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PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Rz 14: Steuerfrei sind seit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) ab der Veranlagung 2022 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet (§ 3 Abs…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…1) und in einem zweiten Schritt die Höchstgrenze von 20 Prozent anzuwenden (2.4.2). 20.Für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung des Artikels 15 Absatz 6 des Abkommens ist jedes Arbeitsverhältnis isoliert zu betrachten. 2.4.1 Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage 21.Maßgeblich für…

BMF-010221/0113-IV/8/2019Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0113-IV/8/201930.04.2019

…Musterkommentar und Tz. 8.4 zu Artikel 15 OECD-Musterkommentar. 21. Sind in Österreich ansässige Ärzte in Kliniken in Deutschland beschäftigt und gelangt die Grenzgängerregelung des Artikels 15 Absatz 6 des Abkommens zur Anwendung, so verbleibt das Besteuerungsrecht an den Vergütungen in Österreich. Sonderklassegebühren wären…

PV-Erlass Rz 110–1123.1.2.4. Übersicht
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

… | Vertrag gemäß § 16a Abs. 4 (ElWOG) ausreichend | Verein, Genossenschaft. Weitere Formen sind möglich. | Räumliche Grenze, Netzinfrastruktur | Nutzung einer Leitungsanlage (innerhalb eines Gebäudes bzw. "hinter" einem gemeinsamen Netzanschluss, idR an NE7) | Versorgungsgebiet einer Trafostation (Netzebenen 6 und 7) | Versorgungsgebiet eines…

KfzBStR 2021 Rz 905–911B.6.1.3. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 253 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 50 Euro je g/km. Beispiel: 315 g/km - 253 g/km = 62 g/km x 50 Euro = 3.100 Euro (Malus) Rz 907: Von der errechneten…

KfzBStR 2021 Rz 963–968B.6.2.2.2. Rechtslage ab 1. Jänner 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 275 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 40 Euro je g/km. Beispiel: 315 g/km - 275 g/km = 40 g/km x 40 Euro= 1.600 Euro (Malus) Rz 965: Von der errechneten Steuer…

KfzBStR 2021 Rz 969–978B.6.2.2.4. Rechtslagen von 1. März 2014 bis 31. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Bemessungsgrundlage und einem linear progressiven Tarif besteht. Ein CO2-Erhöhungsbetrag (Malus) ist nur mehr für den die Grenze von 250 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß vorgesehen. Rz 970: Der Steuersatz in Prozent errechnet sich nach der folgenden Formel: [Grafik]   Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch…

KfzBStR 2021 Rz 993–997B.6.2.2.5.2. Rechtslage 1. Jänner 2013 bis 28. Februar 2014, idF BGBl. I Nr. 111/2010 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…997: Für Kraftfahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 160 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den die Grenze von 160 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g/km. Der Erhöhungsbetrag von 20% gilt für alle Antriebsarten (§ 6 Abs. 6 NoVAG…

KfzBStR 2021 Rz 998B.6.2.2.5.5. Rechtslage 18. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009, idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…998: Für Kraftfahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 180 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den die Grenze von 180 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g/km. Der Erhöhungsbetrag von 20% gilt für alle Antriebsarten (§ 6 Abs. 6 NoVAG…

KfzBStR 2021 Rz 999B.6.2.2.5.6. Rechtslage 1. Juli 2008 bis 17. Juni 2009, idF BGBl. I Nr. 46/2008 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…999: Für Kraftfahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 180 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den die Grenze von 180 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g/km. Der Erhöhungsbetrag von 20% gilt für alle Antriebsarten (§ 6 Abs. 6 NoVAG…

PV-Erlass Rz 42–452.2.1.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Tätigkeit (§ 23 EStG 1988) vor. Die Steuerbefreiung gilt auch für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Rz 43: Bei Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung sind die Einkünfte aus dem (Substanz)Nebenbetrieb in die Grenze von 55.000 € (seit der Veranlagung 2025) gemäß § 7 LuF…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…10% unternehmerischen Zwecken dienen (§ 12 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994). Wird die 10%-Grenze unterschritten, steht ein Vorsteuerabzug für die Anlage sowie für die damit zusammenhängenden laufenden Aufwände nicht zu. Die Besteuerung eines Entnahmeeigenverbrauchs (§ 3 Abs. 2 UStG 1994) ist daher nicht…

PV-Erlass Rz 136–1473.2.1.3.2. Allgemeines zu Körperschaften als Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…2. Entgeltliche Überlassung einer Energieerzeugungsanlage Rz 139: Die entgeltliche Überlassung einer oder mehrerer bestehender Energieerzeugungsanlagen an eine oder mehrere EEG (unabhängig von ihrer Rechtsform) durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts stellt (bei Überschreiten der 2.900 Euro-Grenze) jeweils einen Betrieb gewerblicher Art dar. Bei…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…des § 61 Abs. 1 Z 1 letzter Satz BAO zu beachten, wonach das Unterschreiten der Umsatz(erlös)grenze unbeachtlich ist, sofern ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet wird, es zu einer Liquidation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kommt, ein Konkursverfahren nach § 123a IO oder …

VPR 2021 Rz 484–4863.2.4.2. Einzelfragen zum Inhalt des Master File
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…5% des Unternehmensgruppenumsatzes ausmachen, sind zu beschreiben. § 3 Z 2 VPDG-DV richtet sich nach dem Unternehmensgruppenumsatz, weshalb für die Ermittlung der 5%-Grenze grundsätzlich von einem konsolidierten Ergebnis auszugehen ist. Wird allerdings für die multinationale Unternehmensgruppe nicht konsolidiert, so kann der Einzelabschluss herangezogen werden.

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Darüber hinaus können für die Beurteilung der Steuerbefreiung auch sonstige Fahrten mit Hotelgästen, wie beispielsweise Ausflugsfahrten, die Beförderung zu Schiliften oder Bädern in die 80%-Grenze eingerechnet werden. Sonstige betriebliche Fahrten (z.B. Einkaufsfahrten) bleiben ausgeklammert. Rz 149: So genannte "Leihfahrzeuge" (ohne Beistellung eines Lenkers…

KfzBStR 2021 Rz 812–817B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Die A-GmbH lässt die Kraftfahrzeuge für sich in Österreich zum Verkehr zu. In dieser besonderen Sachverhaltskonstellation ist auf Grund der EuGH-Rechtsprechung der rabattierte Anschaffungspreis als obere Grenze des gemeinen Wertes heranzuziehen. Rz 814: Bei einem befugten Fahrzeughändler handelt es sich um eine Person…

KfzBStR 2021 Rz 900–904B.6. Tarif (§ 6 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 150 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 20 Euro je g/km. Beispiel: Ein Motorrad hat einen CO2-Emissionswert von 175 g/km und einen Netto-Kaufpreis iHv 2.000 Euro. Der Steuersatz errechnet sich: (175…

KfzBStR 2021 Rz 912–918B.6.1.4. Maßgeblicher CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 238 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 50 Euro je g/km. Beispiel: 275 g/km - 238 g/km = 37 g/km x 50 Euro= 1.850 Euro (Malus) Rz 918: Von der errechneten Steuer…

KfzBStR 2021 Rz 949–954B.6.2. Rechtslagen bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 150 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 20 Euro je g/km. Beispiel: Ein Motorrad hat 160 g/km CO2-Emissionswert und einen Netto-Kaufpreis iHv 2.000 Euro. Der Steuersatz errechnet sich: (160 g/km…