…1 Abs. 1 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes und der kirchlichen theologischen Lehranstalten; einschließlich der Eingaben an diese Einrichtungen im Bereich der Studienberechtigung | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 12 | Eingaben von Personen, die nicht durch berufsmäßige Parteienvertreter vertreten sind, um Anleitung…
…Versorgungsanstalt | Z 10 | Zeugnisse über die erfüllte Verbindlichkeit zur Lesung von Messen, behufs der Erfolglassung des darüber gewidmeten Betrages oder der dafür gestifteten Rente | Z 11 | Zeugnisse, durch die eine in öffentlichen Angelegenheiten zu legende Rechnung belegt werden muss | Z…
…BGBl. I Nr. 77/2016, erfährt der Anwendungsbereich des § 5 Z 12 KStG 1988 wesentliche Erweiterungen. Funktionäre iSd § 29 Z 4 EStG 1988 für die in Wahrnehmung dieser Funktion ausgeübte Tätigkeit, da dies nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt. Liebhaberei, dh. eine Tätigkeit, die…
…Z 3 lit. a und b der RL (EU) 2015/849 Einsicht in die Urkunde genommen hat, bevor allfällige Schwärzungen von Teilen des Inhaltes vorgenommen wurden. Zur Anfertigung eines Aktenvermerks sind berechtigt: 1)der berufsmäßige Parteienvertreter 2)ein Dritter gemäß Art. 2 Abs. 1 Z…
…Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) und Wohnbaubanken im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl. Nr. 253/1993 idF BGBl. I Nr. 162/2001 sind ungeachtet ihrer nationalen Einstufung keine Finanzinstitute im Sinne des GMSG, sondern werden in Abstimmung mit…
…des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2015; die Pfandbriefbank (Österreich) AG; Verwaltungsgesellschaften im Sinne des Investmentfondsgesetzes 2011 - InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77/2011 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 117/2015;. Wohnbaubanken im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des…
…auch zukünftige oder ungewisse Forderungen sein. Solche Forderungen müssen nur ausreichend individualisiert sein. So unterliegt der Gebühr nach § 33 TP 21 GebG zB die Übertragung von Fischereirechten, Pflichtteilsforderungen, Patent- und Markenrechten, Bestandrechten. Beispiel: A und B vereinbaren die Abtretung der Mietrechte des A an B…
…Übertragung der Rechtsgesamtheit aufgewendet wird (VwGH 5.2.1958, 1044/57). Rz 1597: Wird eine Forderung in eine Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen eingelegt, ergibt sich die Höhe des Entgelts aus dem Wert der ausgegebenen Anteile. Werden keine zusätzlichen Anteile gewährt und auch keine sonstige…
…erhaltenen Forderung erst dann befriedigen, wenn der Schuldner seiner Leistungspflicht nicht nachkommt. Bei einer Sicherungszession wird die Forderungsabtretung zum Unterschied von der Vollzession nicht schon mit der Willenseinigung zwischen dem Zedenten und dem Zessionar wirksam, die zivilrechtliche Wirksamkeit der Sicherungszession bedarf vielmehr der Einhaltung des…
…die im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen, wie beispielsweise Kredit-, Einkauf-, Verkaufs-, Konsum-, Verwertungs-, Nutzungs-, Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften. Das Eigenkapital der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften wird von den Mitgliedern durch die Einzahlung des im Geschäftsanteil vermerkten Betrages aufgebracht. Versicherungsvereine…
…Probefahrt eines Vorführkraftfahrzeuges ein konkreter Eindruck über die Fahrzeugeigenschaften einer bestimmten Type (Komfort, Fahrverhalten, Technik usw.) vermittelt werden. Vorführkraftfahrzeuge bezwecken die Förderung des Verkaufs von Neufahrzeugen. Bei einem Fahrzeughändler, der nur mit Gebrauchtfahrzeugen handelt, ist somit von vornherein ein Vorführkraftfahrzeug auszuschließen. Wenn auch von Kraftfahrzeughändlern…
…I Nr. 45/2016) können "Förderungen für das Jahr 2017 nur dann gewährt werden, wenn die reale Veränderung der österreichischen Wirtschaftsleistung gemessen am Bruttoinlandsprodukt gemäß ESVG 2010 in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 gegenüber der Vorjahresperiode 1,5 von Hundert unterschritten hat. Der…
30. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes Rz 1780: Nur in denjenigen Gesetzen, in denen eine Gebührenbefreiung ausdrücklich Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof umfasst, besteht eine Befreiung von der Gebühr nach der VwG-EGebV und nach § 24a VwGG oder…
…keine Gebührenpflicht für die von dem abgetretenen Schuldner an Kreditunternehmen abgegebene Bestätigung, dass ihm die Abtretung der Forderung und der neue Gläubiger mitgeteilt wurden, sowie die Anerkennung der Richtigkeit (Liquidität) von Seiten des Schuldners gegenüber einem Kreditinstitut. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das ursprüngliche Rechtsgeschäft…
…Dienstleistungen, die das Kerngeschäft des Konzerns betreffen, Forschungs- und Entwicklungsleistungen, Fertigungs- und Produktionsdienstleistungen inkl. zugehöriger Einkaufsaktivitäten, Verkaufs-, Marketing- und Vertriebstätigkeiten, Finanztransaktionen, Versicherung und Rückversicherung, Förderung, Exploration oder Verarbeitung von Rohstoffen, Managementleistungen der Geschäftsführung. Rz 98: Entscheidet sich der Abgabepflichtige für die Anwendung des LVAIGS-Ansatzes…
…ist demnach gebührenfrei. 10.2.1.1.4. Erwerbstätigkeit Rz 292: Tatbestandsmerkmal des § 14 TP 2 GebG ist weiters die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, dh. die erteilte Befugnis muss in irgendeiner Art zur Sicherung oder Förderung der wirtschaftlichen Existenz des Ausübenden dienen. Keinen Unterschied macht es…
…Rz 1120 ff). Rz 1112: Der Sicherung eines Hauptgeschäftes dienen Rechtsgeschäfte, die die Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers auf das Vermögen des Schuldners oder dritter Personen zur Befriedigung einer Forderung erweitert. Typische Sicherungsgeschäfte sind Bürgschaften, Pfandbestellungen oder Zessionen. Rz 1113: Der Erfüllung eines Hauptgeschäftes dienen in erster…
…Nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen gehören zum sonstigen Vermögen, wobei die Forderung mit dem Nennwert gemäß § 14 BewG 1955 anzusetzen ist. Die Forderungen sind gemäß § 26 GebG als fällig anzusetzen, sodass es zu keiner Anwendung des § 14 Abs. 4 BewG 1955 kommt.…
…bei welcher der Gläubiger den Bürgen erst dann belangen kann, wenn er seine Forderung beim Hauptschuldner nicht hereingebracht hat; die Entschädigungsbürgschaft nach § 1348 ABGB, die dann vorliegt, wenn sich jemand einem Bürgen gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der Bürge (Hauptbürge) aus der von…
…1991, 90/15/0026). Die Zustimmung des Pfandbestellers zum Schuldnerwechsel löst keine weitere Hypothekarverschreibung gemäß § 33 TP 18 GebG aus. Rz 1524: Das Pfandrecht muss sich immer auf eine gültige Forderung beziehen (§ 449 ABGB). Ein Pfandrecht kann auch für bedingte und künftige Forderungen bestellt werden…