…Indizien können sein: Der Ort der gewöhnlichen Verwendung des Kraftfahrzeuges, das Land der Registrierung (Zulassung) des Kraftfahrzeuges, der Wohnort des Erwerbers sowie das Bestehen oder Fehlen von Verbindungen des Erwerbers zu einzelnen Mitgliedstaaten. Die Feststellung hat anhand objektiver Umstände im Zeitpunkt der Lieferung zu erfolgen…
…erbringen. Diese qualitative Gleichwertigkeit kann beispielsweise bei einer nachträglichen Erstellung von Dokumentationen in Zweifel gezogen werden. Rz 676: Die kraftfahrrechtliche Zulassung des Kraftfahrzeuges im anderen EU-Mitgliedstaat ist weder Voraussetzung für die Steuerbefreiung noch kann sie den Ausfuhr- und Buchnachweis im Sinne der Verordnung BGBl…
…können OGAW unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Verwaltungsgesellschaften aus einem anderen Mitgliedstaat verwaltet werden (vgl. § 36 InvFG 2011). Der Management Company Pass ermöglicht beispielsweise, dass eine österreichische Verwaltungsgesellschaft einen ungarischen Investmentfonds von Österreich aus verwalten kann. Rz 38: Verwaltungsgesellschaften mit Sitz außerhalb der EU müssen…
…allen anderen EU-Mitgliedstaaten sowie - unter Einschränkungen (vgl. Abschnitt 2.3.) - der Europäischen Kommission zugänglich gemacht. 2.5. Zeitpunkt des automatischen Informationsaustauschs Es wurden regelmäßige Abstände für die automatische Informationsübermittlung festgelegt. Konkret hat der Informationsaustausch in Bezug auf Neufälle iSd § 7a Abs. 1 EU-AHG…
…Treten zwischen den EU-Mitgliedstaaten Konflikte bei der steuerlichen Gewinnaufteilung zwischen verbundenen Kapitalgesellschaften auf und werden Verständigungs- oder Schiedsverfahren auf der Grundlage des EU-Schiedsübereinkommens geführt, sind ebenfalls die in den OECD-VPL festgehaltenen Grundsätze zu berücksichtigen. Das EU-BStbG (Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung…
…Abgabenbehörden eines anderen EU-Mitgliedstaats gestellt werden (§ 60 Abs. 2 Z 1 BAO); siehe auch Rz 131. Die Aufgaben des Finanzamtes Österreich beschränken sich dabei auf: die Prüfung der Vollständigkeit und Zulässigkeit, die Weiterleitung und die Zustellung von Erledigungen der Abgabenbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten. …
…im Bereich der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode und der Finanztransaktionen). Rz 4: Derzeit haben alle EU-Mitgliedstaaten den Fremdvergleichsgrundsatz der OECD (oder einen äquivalenten Standard) übernommen. Das Gemeinsame EU-Verrechnungspreisforum (EU-JTPF) unterstützt und berät als Sachverständigengruppe die Europäische Kommission in steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen…
…Siegel (aus EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten) validiert werden. Für die Überprüfung von ausländischen Zertifikaten kann allerdings seitens der RTR-GmbH keine Garantie für eine korrekte technische Interpretation der Zertifikate gegeben werden. Die Nutzung des Prüfservices der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) zu Zwecken…
…dafür zuständig, Anträge inländischer Unternehmer auf Erstattung der Vorsteuer durch einen anderen EU-Mitgliedstaat entgegenzunehmen. Es ist weiters dafür zuständig, Anträge auf Vorsteuererstattung von Unternehmern, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, die über das elektronische Portal eines anderen EU-Mitgliedstaats übermittelt wurden, entgegenzunehmen…
Zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2011/85/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1265 (im Folgenden "Haushaltsrahmenrichtlinie") wird - ergänzend zu weiteren Umsetzungsmaßnahmen, insbesondere im Rahmen eines neuen Österreichischen Stabilitätspaktes 2025, einer Novelle der Gebarungsstatistik-Verordnung 2014 sowie einer Novelle des Fiskalrats- und Produktivitätsratgesetzes…
…2.1. Begriffsbestimmung Rz 127: Die Rechtsgrundlage für Europäische Risikokapitalfonds (European venture capital funds - EuVECA) ist die EU-Verordnung 345/2013. EuVECA sind alternative Investmentfonds (AIF), deren AIFM in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist und die ihr Kapital zu mindestens 70% in Unternehmen investieren, die…
…Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund der geänderten EU-Amtshilferichtlinie (§ 1 Abs. 1 GMSG) als auch im Verhältnis zu Drittstaaten aufgrund desder von Österreich unterzeichneten Regierungsübereinkommensmehrseitigen Vereinbarung (BGBl. III Nr. 182/2017) vom 29. Oktober 2014 geregelt (§ 1 Abs. 2 GMSG). Die Richtlinie 2014/107/EU…
…bezüglich der Rechtsform des OGAW verschiedene Modelle zu und überlässt den Mitgliedstaaten die Regelung in der mit dem jeweiligen Zivilrecht und Gesellschaftsrecht kompatiblen Form: Neben der in Österreich zulässigen "Vertragsform" können OGAW daher in anderen Mitgliedstaaten auch in "Satzungsform" als Investmentgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeiten bzw…
…1. Begriffsbestimmung Rz 135: Die Rechtsgrundlage für Europäische Fonds für Soziales Unternehmertum (European Social Entrepreneurship Funds - EuSEF) ist die EU-Verordnung 346/2013. EuSEF sind Alternative Investmentfonds (AIF), die in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind und ihr Kapital zu mindestens 70% in Unternehmen investieren, die…
…dass das Formular vollständig elektronisch ausgefüllt und vom Einkünfteempfänger in Abschnitt II durch eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß Art. 3 Z 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93…
…2)ein Dritter gemäß Art. 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Richtlinie (EU) 2015/849, sofern er seinen Sitz im Inland, einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem nach Maßgabe des § 13 Abs. 4 Z 1 u. 2 FM-GwG gleichzuhaltenden Drittland…
…bzw. Ergänzungen der folgenden Unterpunkte: 1.2. Unionsrechtliche Grundlagen Dieser Schwerpunkt stützt sich ausschließlich auf die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen ("De-minimis Verordnung"). 2…
…der Regel nicht ident mit dem Zeitpunkt der Verwirklichung des Normverbrauchsabgabe-Sachverhalts ist. Die zu beurteilenden Kraftfahrzeuge befinden sich bei den Tatbeständen des § 1 Z 1 und 2 NoVAG 1991 bereits im zollrechtlich freien Verkehr der EU, daher liegt ein allfälliger Zollsachverhalt in der Vergangenheit…
…erster Linie sollten Auszüge aus mit dem österreichischen Firmenbuch oder Register der wirtschaftlichen Eigentümer vergleichbaren, öffentlich zugänglichen Registern verwendet werden. Insbesondere kann zum Nachweis der Existenz ausländischer Rechtsträger mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland, in dem der 5. Geldwäscherichtlinie gleichwertige Anforderungen gelten…
…unmittelbar aus dem übrigen Unionsgebiet oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in das Inland gebracht, wenn das Kraftfahrzeug direkt von einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat nach Österreich verbracht wird. Ein bloßer Transport über Drittländer ist dabei unschädlich. Die Regelung findet auch dann Anwendung…