…2a, 3, 4 und 4a) der Erweiterung des Geltungsbereiches (Z 5) und sonstiger über Antrag erfolgter Änderungen oder Ergänzungen (Z 7) der Ausstellung eines Identitätsausweises (Z 8). Rz 532: Die nachträglichen Eintragungen gemäß § 14 TP 9 Abs. 1 Z 5 und Z 7 GebG begründen…
…Fondsvermögen kann grundsätzlich aus denselben liquiden Finanzanlagen bestehen, die auch für einen OGAW erworben werden können. Allerdings ergeben sich aus den besonderen Veranlagungsbestimmungen sowohl Einschränkungen als auch Erweiterungen (zB Erwerbsmöglichkeit von Immobilienfonds). Ein Pensionsinvestmentfonds ist kein OGAW iSd OGAW-RL (§ 168 dritter Satz InvFG 2011)…
…Die Befreiung gilt sowohl für Voll- als auch Überschusseinspeisung (vgl. Rz 41). Werden die bisher steuerpflichtigen Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage durch die Einführung bzw. Erweiterung der Steuerbefreiung nunmehr steuerfrei, liegt keine Betriebsaufgabe iSd § 24 EStG 1988 vor. Als Einspeisung von elektrischer Energie gilt auch die…
… 17 Abs. 2 zweiter Satz Passgesetz 1992 (Ein-Tages-Expresspass) | 165 Euro | 165 Euro | Z 5 | Erweiterung des Geltungsbereiches | 66 Euro | 34,50 Euro | Z 7 | sonstige über Antrag erfolgte Änderungen oder Ergänzungen, ohne Rücksicht auf deren…
…I Nr. 77/2016, erfolgte eine Erweiterung der Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Finanzen, allerdings ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems nicht zumutbar ist und die ordnungsgemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung dadurch nicht gefährdet ist. Diese Erleichterungen betreffen: Umsätze im…
…Forschungs- und Entwicklungsfunktion im Anfangsstadium der Produktentwicklung ausgeübt hat. Gesellschaft A lizenziert das Patent an ihre Tochtergesellschaft S, welche das Arzneimittel weiterentwickeln und wichtige Erweiterungsfunktionen ausüben soll. Gesellschaft S wird die Zulassung von der zuständigen Regulierungsbehörde erteilt. Die Entwicklung des Arzneimittels ist erfolgreich und es…
…das Entwicklungsstadium, das Recht auf zukünftige Updates und Erweiterungen sowie der erwartete zukünftige Nutzen (Z 6.117 ff OECD-VPL). Das Auffinden von Vergleichswerten kann sich aber bei immateriellen Werten als besonders schwierig erweisen. Rz 139: Je nach Branche und anderen Umständen kann die Verwertung…
…den fortzuführenden Stand der Innenfinanzierung jedoch erst in jenem Zeitpunkt und Ausmaß, in dem sie nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches ausgeschüttet werden können. 6.5. Erweiterung des Evidenzkontos um die Innenfinanzierung Gemäß § 4 Abs. 12 Z 4 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 haben Körperschaften ab…