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InvFR 2018 Rz 27–382.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…zurückgenommen und ausgezahlt; Bewilligung in Österreich gemäß § 50 InvFG 2011 durch die FMA oder gemäß Art. 5 der Richtlinie 2009/65/EG im Herkunftsmitgliedstaat. In Österreich kann ein OGAW - wie auch bereits im Anwendungsbereich des InvFG 1993 - nur in der sogenannten "Vertragsform" errichtet werden, dh…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Mio. Euro bzw. 500 Mio. Euro nicht übersteigen, dann muss der AIFM zumindest eine Registrierung bei der FMA bewirken und die von ihm verwalteten AIF gegenüber der FMA ausweisen (§ 1 Abs. 5 AIFMG). Diese bloß registrierten aber nicht zugelassenen AIF dürfen nicht an Privatanleger iSd …

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…NBG) und sämtliche Institute, die der Aufsicht aufgrund eines der in § 2 FMABG genannten Bundesgesetze unterliegen (§ 61 Abs. 1 Z 4 und Z 5 BAO). Um die Zuständigkeit korrekt ausüben zu können, besteht eine Datenübermittlungspflicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gemäß § 61 Abs. 6 BAO und der…

InvFR 2018 Rz 24–262. Arten von Investmentfonds und Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2. Arten von Investmentfonds und Immobilienfonds Rz 24: Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Abschnitt ausschließlich ein Überblick über die Einstufung und Qualifikation verschiedener Gebilde gegeben wird, ohne in die Auslegungshoheit der FMA einzugreifen.   2.1. Inländische Fonds 2.1.1. Allgemeines Rz…

InvFR 2018 Rz 5–121.2. Regulatorischer Rahmen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…zurückgenommen und ausgezahlt; Bewilligung in Österreich gemäß § 50 InvFG 2011 durch die FMA oder gemäß Art. 5 der Richtlinie 2009/65/EG im Herkunftsmitgliedstaat. In Österreich kann ein OGAW - wie auch bereits im Anwendungsbereich des InvFG 1993 - nur in der sogenannten "Vertragsform" errichtet werden, dh…

InvFR 2018 Rz 52–592.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Hauptstück des dritten Teils des InvFG 2011 als Sondervermögen gebildet worden ist, in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und von der österreichische Aufsichtsbehörde (FMA) bewilligt worden ist. Der Begriff "Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011" ("…

InvFR 2018 Rz 1–41. Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 168 bis 174 InvFG 2011). Alle inländischen OGAW können auf der Internetseite der FMA unter https://www.fma.gv.at/investmentfonds-und-verwaltungsgesellschaften/ogaw-kapitalanlagegesellschaften/statistiken/ abgefragt werden. Als "Kapitalanlagefonds" werden hingegen nur inländische (als Sondervermögen gebildete) OGAW und als Sondervermögen gebildete und bewilligte Alternative…

InvFR 2018 Rz 39–512.1.2.3. Depotbank
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ihn die österreichische Aufsichtsbehörde (FMA) gemäß § 50 InvFG 2011 bewilligt hat (siehe dazu auch oben, Rz 29). Hält ein inländischer OGAW Anteile an einem ausländischen OGAW, ist ersterer auch in steuerlicher Hinsicht weiterhin als inländischer Fonds zu beurteilen, wenn ihn die österreichische Aufsichtsbehörde (FMA) gemäß …

InvFR 2018 Rz 60–672.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…und Derivate) investieren. Rz 63: Pensionsinvestmentfonds iSd der §§ 168 bis 174 InvFG 2011 sind von der FMA zu bewilligen und zu beaufsichtigen. Zudem können diese nur die Rechtsform eines inländischen Sondervermögens haben. Daher handelt es sich bei diesen in steuerlicher Hinsicht stets um inländische Investmentfonds…

InvFR 2018 Rz 126–1342.3. Europäische Sonderformen eines AIF
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Verwalter von EuVECA, alle EuVECA und die Länder, in denen sie vertrieben werden dürfen, enthält. 2.3.2.3. Besteuerung Rz 134: Die von der österreichischen FMA bzw. von ausländischen Aufsichtsbehörden zugelassenen EuVECA sind AIF im Sinne des AIFMG, die gemäß § 186 Abs. 1 Z…

InvFR 2018 Rz 135–1402.3.3. Europäischer Fonds für Soziales Unternehmertum
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Vorgaben Rz 139: Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für EuSEF sind deckungsgleich mit jenen der EuVECA. Siehe dazu Rz 131 ff. 2.3.3.3. Besteuerung Rz 140: Die von der österreichischen FMA bzw. von ausländischen Aufsichtsbehörden zugelassenen EuSEF sind AIF im Sinne des AIFMG, die gemäß …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Vereinbarungen im Hinblick auf treuhändig gehaltene Partner-Anteile von unter 5% unterbleibt. Ebenso bestehen keine Bedenken, wenn für die der Aufsicht der FMA unterliegenden (Immobilien)-investmentfonds mit einer Vielzahl von häufig wechselnden Kleinanlegern (Nominatoren), deren Anteile am Fondsvermögen treuhändig von der Kapitalanlagegesellschaft (Nominee) gehalten werden…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016) eingerichteten einen Verein, der die Versicherung seiner Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit betreibt. Ein VVaG bedarf zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs in Österreich einer Konzession der FMA. Im Namen des Vereins ist auszudrücken, dass Versicherung auf Gegenseitigkeit betrieben wird…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…ihrer Sorgfaltsplichten nach einem risikobasierten Ansatz vorzugehen. Die damit verbundenen Maßnahmen entnehmen Verpflichtete, die der Aufsicht der FMA unterliegen, den entsprechenden Rundschreiben der FMA. 8.1.2 Einsicht durch Verpflichtete bei Vorliegen eines berechtigten Interesses Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gemäß § 10 Abs. 2 WiEReG…

InvFR 2018 Rz 91–1022.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…dessen Herkunftsstaat. Der Herkunftsstaat hängt davon ab, von welcher Behörde die Bewilligung erfolgte und die primäre Aufsicht wahrgenommen wird. Ein ausländischer OGAW liegt daher nur dann vor, wenn dieser nicht von der FMA bewilligt wurde. Davon sind, unabhängig von der Rechtsform, alle OGAW erfasst, die…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…wenn auch nur in Auszügen, umfasst sind. Eine Zustimmung der Finanzprokuratur ist nicht erforderlich, soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen besteht (zB § 13 Abs. 1 FMABG; § 78 StPO). 6. Gewährung und Verweigerung der Akteneinsicht 6.1. Gewährung der Akteneinsicht Die Gestattung der Akteneinsicht…