…der Urkunde die Gefahr eines bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteils für den Rechtsträger oder die darin genannten Personen droht. ein besonders hohes Maß der Geheimhaltung aus anderen Gründen als der Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentums dem Wesen der Urkunde immanent ist, weil beispielsweise bei Stiftungszusatzurkunden: testamentarische Verfügungen oder…
…Aktiengesellschaften und Europäische Gesellschaften)). Sollte der oberste Rechtsträger des meldepflichtigen Rechtsträgers eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Ausland sein, so ist diese gemäß § 4 WiEReG dazu verpflichtet, dem meldepflichtigen Rechtsträger alle für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten (§ 3 WiEReG) erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen…
…Rechtsträger haben die erstmalige Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer binnen vier Wochen nach der erstmaligen Eintragung in das jeweilige Stammregister (Firmenbuch, Vereinsregister oder Ergänzungsregister für sonstige Betroffene) oder bei Trusts und trustähnlichen Vereinbarungen nach der Begründung der Verwaltung im Inland bzw. nach der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung…
…ein eigenes Formular zur Verfügung. Weitere Informationen zur Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene können über die Homepage des Bundeskanzleramts (www.bundeskanzleramt.gv.at) abgerufen werden. Zudem haben Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet…
…übermittelt werden. 19. Die Schiedsstelle wählt als Entscheidung einen der von den zuständigen Behörden in Bezug auf jede Frage und eventuelle Schwellenfragen vorgelegten Lösungsvorschläge für den Fall aus und begründet ihre Entscheidung summarisch. Die Begründung soll zwei Seiten nicht übersteigen. Der Schiedsspruch wird mit einfacher…
…Einzelfällen eine Kommunalsteuerprüfung anzufordern. Wird der Anforderung weder von einem Finanzamt noch von der Österreichischen Gesundheitskasse innerhalb von drei Monaten Folge geleistet, hat die Gemeinde das Recht, eine Kommunalsteuerprüfung nach den Vorschriften der Bundesabgabenordnung über Außenprüfungen durchzuführen. In diesem Fall sind das für die Erhebung…
…wurde, obwohl die Voraussetzungen für eine solche Maßnahme nicht vorgelegen sind, wenn bei im Ermessen liegenden Maßnahmen bei richtiger (gesetzeskonformer) Ermessensübung die Maßnahme (zB Wiederaufnahme des Verfahrens, Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO, Abänderung gemäß § 295a BAO) nicht hätte erfolgen dürfen, wenn in der Begründung (…
… Darstellung der Einbindung des inländischen Unternehmens in eine international verlaufende Wertschöpfungskette des Konzerns; Auflistung der wahrgenommenen Funktionen, des eingesetzten Vermögens und der übernommenen Risiken (Funktions- und Risikoanalyse, siehe im Detail Rz 415 ff); Begründung für die Auswahl der angewendeten Verrechnungspreismethode und Darstellung der Angemessenheit der…
…5 lit. b) und von Artikel 9 Absatz 1: Das Bundesfinanzrahmengesetz hat für die vier folgenden Finanzjahre auf Basis von makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen unter Beachtung des Rechts der Europäischen Union, insbesondere deren haushaltspolitischen Anforderungen, und des Österreichischen Stabilitätspaktes Obergrenzen für Auszahlungen festzulegen. 6. Zur…
…Nr. 439/2015 idF BGBl. II Nr. 339/2019) Gebrauch gemacht, wo für Zwecke des § 87 GMSG folgende ausgenommenen Konten genannt werden (vgl. weiterführend bereits Rz 60), die die Anforderungen nach § 87 Z 8 GMSG erfüllen: Abfertigungs- und Jubiläumsgeldauslagerungsversicherungen; Begräbniskostenversicherungen; Betriebliche Kollektivversicherungen im Sinne der …
…mittels verfahrensleitender Verfügung. Der erste Fall des Abs. 1 betrifft die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Abgabepflichtigen während des laufenden Quotenerfüllungszeitraumes. Die Begründung für das Ausscheiden von Abgabepflichtigen in Insolvenz ist darin zu sehen, dass der Abgabepflichtige seine Verfügungsmacht verliert und damit auch die Beauftragung…
…Für Sachverhalte, bei welchen die (neuerliche) begünstigte Verwendung bereits vor Veröffentlichung des KfzBStR 2021 Wartungserlasses 2024 ausgeübt wird, ist die bisherige Richtlinienaussage, wonach begünstigte und nicht begünstigte Zwecke mehrmals nacheinander gewechselt werden können, zum Zwecke der Rechtssicherheit weiterhin anzuwenden. Rz 1216: Eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe…
…der Bürger. Demnach sind mangels eines konkreten Privatinteresses auch Eingaben gebührenfrei, in denen nur allgemeine Anregungen oder Vorschläge für Maßnahmen zu Verbesserung der Gesetzeslage oder der Verwaltung unterbreitet werden Eingaben von Journalisten und "social watchdogs" (zu diesem Begriff siehe zB VwGH 29.5.2018, Ra…