…bestimmten Frist auf das Konto des Finanzamtes zu entrichten und den urkundlichen Nachweis über die Entrichtung der Gebühr zu übermitteln. Dies ist in vorliegendem Fall mit den o.a. Schreiben vom 22. August 2013 und vom 05. November 2013 geschehen. Wird dieser Aufforderung nicht entsprochen…
…leserliche Kopie desselben) zum Nachweis der vorschriftsmäßigen Gebührenentrichtung zu übermitteln. Der Vorhalt wurde nachweislich am 6.5.2011 übernommen, eine Beantwortung erfolgte bis dato nicht. Mit Schreiben vom 11. Juli 2011 ersuchte die ho. Behörde daraufhin die Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtshofes um Übermittlung der diesbezüglichen Unterlagen…
…es trotz Aufforderung - mit dem die Vorlage die Gebührenentrichtung nachweisender Unterlagen angefordert wurde - der Bf nicht möglich war, entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die behauptete Entrichtung der Gebühren zweifelsfrei ersichtlich ist, ist eine der Bf anzulastende Versäumnis. Dass die Nachweise über die behauptete Gebührenentrichtung ausschließlich…
…es trotz Aufforderung - mit dem die Vorlage die Gebührenentrichtung nachweisender Unterlagen angefordert wurde - der Bf nicht möglich war, entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die behauptete Entrichtung der Gebühren zweifelsfrei ersichtlich ist, ist eine der Bf anzulastende Versäumnis. Dass die Nachweise über die behauptete Gebührenentrichtung ausschließlich…
…es trotz Aufforderung - mit dem die Vorlage die Gebührenentrichtung nachweisender Unterlagen angefordert wurde - der Bf nicht möglich war, entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die behauptete Entrichtung der Gebühren zweifelsfrei ersichtlich ist, ist eine der Bf anzulastende Versäumnis. Dass die Nachweise über die behauptete Gebührenentrichtung ausschließlich…
…es trotz Aufforderung - mit dem die Vorlage die Gebührenentrichtung nachweisender Unterlagen angefordert wurde - der Bf nicht möglich war, entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die behauptete Entrichtung der Gebühren zweifelsfrei ersichtlich ist, ist eine der Bf anzulastende Versäumnis. Dass die Nachweise über die behauptete Gebührenentrichtung ausschließlich…
…es trotz Aufforderung - mit dem die Vorlage die Gebührenentrichtung nachweisender Unterlagen angefordert wurde - der Bf nicht möglich war, entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die behauptete Entrichtung der Gebühren zweifelsfrei ersichtlich ist, ist eine der Bf anzulastende Versäumnis. Dass die Nachweise über die behauptete Gebührenentrichtung ausschließlich…
…es trotz Aufforderung - mit dem die Vorlage die Gebührenentrichtung nachweisender Unterlagen angefordert wurde - der Bf nicht möglich war, entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die behauptete Entrichtung der Gebühren zweifelsfrei ersichtlich ist, ist eine der Bf anzulastende Versäumnis. Dass die Nachweise über die behauptete Gebührenentrichtung ausschließlich…
…es trotz Aufforderung - mit dem die Vorlage die Gebührenentrichtung nachweisender Unterlagen angefordert wurde - der Bf nicht möglich war, entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die behauptete Entrichtung der Gebühren zweifelsfrei ersichtlich ist, ist eine der Bf anzulastende Versäumnis. Dass die Nachweise über die behauptete Gebührenentrichtung ausschließlich…
…es trotz Aufforderung - mit dem die Vorlage die Gebührenentrichtung nachweisender Unterlagen angefordert wurde - der Bf nicht möglich war, entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die behauptete Entrichtung der Gebühren zweifelsfrei ersichtlich ist, ist eine der Bf anzulastende Versäumnis. Dass die Nachweise über die behauptete Gebührenentrichtung ausschließlich…
