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VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Bei der Ermittlung des fremdüblichen Verrechnungspreises für die nach der Reorganisation vertriebenen Konzernprodukte wird in Hinblick auf die realistisch verfügbaren Optionen auch der Verlust der bisherigen lokalen Synergieeffekte berücksichtigt werden müssen. Beispiel 2: Die A-GmbH bezieht nach einer Konzernreorganisation die Konzernprodukte nicht mehr von…

VPR 2021 Rz 149–1531.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…andere Konzerngesellschaft B übertragen. Für die Ermittlung des fremdüblichen Preises wird ein Bewertungsverfahren angewendet, das darauf beruht, wie die Beteiligten das zukünftige Lizenzierungsprogramm und die voraussichtlichen Erträge aus der Verwertung des Patents zum Zeitpunkt der Übertragung an die Gesellschaft B bewerteten. Der so ermittelte Preis…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…diese mit entsprechenden Dokumenten nachzuweisen. Es sind daher folgende, am Sitz des übergeordneten Rechtsträgers gemäß dem landesüblichen Rechtsstandard verfügbaren Nachweise der Registerbehörde zu übermitteln: Nachweise, die für die Überprüfung der Existenz einer juristischen Person im Sitzland vorgesehen sind (zB öffentlich zugängliche Registerauszüge, aktuelle Gründungsverträge etc.…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…weniger an einer Gesellschaft beziehen. Im Hinblick auf die Ermittlung dieser Nominee-Vereinbarungen kann auf die Pflichten von Nominees und Nominee-Direktoren gemäß § 4a WiEReG zur Erhebung und Offenlegung der entsprechenden Informationen bzw. ihres Status gegenüber dem Rechtsträger sowie die korrespondierende Strafbestimmung des § 15 Abs…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…5 Abs. 5 WiEReG und bei meldebefreiten Rechtsträgern mit einer automationsunterstützten Datenübernahme gemäß § 6 WiEReG zu beachten, dass in diesen Fällen nur der Umstand der subsidiären Ermittlung bzw. das Vorliegen des wirtschaftlichen Eigentums von anderen, nicht im Auszug enthaltenen, wirtschaftlichen Eigentümern zu melden ist. Da…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Ermittlung der angemessenen Verzinsung der Preisvergleichsmethode der Vorzug vor anderen Methoden zu geben, wenn vergleichbare Fremdgeschäfte auf dem Geld- oder Kapitalmarkt festgestellt werden können. Da zwischen fremden Dritten eine Vielzahl von Finanzierungstransaktionen abgeschlossen werden, es öffentlich zugängliche Märkte gibt und auch öffentlich zugängliche und verfügbare…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…4 LuF-PauschVO 2015) unterliegt nicht der Vollpauschalierung nach § 2 der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2015), da sie nicht im Einheitswert berücksichtigt wird und damit auch nicht vom Grundbetrag erfasst ist. Die…

VPR 2021 Rz 402–4103. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…steuerliche Dokumentationsverpflichtung bestünde. Weil der Begriff "Buchführung" die Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle in einer Art und Weise erfordert, dass daraus eine Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinnes möglich wird, verlangt dies nach einer Gewinnermittlung unter Beachtung des in § 6 Z 6 EStG 1988 und Art. 9 OECD-MA…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisseen) bei Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Rechtsträgern bestehen) und 5.4.2 (Angabe, ob eine für die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentums relevante Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) vorliegt) beschriebenen Angaben sind im Zuge von Meldungen, die nach dem 30. September 2025 an das Register übermittelt…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…von Informationen über den Bevollmächtigten oder Zeichnungsberechtigten des Kontoinhabers, ist die Suche in Papierunterlagen auf Informationen über den Bevollmächtigten oder Zeichnungsberechtigten beschränkt. Ist eine bestimmte der in § 20 GMSG angeführten Informationen generell weder in der elektronischen Datenbank eines Finanzinstituts verfügbar noch in den Papierunterlagen erfasst …

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…Erkenntnisse Berücksichtigung. Im Rahmen des EU-AbgÄG, BGBl. I Nr. 77/2016, erfolgte eine Erweiterung der Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Finanzen, allerdings ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems nicht zumutbar ist und die ordnungsgemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung dadurch…

2025-1.070.626Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.070.62602.01.2026

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…