… 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG gebührenbefreit. Rz 423: Wird eine Eingabe zurückgezogen und erfolgt nur eine Kenntnisnahme ohne eine schriftliche nach außen ergehende abschließende Erledigung, entsteht keine Gebührenpflicht für alle in diesem Verfahren eingebrachten Eingaben (Beilagen). Beispiel: Es wird ein Ansuchen um…
…ist diese nur für die erste Ausfertigung zu entrichten; für die zweite und jede weitere Ausfertigung ist nur die einfache Eingabengebühr zu entrichten (siehe Rz 441). Rz 436: Ergeht eine (Zahlwort) abschließende Erledigung für mehrere Eingaben, so entsteht für alle Eingaben die Gebührenschuld. Beispiel: Ein…
… 11 Abs. 1 Z 1 GebG in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird und für Protokolle nach § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG gemäß…
…daraus eine rechtliche Konsequenz ableitbar wäre, so liegt keine schriftliche abschließende Erledigung der Behörde vor. Rz 162: Die in Rz 157 genannten Schriften lösen die Gebührenschuld nicht aus, wenn keine schriftliche Erledigung ergeht. Beispiele: Ist zB in einem Baugesetz vorgesehen, dass die Vollendung des bewilligungspflichtigen…
…6 Abs. 2 Z 1 GebG (siehe Rz 444), wenn über die Eingabe keine schriftliche oder automationsunterstützte oder sonst technisch mögliche abschließende Erledigung zugestellt wird (siehe Rz 178). 10.2.1.1.2. Befähigung und Befugnis Rz 287: "Befähigung" und "Befugnis" sind personenbezogene Merkmale. Für…
…7 Abs. 1 Z 1 und 2 GebG in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird (siehe Rz 138 ff). 10.5.11.2. Gebührenschuldner Rz 445: Gemäß § 13…
…Gebührenschuld entsteht hinsichtlich der Z 1 bis 9 in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in dem Antrag oder der Anmeldung enthaltenen Anbringen zugestellt wird. Hinsichtlich der Z 10 und 11 entsteht die Gebührenschuld im…
…jene Unterlagen anzuschließen, die für die Beurteilung der Gebührenschuld und des Gebührenschuldners sowie die Ermittlung der Höhe der geschuldeten Gebühren notwendig sind (insbesondere Eingaben, Beilagen, abschließende Erledigungen, Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte, Zustell- und Zahlungsnachweise). Rz 1705: Stellt sich nach Übermittlung des amtlichen Befundes heraus, dass die…
…Rechtswirkungen, Erledigung des Vorlageantrages Durch einen zulässigen (wirksamen) und fristgerechten Vorlageantrag wird die Beschwerde wieder unerledigt. Der Vorlageantrag beseitigt jedoch nicht die Beschwerdevorentscheidung aus dem Rechtsbestand. Erst die abschließende Erledigung der Bescheidbeschwerde verdrängt die Beschwerdevorentscheidung. Vorlageanträge sind zurückzuweisen, wenn sie unzulässig sind (zB bei mangelnder…
…Eingabe wird vom Parteienvertreter namens des Bundes bei der Behörde überreicht. Die Behörde stellt dem Bund, vertreten durch den Parteienvertreter, eine das Verfahren abschließende schriftliche Erledigung zu. Da der Bund persönlich gebührenbefreit ist, kann er nicht als Gebührenschuldner gemäß § 13 Abs. 1 GebG herangezogen werden…
…aber auch von Einzelorganen, vgl. VwGH 29.5.2018, Ro 2017/15/0021); Amtsvorträge (Berichte an Oberbehörden oder an Vorgesetzte); Erledigungsentwürfe (VwGH 29.5.2018, Ro 2017/15/0021, darunter fallen auch interne Erwägungen zur Entscheidungsfindung); sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden, Meldungen, Berichte und dgl…
…geregelt. An Stelle der Berufungen treten ab 1. Jänner 2014 die Bescheidbeschwerden. Die Beschwerdevorentscheidungen (= bescheidmäßige Erledigungen von Bescheidbeschwerden durch die Abgabenbehörde) ersetzen die bisherigen Berufungsvorentscheidungen. Wesentliche Änderungen sind die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung ist idR zwingend (kein Ermessen); sie unterliegt daher der Entscheidungspflicht (§ 85a BAO)…
…an Abgabenerklärungen einzureichen ist. Diese Zwischentermine werden automationsunterstützt überwacht; es gibt Terminerinnerungsschreiben, Informationen über den Erledigungsstand zu den einzelnen Zwischenterminen und gegebenenfalls Sanktionen bei Nichteinhaltung der Zwischentermine. Gemäß § 134a Abs. 3 BAO kann das zuständige Finanzamt die Frist bis zum 31.3. des auf den…