…es trotz Aufforderung - mit dem die Vorlage die Gebührenentrichtung nachweisender Unterlagen angefordert wurde - der Bf nicht möglich war, entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die behauptete Entrichtung der Gebühren zweifelsfrei ersichtlich ist, ist eine der Bf anzulastende Versäumnis. Dass die Nachweise über die behauptete Gebührenentrichtung ausschließlich…
…es trotz Aufforderung - mit dem die Vorlage die Gebührenentrichtung nachweisender Unterlagen angefordert wurde - der Bf nicht möglich war, entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die behauptete Entrichtung der Gebühren zweifelsfrei ersichtlich ist, ist eine der Bf anzulastende Versäumnis. Dass die Nachweise über die behauptete Gebührenentrichtung ausschließlich…
…es trotz Aufforderung - mit dem die Vorlage die Gebührenentrichtung nachweisender Unterlagen angefordert wurde - der Bf nicht möglich war, entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die behauptete Entrichtung der Gebühren zweifelsfrei ersichtlich ist, ist eine der Bf anzulastende Versäumnis. Dass die Nachweise über die behauptete Gebührenentrichtung ausschließlich…
…es trotz Aufforderung - mit dem die Vorlage die Gebührenentrichtung nachweisender Unterlagen angefordert wurde - der Bf nicht möglich war, entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die behauptete Entrichtung der Gebühren zweifelsfrei ersichtlich ist, ist eine der Bf anzulastende Versäumnis. Dass die Nachweise über die behauptete Gebührenentrichtung ausschließlich…
…auf den Inhalt der Beschwerden verwiesen wurde. Am 29. April 2019 erfolgte durch die belangte Behörde die Vorlage der gegenständlichen Beschwerden an das Bundesfinanzgericht. Mit Beschluss vom 16. Juli 2019 forderte das Bundesfinanzgericht die Beschwerdeführerin zur Vorlage von geeigneten Unterlagen zum Nachweis der Gebührenentrichtung auf…
…vorgenommene "Nachweis" der Gebührenentrichtung erfolgte somit nicht in der in § 17a Z. 4 VfGG gesetzlich vorgesehenen Weise. Im Übrigen ist die Nichtentrichtung der Gebühr zum Fälligkeitszeitpunkt unbestritten und liegt damit schon die Voraussetzung für die Erlassung eines Abgabenbescheides nach § 203 BAO als einen Akt der…
…ist. Da die "vorschriftsmäßige Entrichtung" der Gebühr nach § 17a VfGG auch den urkundlichen Nachweis der Gebührenentrichtung gegenüber dem Verfassungsgerichtshof umfasst ist die bescheidmäßige Festsetzung der Gebühr somit zu Recht erfolgt. Überdies ist die Nichtentrichtung der Gebühr zum Fälligkeitszeitpunkt unbestritten und liegt damit auch aus diesem…
…ist. Da die "vorschriftsmäßige Entrichtung" der Gebühr nach § 17a VfGG auch den urkundlichen Nachweis der Gebührenentrichtung gegenüber dem Verfassungsgerichtshof umfasst ist die bescheidmäßige Festsetzung der Gebühr somit zu Recht erfolgt. Überdies ist die Nichtentrichtung der Gebühr zum Fälligkeitszeitpunkt unbestritten und liegt damit auch aus diesem…
…ist. Da die "vorschriftsmäßige Entrichtung" der Gebühr nach § 17a VfGG auch den urkundlichen Nachweis der Gebührenentrichtung gegenüber dem Verfassungsgerichtshof umfasst ist die bescheidmäßige Festsetzung der Gebühr somit zu Recht erfolgt. Überdies ist die Nichtentrichtung der Gebühr zum Fälligkeitszeitpunkt unbestritten und liegt damit auch aus diesem…
…ist und andererseits der Überweisungsauftrag dem Verfassungsgerichtshof nicht vorgelegt worden ist. In vorliegendem Fall ist einerseits der urkundliche Nachweis über die Gebührenentrichtung gegenüber dem Verfassungsgerichtshof nicht erbracht worden, sowie ist die Gebührenschuld - wie oben ausgeführt - jedenfalls bereits im Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof…