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VPR 2021 Rz 358–3642.2.4. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Aufteilungsschlüssel auf Kostenbasis. Im Einzelfall (abhängig von der jeweiligen Funktions- und Risikoanalyse) kann sich auch ein anderer sachgerechter Aufteilungsschlüssel ergeben. Rz 361: In stark vereinfachter Darstellung wird nach der Kostenschlüsselmethode die Ergebnisaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte bei einem Bauauftrag in einer Auslandsbetriebsstätte, der beispielsweise einen…

VPR 2021 Rz 264–2702.1.2. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Materialanlieferungen, reine Instandhaltungsarbeiten, Reparaturen und Wartungsarbeiten gelten nicht als "Bauausführung oder Montage", können aber bei Bestand einer festen Einrichtung nach Art. 5 Abs. 1 OECD-MA eine örtliche Betriebsstätte begründen. Rz 267: In viele der von Österreich abgeschlossenen DBA wurde die 12-Monatsfrist des Art…

VPR 2021 Rz 365–3672.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei der Abwicklung der Finanzierung ist zugunsten ihres Ergebnisses anteilig zu berücksichtigen. Beispiel (EAS 1983): Erhält eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich an einem betriebsstättenbegründenden Auslandsbauvorhaben beteiligt, vom ausländischen…

VPR 2021 Rz 368–3742.2.4.4. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.4.4. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden Rz 368: Eine Vorgangsweise, nach der ab dem Zeitpunkt der Baustellenbegründung der gesamte durch die Auslandsbaustelle verursachte Aufwand auf einem gesonderten Baustellenkonto erfasst (und damit aus den österreichischen Betriebsausgaben entfernt) wird, wobei korrespondierend dazu aber auch der gesamte aus…

KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…auch - bei Zeiträumen, die kürzer als ein Monat sind - unterschiedliche Besteuerungszeiträume vorsehen. Wird ein Antrag auf Nachsicht gemäß § 236 Abs. 1 BAO mit einer "Doppelbesteuerung" begründet, liegt insoweit keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vor. Eine solche würde voraussetzen, dass im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…Findok als Auslegungsbehelf heranzuziehen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben. Sollten Regelungen in früheren Erlässen zu diesem Erlass im Widerspruch stehen, gelten diese insoweit als…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf elektronischem Weg unter Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143 ff. Rz 382: Die Anzahl der Beilagen ergibt sich aus dem inhaltlichen Zusammenhang. Dies gilt sowohl für Beilagen…

GebR 2025 Rz 1296–130127.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…abgeschlossenen Bestandvertrag vereinbart, dass nach einer bestimmten Dauer ein höherer Bestandzins zu entrichten ist, so ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage - dem Urkundenprinzip Rechnung tragend - von dem gemäß § 26 GebG als unbedingt und sofort fällig geltenden erhöhten Bestandzins auszugehen (VwGH 18.4.1997, 97/16…

BMF-010224/0374-IV/8/2018Konsultationsvereinbarung vom 30. Oktober 2018 zur Auslegung von Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010224/0374-IV/8/201822.11.2018

Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…

BMF-142900/0010-III/1/2016Handwerkerbonus, Wert gemäß § 5 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-142900/0010-III/1/201603.11.2016

Gemäß § 5 des Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen wird ("Handwerkerbonus", BGBl. I Nr. 31/2014 - geändert durch BGBl. I Nr. 45/2016) können "Förderungen für das Jahr 2017 nur dann gewährt werden, wenn die reale Veränderung der österreichischen Wirtschaftsleistung…

VPR 2021 Rz 86–931.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…des angemessenen Gewinnaufschlags muss in jedem Einzelfall gesondert entschieden werden. Sofern nicht der LVAIGS-Ansatz angewendet wird (Rz 94), wird - auch ohne Vorliegen einer Datenbankstudie - nicht zu beanstanden sein, wenn auf Basis des vom EU-JTPF veröffentlichten Berichts bei Dienstleistungen mit Routinecharakter ein Nettogewinnaufschlag zwischen…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Zeit; ein Vertragspartner verzichtet auf sein Kündigungsrecht und der andere Vertragspartner kann nur bei Vorliegen eng abgegrenzter Kündigungsgründe (zB außerordentliche Kündigungsgründe) kündigen | Bestimmte Dauer | Vertrag auf bestimmte Zeit von über 18 Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.5.4. Entstehen…

GebR 2025 Rz 1109–111715. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

15. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG) 15.1. Mehrere durch ein Rechtsgeschäft begründete Leistungsverpflichtungen Rz 1109: Hat eine Schrift (Urkunde) über ein gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft mehrere einzelne Leistungen zum Inhalt oder werden in ein und demselben Rechtsgeschäft verschiedene Leistungen oder eine Hauptleistung und Nebenleistungen…

GebR 2025 Rz 1306–131227.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Wert der vom Bestandnehmer vertraglich übernommenen Verpflichtung zur Leistung von bestimmten Investitionen ist in die Bemessungsgrundlage für die Gebühr einzubeziehen. Rz 1308: Bei der Höhe der einzubeziehenden Investitionskosten kommt es nur auf die vertraglich bedungenen Leistungen (in ungefährer Höhe der Ausbaukosten) und nicht auf die…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Strom versorgt. Der nicht unmittelbar verwendete Strom wird der EEG zu Verfügung gestellt. Nach Maßgabe einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht liegt bei der Stromeinspeisung ein unternehmerischer Betrieb gewerblicher Art vor. Die Lieferung des nicht unmittelbar verwendeten Stroms an die EEG ist steuerbar und steuerpflichtig. Die…

InvFR 2018 Rz 258–2693.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…konkreten Einzelfall zum Zuflusszeitpunkt der Einkünfte gehaltenen Fondsanteile zu multiplizieren. Rz 268: Wurden Anteile an dem Investmentfonds neu erworben, sind alle ab dem Erwerb tatsächlich zugeflossenen Ausschüttungen bzw. alle steuerpflichtigen Erträge, die in Meldungen ausgewiesen sind, die nach dem Erwerb der Anteile veröffentlicht werden, bei…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

(1) Die Abkommensberechtigung eines im Ausland ansässigen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich sowohl bei der Entlastung an der Quelle als auch im Rückerstattungsverfahren unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare entsprechend § 138 BAO glaubhaft zu machen (zB der Formulare zur Entlastung an der Quelle…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…im Einzelfall zu analysieren, ob das Vermögen des Darlehensnehmers in wirtschaftlicher Betrachtung als Sicherheit dient und ob sich dies auf die Preisfindung auswirken müsste (Z 10.56rev 10.56 OECD-VPL). Rz 114: Die Kreditwürdigkeit (Rating) eines Darlehensnehmers ist einer der wichtigsten Faktoren bei der…

VPR 2021 Rz 411–4143.1.2. Umfang und Struktur der Verrechnungspreisdokumentation
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Umfangs und der Struktur der Dokumentation wird aber nicht derselbe Maßstab anzulegen sein wie bei Geschäftseinheiten, welche die maßgeblichen Schwellenwerte überschreiten. Rz 412: Der erforderliche Umfang der Verrechnungspreisdokumentation ist im Einzelfall zu beurteilen und ist nicht nur durch den Umfang der grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen selbst bestimmt…

VPR 2021 Rz 50–561.2.2. Fragen zur Methodenanwendung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Uneingeschränkte Vergleichbarkeit liegt vor, wenn der Fremdpreis durch direkten oder indirekten Preisvergleich ermittelt werden kann (Rz 25 und Rz 27). Im Einzelfall können auch sonstige Methoden angewendet werden, sofern sie dem Fremdvergleichsgrundsatz genügen und sich als geeigneter als die von der OECD anerkannten Methoden erweisen…