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2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…sind in den nach Ertragsregionen gemäß Anlage 8 differenzierten Hektarsätzen in Anlage 1 berücksichtigt. 2.Bewirtschaftungsbedingungen und übrige Umstände im Wirtschaftswald-Hochwald: a)Die absolute Seehöhe des flächenmäßigen Schwerpunktes liegt nicht über 700 Meter. b)Die mittlere Bringungsentfernung bis zum öffentlichen Verkehrsnetz übersteigt einen Kilometer…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…des Gegenstandes durch den Abnehmer durch eine Erklärung des Abnehmers oder seines Beauftragten, dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird. Rz 674: Nachträgliche Berichtigungen des Ausfuhr- und Buchnachweises sind unter bestimmten Umständen zulässig. Entscheidend ist, dass dem liefernden Unternehmer der Nachweis gelingt…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Die Berücksichtigung vom Beschwerdeverfahren unabhängiger Umstände kann auch zur Verminderung des Ausmaßes der Herabsetzung der Abgabenschuld und damit zur Verminderung der Bemessungsgrundlage der Beschwerdezinsen führen. Führt die Festsetzung von Beschwerdezinsen auf dem Abgabenkonto zu einem Guthaben oder zu der Erhöhung eines solchen und hat bezüglich…

KfzBStR 2021 Rz 200–205A.3.6. Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6. Menschen mit Behinderungen Rz 200: Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderungen sind unter bestimmten Umständen von der Normverbrauchsabgabe § 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) § 3 Z 5 NoVAG 1991 idF BGBl…

VPR 2021 Rz 130–1361.3.3.4. Sicherungsgeschäfte (Hedging und Factoring)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…149 OECD-VPL). Diese werden häufig zentralisiert gemanagt, wobei die Zentralisierung unterschiedlich ausgestaltet sein kann und daher die fremdübliche Vergütung in Abhängigkeit der Ausgestaltung und der Umstände des Einzelfalls ermittelt werden muss. Wenn die Konzernfinanzierungsabteilung zB ein Deckungsgeschäft für eine Konzerngesellschaft vermittelt, steht ihr für…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…gemeine Wert ohne Umsatzsteuer- und Normverbrauchsabgabekomponente. Der gemeine Wert ist nach § 10 BewG 1955 zu ermitteln und wird demnach durch den Einzelveräußerungspreis im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld bestimmt. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht…

GebR 2025 Rz 189–1989.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Betracht kommenden Umstände zu treffen hat. Rz 193: Bei Entrichtung der Abgabenschuld durch einen der Gesamtschuldner erlischt die Abgabenschuld für alle übrigen Schuldner. Hat dabei ein Gesamtschuldner die ganze Schuld getilgt, so ist er im Hinblick auf § 896 ABGB berechtigt, von den übrigen Mitschuldnern den…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften (§ 1 Abs. 8 Meldegesetz 1991). Als weitere Umstände kommen etwa die Teilnahme am Vereinsleben…

VPR 2021 Rz 86–931.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteil verschafft, der seine Geschäftsposition stärkt oder sichert, dh., wenn ein unabhängiges Unternehmen unter vergleichbaren Umständen bereit gewesen wäre, die Dienstleistung zu vergüten oder als Eigenleistung zu erbringen ("Benefits Test" oder Vorteilstest; Z 7.6 OECD-VPL). Die Verrechnung von duplizierten Leistungen…

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 nicht möglich. Eine rückwirkende Steuerbefreiung scheidet aus. Rz 134: Trotz des Umstandes, dass die Normverbrauchsabgabe bei Gebrauchtfahrzeugen, die unmittelbar aus dem Unionsgebiet importiert werden und im Unionsgebiet zugelassen waren, nach der Rechtslage im Inland im…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…63, EAS 3403). Die funktionalen Zurechnungskriterien gelten im Übrigen auch im Falle von Personengesellschaften, also wenn ein Mitunternehmer nur eine (Personengesellschafts-)Betriebsstätte hat (VwGH 18.10.2017, Ro 2016/13/0014). Rz 289: Die Anwendung des AOA light in Bezug auf den Umfang des Betriebsstättenvermögens…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an demderen Gesellschafter-Geschäftsführer sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehenist, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchenein Kraftfahrzeug, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften (das § 1 Abs. 8 Meldegesetz 1991). Als weitere Umstände kommen etwa…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ist, wo (in welchem Land) der Endverbrauch des Kraftfahrzeuges stattfindet. Die Beurteilung des Ortes des Endverbrauchs eines Kraftfahrzeuges (und damit des innergemeinschaftlichen Erwerbs) hat nach umfassender Abwägung aller objektiven tatsächlichen Umstände zu erfolgen. Hierfür ist das Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend. Kriterien beziehungsweise Indizien können sein…

GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Finanzinstitut iSd § 62 Z 1 GMSG sein. Wie das GMSG auf diese Fälle anzuwenden ist, kommt auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an. So klammert der Begriff des NFE zunächst Finanzinstitute aus. Damit wird in einem ersten Schritt danach zu fragen sein, ob ein staatlicher…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…die eine Funktion bei einer am meldepflichtigen Rechtsträger beteiligten Privatstiftung ausübt, sind von dieser Person direkt gehaltene Anteile den Anteilen der Privatstiftung hinzuzurechnen. Auf das wirtschaftliche Eigentum der übrigen Personen, die Funktionen bei der Privatstiftung ausüben, wirkt sich dies jedoch nicht aus. Beispiel Zusammenrechnung direkter…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…die oberste Führungsebene des meldepflichtigen Rechtsträgers ist. Als oberste Führungsebene sind diesfalls grundsätzlich weiterhin die jeweiligen Organe des Rechtsträgers anzusehen. Gemäß § 170 IO (Insolvenzordnung) hat das Gericht aber unter gewissen Umständen dem Schuldner die Eigenverwaltung zu entziehen und einen Masseverwalter zu bestellen. Gemäß § 77a Abs…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Voraussetzungen für die subsidiäre Meldung noch vorliegen. Liegen diese weiterhin vor, so ist dieser Umstand bei der Meldung zu bestätigen und anzugeben ob nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die wirtschaftlichen Eigentümer nicht festgestellt und überprüft werden konnten (§ 5 Abs. 1 Z 3 lit b Variante 1…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…zu achten. Da Unternehmenswert-Anteile und eigene Anteile keine Stimmrechte haben, erhöhen sich die Stimmrechte der übrigen Gesellschafter entsprechend. Somit wird regelmäßig die Höhe der Geschäftsanteile und die Höhe der Stimmrechte divergieren und das wirtschaftliche Eigentum wird durch die Höhe der Stimmrechte bestimmt werden. Zusätzlich…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…umfasst sind. Deren Einkommensteuererklärungen können daher zur Quotenregelung angemeldet werden. Aus Gründen der technischen Umsetzung ist erforderlich, dass im Zeitpunkt der Anmeldung der Umstand, dass entweder ein Grenzgänger oder ein sonstiger internationaler Sachverhalt vorliegt, dem Finanzamt bekannt und in der Grunddatenverwaltung gespeichert ist. Die Bekanntgabe…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…Betrieb schränkt im Jahr 2017 seinen Betriebsumfang derart ein, dass er pro Jahr nur mehr Umsätze von ca. 6.000 Euro erzielt. Die Umstände sprechen dafür, dass auch in den Folgejahren die Umsätze derart niedrig sein werden. Die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (iSd…