Gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 des österreichisch-deutschen Amtshilfevertrags (im Folgenden: "AHV 1954"), haben die zuständigen Behörden der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland folgende Konsultationsvereinbarung getroffen: 1. Diese Konsultationsvereinbarung gilt für die Verwaltungszusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen der Republik Österreich und…
…übereingekommen, dass aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung und der Verwaltungsökonomie ab 1. Januar 2013 im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen die Amtshilferichtlinie gegenüber dem AHV 1954 und dem zwischen den Vertragsstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen vom 24. August 2000 (DBA) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 29. Dezember…
…Kraft stehenden DBA-Deutschland (BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 32/2012) überholt und daher aufzuheben. Der Erlass des BMF vom 19. November 1973, 263.281-8/73, betreffend Anwendung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 221/1955…
…4 Abs. 2 Amtshilfevertrag (Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955) herangezogen werden. Auf Basis dessen können Finanzämter in dringenden Fällen direkt miteinander in Kontakt treten und Informationen, zB im Rahmen von Verrechnungspreisprüfungen…
…12.2007, BMF-010221/2181-IV/4/2007, betreffend die Zuständigkeit für den Vollzug des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (BGBl. Nr. 249/1955), werden aufgehoben. (3) Erlass des BMF vom 10.03.2006, BMF…
…nach Art. 25 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland (BGBl. III Nr. 182/2002) oder nach § 16 Abs. 3 BewG 1955 zulässig sein. 3.10. Folgen für Nebenansprüche Ist Bemessungsgrundlage für den Verspätungszuschlag die im angefochtenen Abgabenbescheid festgesetzte Stammabgabe, so hat die (ersatzlose) Aufhebung des…
Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 die Kleinverkaufspreise für die nachstehenden Tabakerzeugnisse mit Wirkung ab 13. Mai 2024 bestimmt: | Zigarren | Sorte | Preis je Stück € | Aganorsa Leaf Signature Selection - Robusto | 10,90 |…
…14 TP 2 (2) | | Antragsteller (Eheschließung) | § 14 TP 17 (5) | | Antragsteller (Eingetragene Partnerschaft) | § 14 TP 18 (5) | 9.3. Bevollmächtigter als Gebührenschuldner bei bestimmten Schriften Rz 195: Nach § 13 Abs. 3 GebG wird neben den in § 13 Abs…
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
…die durch Katastrophenschäden (insb. Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind. Sollten die angeführten Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 bereits entrichtet worden sein, kann deren Rückerstattung beim Finanzamt Österreich, Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragt werden. Die Rückerstattung der Bundesverwaltungsabgaben kann bei der einschreitenden Behörde beantragt werden…
31. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG 31.1. Allgemeines Rz 1781: Den Bundesverwaltungsabgaben nach §§ 78 ff AVG iVm BVwAbgV unterliegen Verleihungen von Berechtigungen oder sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten…
…nach den genannten Gesetzen zwar steuerbar, im Einzelfall aber auf Grund einer Befreiungsbestimmung steuerfrei sind. Rz 1042: Für Rechtsgeschäfte, die teils unter das Grunderwerbsteuergesetz 1987, teils unter das Gebührengesetz 1957 fallen, ist nur der Teil, der nicht Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist, der Gebühr zu unterziehen…
…gemeinen Wert ohne Abzinsung gemäß §§ 14, 15 BewG 1955 angesetzt. Im Übrigen wird zur Bewertung der Leistungen auf § 26 GebG (siehe Rz 1163 ff) verwiesen. Rz 1553: Der Gebührensatz beträgt grundsätzlich 2%, bei außergerichtlichem Vergleich über (gerichts-)anhängige Rechtsstreitigkeiten 1%. Rz 1554: Nicht bei "Gericht…
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist vom BMF mit der Abwicklung von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977 (BGBl. Nr. 296/1977 in geltender Fassung) beauftragt. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu…
…Gebührenbefreiungen 2.1. Allgemeines Rz 17: Befreiungen von der Gebührenpflicht können als persönliche oder sachliche gestaltet sein. Neben den im Gebührengesetz 1957 selbst angeführten Befreiungen finden sich in zahlreichen Materiengesetzen (zB GewO 1994, NeuFöG) und Staatsverträgen, sowie in Amtssitzabkommen mit internationalen Organisationen weitere Gebührenbefreiungen. 2…
…ff vorzugehen. 27.3.5.5. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Selbstberechnung von Bestandverträgen Rz 1383: Von der Selbstberechnungspflicht ausgenommen sind (siehe Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Ausnahmen von der Verpflichtung des Bestandgebers zur Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr, BGBl. II Nr. 241/1999): atypische und…
…mit dem einem Rechtsträger (§ 107 Abs. 2 Z 2 EStG 1988) eingeräumten Recht, Grund und Boden nach Maßgabe der Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes - WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959, zur Abwehr von Hochwasserschäden durch Retentionsflächen, Retentionsanlagen und Schutz- und Regulierungswasserbauten (Hochwasserschutzanlagen) im öffentlichen Interesse (§ 107 Abs…
31.1.10. Befreiungen 31.1.10.1. Befreiungen im AVG Rz 1813: Von den Bundesverwaltungsabgaben sind gemäß § 78a AVG befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen…
…1: Den Gebühren iSd Gebührengesetzes 1957 unterliegen Schriften und Amtshandlungen nach Maßgabe der Bestimmungen im II. Abschnitt sowie Rechtsgeschäfte nach Maßgabe der Bestimmungen im III. Abschnitt (§ 1 GebG). 1.1. Begriff der Gebühren Rz 2: Die Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 sind öffentliche Abgaben iSd…
2.3. Die persönlichen Gebührenbefreiungen 2.3.1. Der Bund, vom Bund betriebene Unternehmungen und öffentlich-rechtliche Fonds, deren Abgänge der Bund zu tragen hat (§ 2 Z 1 GebG) 2.3.1.1. Allgemeines Rz 24: Die persönliche Befreiung des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst…