürfen, können Liegenschaftswerte im Sinne des § 21 ImmoInvFG auch über solche Grundstücks-Gesellschaften gehalten werden. Bei ausländischen Immobilienfonds gilt dies entsprechend für Gesellschaften, die Grundstücks-Gesellschaften vergleichbar sind. Der Erwerb von Anteilen sowie die Auf…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…an Rechtsträgern gemäß der Definition in § 2 Z 1 WiEReG kann auch durch Ausübung von Kontrolle auf die Gesellschaft begründet werden. Von Kontrolle ist auszugehen, wenn eine natürliche Person direkt oder indirekt einen Aktienanteil von 50% zuzüglich einer Aktie oder eine Beteiligung von mehr als…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…VIII Rz 60 CRS-Kommentar). Zur Verhinderung von Umgehungen gelten ungeachtet dessen Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen an einem solchen Finanzinstitut sehr wohl als Finanzkonto, wenn die Beteiligungskategorie zur Vermeidung der Meldepflicht iSd §§ 3 bis 6 GMSG eingeführt wurde. Kein Finanzkonto liegt darüber hinaus im Falle von…

GMSR Rz 78–8011.6. Non-Financial Entity (§§ 93 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…im Staat B ansässig und Rechtsträger Y ist im Staat C ansässig. Aus der Sicht von W ist Rechtsträger X ein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates und Rechtsträger Y ist kein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates. Als Konsequenz hat W den Rechtsträger Y als passiven NFE gemäß…

InvFR 2018 Rz 224–2303.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds 3.1.1.5.1. Allgemeines Rz 224: Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, ist auch im Privatvermögen unabhängig von der Behaltedauer und der Beteiligungshöhe…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ob der Organismus für gemeinsame Anlagen in der Vertragsform, der Form des Trust, der Satzungsform oder irgendeiner anderen Rechtsform errichtet ist, oder welche Rechtsstruktur der AIFM hat. Auch obligationenartige Beteiligungen (wie etwa auch Zertifikate) können als AIF eingestuft werden. Dies kann insbesondere dann der Fall…

GebR 2025 Rz 1109–111715. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1113: Der Erfüllung eines Hauptgeschäftes dienen in erster Linie Verfügungsgeschäfte, das sind Rechtsgeschäfte, die unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirken, indem sie es übertragen, aufheben oder beschränken. Aber auch Verpflichtungsgeschäfte sind als Erfüllungsgeschäfte möglich. Eine Zession ist ein typisches Erfüllungsgeschäft. 15.3.1. Identität der…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…die nicht angemessen die Identität der Person, die den Beleg erbringt, nachweisen, die Informationen enthalten, welche nicht mit der Behauptung der Person in Bezug auf ihren Status im Einklang stehen, wenn dem meldenden Finanzinstitut andere Kontoinformationen vorliegen, die mit dem Status der Person nicht im…