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961 Treffer401 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…14 TP 15 Abs. 3 GebG haftet der Rechtsträger der Zulassungsstelle, also das Versicherungsunternehmen, für die Gebühr. Das Versicherungsunternehmen hat gesondert für jede von ihm eingerichtete Zulassungsstelle die Gebühr für die in einem Kalendermonat erteilten Zulassungen und bewilligten Überstellungsfahrten bis zum 15. des nächstfolgenden Monats…

GebR 2025 Rz 60–653.1.2.1. Entrichtungsvermerk
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 62: Ist die Anbringung des Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten, Reisepässen oder Personalausweisen), muss die Gebührenentrichtung aus dem Verwaltungsakt - analog dem Vermerk auf der Schrift - nachvollziehbar sein (zB exakte Kanzleiverfügungen bzw. Abschrift der Bestätigung nach Rz 63). Rz…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Eine Kopie der Urkunden ist zum Nachweis aufzubewahren oder kann gemäß § 5a Abs. 1 Z 2 lit. f WiEReG im Zuge des Schrittes 4 als Compliance-Package an die Registerbehörde übermittelt werden. Schritt 4: Die wirtschaftlichen Eigentümer sind an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…3 GebG zur Gebührenentrichtung Verpflichtete eine Abrechnung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks (Formular "Geb 6", Erläuterungen dazu enthält "Geb 6a") beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten vorzulegen; dies gilt als Gebührenanzeige. Die Abrechnung ist elektronisch zu übermitteln, sofern dies dem Verpflichteten auf Grund der technischen Voraussetzungen…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Sie müssen die ihnen erteilte Vollmacht der Abgabenbehörde gegenüber nachweisen; ein Hinweis auf eine bei derselben Behörde bereits ausgewiesene Vollmacht ist jedoch ausreichend (VwGH 27.03.1979, 3029/78 zu einem Rechtsanwalt zum AVG 1950). Eine Vertretungshandlung von Buchhaltern und Personalverrechnern in FinanzOnline ist möglich…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…ist die Amtssprache deutsch. Nach Maßgabe des Volksgruppenrechtes kommen weiters slowenisch, kroatisch und ungarisch in Betracht. Ein Formgebrechen liegt vor, wenn der Nachweis der Zustimmung des Masseverwalters (Insolvenzverwalters) zu einer Eingabe des Schuldners fehlt (vgl. zB VwGH 12.11.1986, 85/13/0183). Die Zustimmung …

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…dahin waren auch andere Methoden für den Nachweis des Einlangens (insbesondere Prozessdokumentation) geeignet. Gemäß § 132 Abs. 2 BAO darf die Aufbewahrung der eingelangten Abgabenerklärungen Kr 21 auf Datenträgern erfolgen, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627/80…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG) 3.1. Feste Gebühren 3.1.1. Begriff Rz 55: Feste Gebühren (auch als Stempelgebühren bezeichnet) sind die mit einem fixen Betrag für die in den Tarifposten des § 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt wird (siehe Rz 179 ff). Der Gebührenschuldner hat bei Überreichung des Antrages auf Ausstellung eines Reisedokumentes eine Vorauszahlung in Höhe der…

GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…da die Schrift nicht an eine vom Ausstellungswerber verschiedene Person adressiert wird. Auch eine allgemeine Zweckangabe allein zB "Zum Zwecke der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches wird bestätigt..." schließt die Gebührenpflicht nicht aus. Meldebestätigung anlässlich einer An- oder Abmeldung: aus dem OMR: € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe (vgl…

GebR 2025 Rz 315–32010.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…entrichten. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn Zweitausfertigungen von der ausstellenden Behörde einer anderen Dienststelle (Krankenkasse, Kammer usw.) übersendet und daher nicht dem Berechtigten zum Nachweis der verliehenen Berechtigung übergeben werden. 10.2.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner 10.2.4.1. Gebührenschuld…

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 785: Die Gebührenschuld für die Antragsgebühr (Abs. 1) entsteht mit der Einbringung des Antrages. Die Gebührenschuld für die Erledigungsgebühr (Abs. 2) entsteht mit der Hinausgabe des Ausweises. Die Gebührenschuld für die Wiederausfolgung des Ausweises (Abs. 3) entsteht gemäß § 11…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag des auf ein Kalendervierteljahr folgenden Monats (somit jeweils bis zum 15…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…entsprochen. 3.1.3.3. Abfuhr der festen Gebühren nach § 14 Tarifpost 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 und Tarifpost 13 GebG (§ 3 Abs. 5 GebG) Rz 75: Die Urkundspersonen haben die in einem Kalendermonat entrichteten Gebühren bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…und eine Baubeschreibung angeschlossen, so sind der Lageplan als eine, der Bauplan (Grundriss, Aufriss, Seitenansicht zusammen) als zweite, die statischen Berechnungen als dritte und die Baubeschreibung als vierte Beilage anzusehen. Werden dazu noch Detailzeichnungen usw. angeschlossen, zählen sie nicht mehr zum Bauplan, sondern sind weitere…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…bestätigen, dass die Gebührenentrichtung durch Vorlage des Beleges nachgewiesen wurde. Für jede Eingabe ist die Vorlage eines gesonderten Beleges erforderlich. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer können die Entrichtung der Gebühr auch durch einen schriftlichen Beleg des spätestens zugleich mit der Eingabe weiterzuleitenden Überweisungsauftrages nachweisen, wenn…

GebR 2025 Rz 650–65510.13.5. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Höhe der Gebühr Rz 650: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 14,30 Euro von jedem Bogen. Zum Begriff "Bogen" siehe Rz 104 ff. Beispiel: Die Behörde stellt ein Zeugnis (Ausmaß: 3 einseitig beschriebene DIN A4 - Blätter) samt englischsprachiger Übersetzung (Ausmaß: 3 einseitig…

GebR 2025 Rz 169–1768.2.2. Amtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…5. Zeugnisse 8.2.5.1. Inländische Zeugnisse Rz 173: Bei Zeugnissen nach § 14 TP 14 GebG (siehe Rz 630 ff) entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder im Zeitpunkt der Hinausgabe. Dies gilt auch für die Sondertatbestände eines Zeugnisses, nämlich den Abschriften nach …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…der natürlichen Person auf andere Art und Weise nachgewiesen werden. Ein solcher Nachweis kann zB durch eine beglaubigte Abschrift des Lichtbildausweises oder durch einen Auszug aus behördlich geführten Registern erfolgen (zB personenbezogene Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer aus dem Melderegister, Personenregister, Zensusbehörde oder ein beweiskräftiger Nachweis…