10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…
…GebG sehen in taxativ aufgezählten Fällen erhöhte Eingabegebühren vor. Die Eingabengebühr ist von der Anzahl der verwendeten Bogen unabhängig. Zur Gebührenermäßigung bei Anträgen auf elektronischem Weg unter Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143. 10.5.10.1. Einfache Eingabengebühr Rz 440: Die einfache…
…Gebührenschuld entsteht mit Einbringung der Urkunde in das Inland. Fehlt die inhaltliche Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes, so tritt die Gebührenpflicht dann ein, wenn auf Grund des Rechtsgeschäftes im Inland eine rechtserhebliche Handlung (Erfüllung von Pflichten, Ausübung von Rechten, zB Gestaltungsrechten) vorgenommen oder von der Urkunde ein…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
… 14 TP 6 GebG und § 12 GebG) 10.5.1. Gegenstand der Gebühr Rz 400: Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen des Einschreiters betreffen, unterliegen einer Eingabengebühr. Rz 401: Die Eingabe hat folgende Merkmale: ein…
… 12 Abs. 1 AußStrG anhängig, sobald ein Antrag auf seine Einleitung bei Gericht gestellt wird oder das Gericht in einem von Amts wegen einzuleitenden Verfahren eine Verfahrenshandlung vorgenommen hat. 27.9.4. Gebührenbefreiungen 27.9.4.1. Vergleiche über Unterhaltsansprüche Minderjähriger Rz 1556: Damit wird…
…Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld aufzufordern, die im jeweiligen Verfahren anfallenden Gebühren binnen angemessener Frist zu entrichten. In der Regel wird eine Frist von maximal vier Wochen als angemessen anzusehen sein. Wird die Gebühr innerhalb dieser Frist nicht entrichtet, so haben die Organe der Behörde…
…692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinausgabe (siehe Rz…
…ordnungsgemäße Gebührenanzeige liegt insbesondere dann vor, wenn sie zeit- und formgerecht sowie bei der richtigen Behörde vorgenommen wird. Rz 1209: Erfolgt die Gebührenanzeige mit einer beglaubigten Abschrift, ist diese von der Gebühr für Abschriften (§ 14 TP 1 GebG) in Hinblick auf § 2 Z 1 GebG…
… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…
…Vernehmungen (siehe Rz 484 ff) anlässlich der Erteilung eines amtlichen Zeugnisses (siehe Rz 630 ff) oder einer amtlichen Bewilligung auf Einschreiten von Privatpersonen entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Zustellung der das Verfahren in einer Instanz abschließenden schriftlichen Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen…
…Schriften eine Bestimmung über das Entstehen der Gebührenschuld. Für mehrere der in § 14 GebG genannten Schriften ist das Entstehen der Gebührenschuld in der jeweiligen Tarifpost selbst geregelt. Einige der in § 14 GebG genannten Schriften stellen Sondertatbestände von in § 11 Abs. 1 GebG angeführten Haupttatbeständen dar…
…gilt: | Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21,80 je Beilage | Beilagengebühr für elektronische Beilagen | € 3…
…dem Gebührengesetz 1957 handelt es sich um Steuern und nicht um Gebühren iSd Finanzwissenschaft. Sie sind Abgaben iSd BAO, dh., es gelten - abgesehen von den im Gebührengesetz 1957 bestehenden Sonderregelungen (vgl. zB Rz 198, Rz 1088, Rz 1707) - die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen der BAO.…
…kann die Einbringung auch durch die Vollstreckungsbehörde selbst vorgenommen werden. Gemäß § 3 Abs. 3 VVG können Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) die Eintreibung von Geldleistungen auch selbst - ohne Inanspruchnahme der Bezirksverwaltungsbehörde als Vollstreckungsbehörde - beim zuständigen Bezirksgericht beantragen. Beispiel: Für die Ausstellung von zehn Strafregisterbescheinigungen durch einen…
…| Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einseitigem Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit; anderer Vertragspartner kann jederzeit kündigen | Unbestimmte Dauer | Vertrag auf unbestimmte Zeit mit zweiseitigem Kündigungsverzicht von (verschiedener) bestimmter Zeit | Bestimmte Dauer iHv so vielen Jahren, als vom zweiseitigen Kündigungsverzicht umfasst + unbestimmte Dauer …
10.5.7. Einzelfälle 10.5.7.1. Zurückziehung von Eingaben Rz 422: Eine Eingabe, mit der in einem anhängigen Verfahren eine Eingabe zurückgezogen wird, ist nach § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG gebührenbefreit. Rz 423: Wird eine Eingabe zurückgezogen und erfolgt nur…
10.5.8. Mehrere Ausfertigungen von Eingaben Rz 435: Wird eine Eingabe in mehreren Ausfertigungen bei der Behörde überreicht, ist die Gebühr für jede unterfertigte Ausfertigung (siehe Rz 404) zu entrichten. Unterliegt die Eingabe der erhöhten Eingabengebühr, ist diese nur für die erste Ausfertigung zu…
…als Teil des Entgelts anzusehen. Rz 1589: Bemessungsgrundlage ist jenes Entgelt, welches der Zedent vom Zessionar oder von einem Dritten für den Zessionar für die abgetretene Forderung entweder tatsächlich erhält oder vereinbarungsgemäß erhalten soll. Dieses Entgelt wird als Zessionsvaluta bezeichnet. Rz 1590: Bestätigt der Zedent…
…oder Berichtigung von Übersetzungen europäischer Patentschriften, je Antrag | 30 Euro | Z 10 | Registerauszüge, je Auszug | 23 Euro | Z 11 | Prioritätsbelege, je Beleg | 75 Euro 10.9.2. Befreiungen Rz 551: Wird vom Patentamt zur Geltendmachung von Prioritätsrechten in…