8. Entstehen der Gebührenschuld für Schriften (§ 10 und § 11 GebG) 8.1. Schriften und Amtshandlungen nach § 10 GebG Rz 138: Nach dem GebG sind nur diejenigen Schriften und Amtshandlungen gebührenpflichtig, die in den Tarifposten des § 14 GebG (siehe Rz 250 ff) aufgezählt sind. Das sind…
8.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG 8.2.1. Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels, Eingaben im Zusammenhang mit Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten, übrige Eingaben, Beilagen, Protokolle Rz 157: Bei Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sowie bei den in…
…der einseitig unterzeichneten Urkunde an den anderen Vertragspartner, dessen Vertreter oder an einen Dritten. Die Aushändigung an einen Dritten ist jedoch nur dann relevant, wenn sie zum Zwecke des Nachweises einer Vereinbarung übermittelt wird. Die Aushändigung an einen unbeteiligten Dritten lässt die Gebührenschuld nicht entstehen…
12.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG) Rz 1058: Gemäß § 16 Abs. 2 Z 1 GebG unterliegt ein Rechtsgeschäft nach § 33 GebG, über das im Ausland eine Urkunde errichtet wurde, nur dann der Gebühr, wenn die Inländereigenschaft aller…
12.3. Entstehen der Gebührenschuld bei Anbot- und Annahmeschreiben Rz 1075: Nach § 15 Abs. 2 GebG gilt eine schriftliche Annahme eines Vertragsanbotes, das sowohl schriftlich als auch mündlich sein kann, als Urkunde (siehe Rz 1089). Rz 1076: Wird die mündliche Annahme eines Vertragsanbotes beurkundet, so…
27.1.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner Rz 1256: Die Gebührenschuld entsteht gemäß § 16 Abs. 6 GebG (siehe Rz 1080 ff) erst in dem Zeitpunkt, in welchem die gerichtliche Bewilligung den Vertragsteilen zugestellt wird und nicht bereits mit Unterfertigung des Adoptionsvertrages (VwGH 29.1.1996…
…dar; das Entstehen der Gebührenschuld ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 11 Abs. 1 GebG für den Haupttatbestand. 8.4. Automationsunterstützte Eingaben, Beilagen und Erledigungen Rz 178: Durch § 11 Abs. 2 GebG wurde der Begriff einer Schrift an die heutigen technischen Möglichkeiten angepasst. Damit…
…bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld, auch wenn die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen das wirtschaftliche Ergebnis eintreten bzw. bestehen lassen. 13.3. Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes bei Bedingungen oder Genehmigung eines Beteiligten Rz 1096: Für das Entstehen der Gebührenschuld ist nicht ausschlaggebend, ob die Wirkung…
…Ausfertigungen (§ 14 TP 2 GebG) und amtlichen Zeugnissen (§ 14 TP 14 GebG) ist derjenige Gebührenschuldner, in dessen Interesse die amtliche Ausfertigung oder das amtliche Zeugnis ausgestellt wird. Rz 184: Ebenso wie beim Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG (siehe Rz 157 ff) sind auch in …
…Zeitpunkt der Beurkundung des Rechtsgeschäftes gegeben sein. Beispiel: Zwei Ausländer (oder etwa auch ein Ausländer und ein Inländer) schließen im Ausland einen Mietvertrag betreffend eine inländische Wohnung ab. Die Urkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Mietvertrages wird in das Inland gebracht. Die Gebührenschuld entsteht mit…
…Festsetzung der Gebühr ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgeblich (VwGH 15.11.1984, 83/15/0181). Die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Rechtsgeschäftes ist unbedeutend (VwGH 15.3.2001, 2000/16/0115). Rz 1085: Für das Entstehen der Gebührenschuld…
…5.1. Selbstberechnung durch den Bestandgeber Rz 1372: Der Bestandgeber hat dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten bis zum 15. Tag des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats (siehe Rz 85 f) eine Anmeldung über das Rechtsgeschäft/die Rechtsgeschäfte unter Verwendung des amtlichen Vordruckes "Geb1", (erhältlich…
…TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG angeführte Gebühr für Wetten ist ohne amtliche Bemessung unmittelbar zu entrichten. Rz 1216: Die Gebühr ist am 20. des dem Entstehen der Gebührenschuld folgenden Kalendermonats fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der gemäß § 28 Abs. 3 GebG zur…
…der Anzahl an Beilagen - nur eine Beilage in Übergröße mit 2 x 3,90 Euro zu vergebühren. 10.4.8. Gebührenschuld und Gebührenschuldner 10.4.8.1. Entstehen der Gebührenschuld Rz 388: Die Gebührenschuld für Beilagen entsteht, wenn die schriftliche Erledigung über das in der…
…das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet wurde. Beispiel: Über einen außergerichtlichen Vergleich wird eine Urkunde im Ausland errichtet. Die Gebührenschuld entsteht mangels Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes nicht. Im Inland wird die Forderungsbestreitung darauf hin mittels Erklärung bei Gericht zurückgezogen. Wird der Vergleich in der Erklärung…
…Namenszeichnung der handschriftlichen Unterschrift desjenigen gleichzusetzen, dessen Name verwendet wird, wenn dieser damit einverstanden ist. Rz 1105: Eine in einer Urkunde fehlende Unterschrift kann dadurch ersetzt werden, dass ein Vertragsteil eine Verhandlungsniederschrift anfertigt und diese unterzeichnet. Für die Entstehung der Gebührenschuld genügt die Unterzeichnung der…
…der andere Vertragspartner kann nur bei Vorliegen eng abgegrenzter Kündigungsgründe (zB § 30 Abs. 2 MRG, außerordentliche Kündigungsgründe) kündigen | Bestimmte Dauer | Vertrag auf bestimmte Zeit von über 18 Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.3.3. Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner…
…und der andere Vertragspartner kann nur bei Vorliegen eng abgegrenzter Kündigungsgründe (zB außerordentliche Kündigungsgründe) kündigen | Bestimmte Dauer | Vertrag auf bestimmte Zeit von über 18 Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.5.4. Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1469: Der…
…Entstehens der Gebührenschuld (siehe Rz 1046 ff). 3.2.3.2. Vermerk auf den Urkunden Rz 83: Auf allen Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche in die Aufschreibungen aufgenommen wurden, ist ein Vermerk anzubringen, der die Bezeichnung des Bewilligungsbescheides (siehe Rz 80) und die fortlaufende Nummer der…
…Die Gebührenschuld entsteht, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme oder die Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung im Inland eine Hauptleistung oder eine für Natur und Zweck des Rechtsgeschäftes oder für die Erbringung einer Hauptleistung wesentliche Nebenleistung betrifft. Die Vereinbarung der Anwendbarkeit des österreichischen Rechts oder die…