…übernommen werden. Wenn eine der beiden Varianten zur subsidiären Meldung der obersten Führungsebene ausgewählt wird, so ist verpflichtend anzugeben, ob die Meldung "nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. b Variante 2 WiEReG" erfolgt. Dies kann insbesondere dann der Fall sein…
…noch gar keinen Kontakt zum Kunden gegeben hat. So ist es zB nicht zulässig, bereits vor Aufnahme des Kontaktes zu einem Kunden zu prüfen, wer dessen wirtschaftliche Eigentümer sind. Zusätzlich dürfen Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner (Verpflichtete gemäß § 9 Abs. 1 Z…
…melden. Letztbegünstigte, das heißt diejenigen, denen ein nach Abwicklung der Privatstiftung verbleibendes Vermögen zukommen soll, sind ebenso gemäß § 6 PSG Begünstigte und an das Register zu melden. Zudem ist gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. d WiEReG verpflichtend bei der Meldung anzugeben, wenn ein…
…3 Abs. 8 WiEReG). 2.11 Subsidiäre Feststellung Eine subsidiäre Meldung der obersten Führungsebene gemäß § 2 Z 1 lit. b WiEReG ist nur dann zulässig, wenn kein wirtschaftlicher Eigentümer vorhanden ist (§ 5 Abs. 1 Z 3 lit. b Variante 1 WiEReG) oder wenn nach Ausschöpfung…
… 3 bis 53 GMSG obliegt den Abgabenbehörden des Bundes. Die Finanzvergehen sind als verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zu ahnden. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 58 Abs. 1 lit. f FinStrG. 13.1. Vorlage einer falschen Selbstauskunft durch den Kontoinhaber Rz 94a: Das GMSG verpflichtet nur meldepflichtige Finanzinstitute…
…dem es nach den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten als solches identifiziert wird. Sofern nichts anderes vorgesehen ist, müssen die Informationen in Bezug auf ein meldepflichtiges Konto jährlich in dem Kalenderjahr gemeldet werden, das dem Jahr folgt, auf das sich die Informationen beziehen. Beispiel 1:…
…Ebenso wenig ist es möglich, dass eine österreichische Privatstiftung ein "Einlageninstitut" nach § 58 GMSG ist, welches im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit Einlagen entgegennimmt. Eine österreichische Privatstiftung ist auch kein "Investmentunternehmen" nach § 59 Abs. 1 Z 2 GMSG. Dies würde nämlich die Verwaltung…
7. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG) Rz 127: Die Gebühren nach dem GebG - mit Ausnahme der Wettgebühren nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG - fallen gemäß § 2 Abs. 2 FinStrG nicht unter die Abgaben, für die das Finanzstrafrecht anzuwenden ist (siehe Rz 4). Die Erhöhungen…
…Spendenbegünstigung und Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen (§ 4a Abs. 5 Z 3 und 4 EStG 1988, § 18 Abs. 8 Z 4 EStG 1988 sowie § 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 34/2017) Erteilung der Zuzugsbegünstigung (§ 103 EStG 1988 und § 1 der Verordnung BGBl. II Nr…
…Bestandverträgen nach § 33 TP 5 Abs. 5 Z 1 GebG, siehe Rz 1371 ff und bei Wechseln, siehe Rz 1644 ff); Rechtsgeschäften, für die von der gesetzmäßig eingeräumten Selbstberechnung Gebrauch gemacht wird (§ 3 Abs. 4 und 4a und § 33 TP 5 Abs. 5 Z 6…
…A nicht dazu kommen, dass diese zu einem Investmentunternehmen nach § 59 Abs. 1 Z 2 GMSG wird. 8.5. Finanzvermögen (§ 60 GMSG) Rz 58: Der Begriff des Finanzvermögens iSd § 60 Abs. 1 GMSG erstreckt sich nicht auf sämtliche Arten von Vermögenswerten. Vielmehr sind nur solche…
…ermöglicht wird. 1.2. Anwendung der Meldepflichten (§ 2 GMSG) Rz 2: Die Bestimmungen des GMSG betreffend die Identifikation von meldepflichtigen Konten und die Meldung der entsprechenden Finanzinformationen sind ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen anzuwenden. So ist etwa in § 38 Abs. 2 Z 10 BWG ausdrücklich geregelt…
…so ist im Falle von Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen des ausländischen Investmentfonds das inländische Kreditinstitut gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 zum Abzug der KESt verpflichtet. Zur Herstellung einer abkommenskonformen Besteuerung ist das gleiche Verfahren wie im Falle eines ausländischen Anteilinhabers…
…2 Z 11 VPDG einzunehmen, dann hätte diese im Rahmen der Mitteilung im Sinne von § 4 VPDG (hier: zum 31.12.2016) anzugeben, dass sie weder oberste Muttergesellschaft noch vertretende Muttergesellschaft ist. Rz 453: Sollten sich bis zum Ende der in § 8 Abs. 1 VPDG…
…der Einkünfte der Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) zuständige Finanzamt für die Entgegennahme der Meldung des Zusammenschlusses zuständig (§ 24 Abs. 1 Z 2 iVm § 13 Abs. 1 UmgrStG). 3.4.5. Entgegennahme der Realteilungsmeldung Rz 127: Im Rahmen einer Realteilung ist das für die Feststellung der Einkünfte der…
…Datensätzen feststellt, dass eine Änderung im Zusammenhang mit den in § 12 Z 1 und Z 2 GMSG angeführten Indizien eingetreten ist, die sich auf den (Melde-)Status der betroffenen Person auswirkt. Eine Änderung der Gegebenheiten in Bezug auf ein Finanzkonto liegt beispielsweise vor, wenn sich…
…Frist für die Vornahme regulärer Meldungen Rz 471: Nach § 3 Abs. 2 Z 1 der FMV 2015 ist die Ausschüttungsmeldung spätestens am letzten Handelstag vor dem Ausschüttungstag vorzunehmen. Rz 472: Nach § 3 Abs. 2 Z 2 der FMV 2015 ist die Jahresmeldung - sowohl für inländische…
…Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG) 10.1. Allgemeines (§ 71 GMSG) Rz 61: Gemäß § 71 Abs. 1 GMSG ist ein Finanzkonto ein von einem Finanzinstitut geführtes Konto. Die Frage, wann ein Konto von einem Finanzinstitut geführt ist, richtet sich nach § 103 GMSG (siehe auch Sec. VIII…
1.3.3. Finanztransaktionen Rz 106: Die Finanzierungsaktivitäten eines Konzerns können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und erfordern einen unterschiedlichen Grad an Zentralisierung. Je nach Organisationsstruktur des Konzerns können sie komplett zentralisiert (zB durch ein "Group Treasury") oder in den einzelnen operativen Einheiten dezentral und eigenständig…
…II Nr. 241/1999): atypische und gemischte Rechtsgeschäfte, deren Beurteilung als Bestandvertrag iSd § 33 TP 5 Abs. 1 GebG nicht zumutbar ist; Rechtsgeschäfte, bei denen Leistungen (zB umsatz- oder gewinnabhängiger Bestandzins, verpflichtend übernommene Bau- oder Renovierungskosten) von einem erst in Zukunft - unter Beachtung der sich…