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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

… 5a Abs. 3 WiEReG entspricht. 7.6 Notarielle Bestätigungen Gemäß § 89b NO sind Notare berufen, über Tatsachen, die sich unter anderem aus öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden ergeben, Beurkundungen zu erteilen. Daraus ergibt sich, dass Notare über Tatsachen, welche für das wirtschaftliche Eigentum eines Rechtsträgers…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…5a Abs. 1 Z 4 lit. b WiEReG anzusehen sind. Abhängig von der Rechtsform des jeweiligen Rechtsträger werden zur Ermittlung der Eigentümerstruktur auch nicht öffentliche Urkunden (zB Gesellschaftsverträge oder ähnliche Gründungsdokumente) heranzuziehen sein. Speziell für Aktiengesellschaften können firmenmäßig gefertigte Auszüge aus dem Aktienbuch bzw. ein…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eine in öffentlichen Angelegenheiten zu legende Rechnung belegt werden muss | Z 12 | Klauseln, die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften einzelnen Urkunden der Kontrolle wegen oder zur Beglaubigung amtlich beigefügt werden müssen | Z 13 | Zeugnisse über vertragsmäßige Leistungen an Gebietskörperschaften oder öffentliche Anstalten…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…von öffentlichen Urkunden im internationalen Rechtsverkehr haben grundsätzlich in der Form einer Legalisation (diplomatische Beglaubigung) zu erfolgen. Diese erfordert eine Zwischenbeglaubigung durch das Außenministerium des jeweiligen Drittstaates und eine Beglaubigung durch den befugten Konsularbeamten/in der österreichischen Botschaft des Staates, aus dem die Urkunde stammt…

GebR 2025 Rz 120–1266. Amtlicher Gebrauch (§ 8 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

6. Amtlicher Gebrauch (§ 8 GebG) Rz 120: Ein amtlicher Gebrauch einer Schrift liegt vor, wenn diese bei einer öffentlichen Behörde, einem Gericht, einem Amt oder einer öffentlichen Kasse (das sind anweisende Stellen iSd finanzgesetzlichen Vorschriften, zB Bundesministerien, Landesregierungen) zu dem Zwecke verwendet wird, zu dem…

GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ob sie in Übertragung eines öffentlich-rechtlichen Aufgabenkreises als Organ einer Gebietskörperschaft tätig werden, oder im eigenen, nicht öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis als Berufs- oder Standesvertretung. Rz 645: Die Oesterreichische Nationalbank erfüllt in Devisensachen bei der Handhabung des Devisengesetzes 2004 hoheitsrechtliche Aufgaben des Bundes. 10.13…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sind nur körperliche, bewegliche oder unbewegliche Sachen. Unkörperliche Sachen (Rechte, Forderungen) sind nur dann Sachen iSd Gesetzesbestimmung, wenn sie in einem inländischen öffentlichen Buch (zB Grundbuch, Patentregister) eingetragen sind. Darunter fallen insbesondere Rechtsgeschäfte, die ein Recht an einer bestimmten körperlichen Sache begründen (zB Hypothek, Dienstbarkeit)…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…unterliegen der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG iVm § 7 GebG nur im einfachen Betrag, wenn diese Erklärungen sich auf eine (Zahlwort) Verpflichtung beziehen und in einer (Zahlwort) Urkunde abgegeben werden. 27.4.3. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Haftung Rz 1428: Eine Bürgschaft ist ein…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…des Settlors zur Bestätigung der Identitätsangaben des potenziell Begünstigten, das Heranziehen von in der Trusturkunde, einem "letter of wishes" oder ähnlichen Dokumenten festgehaltenen Identitätsangaben oder die Überprüfung der Informationen anhand öffentlich zugänglicher Quellen bzw. Register in Betracht. Gemäß § 3 Abs 4 WiEReG hat der Trustee…

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…beschränkt Steuerpflichtigen (ausländischen Körperschaften) bestehen keine speziellen Zuständigkeitsregelungen. Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 beschränkt Steuerpflichtigen (Körperschaften öffentlichen Rechts) besteht die spezielle Zuständigkeitsregelung des § 61 Abs. 1 Z 2 BAO. Diese gilt auch für die (unbeschränkt steuerpflichtigen)…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…Übermittlung von Dateien Werden elektronische Dateien (Buchhaltungsunterlagen, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere, Schriften oder Urkunden) an eine Abgabenbehörde übermittelt, stellt das in der Regel kein Anbringen im Sinn des § 85 BAO dar. Technisch möglich und rechtlich zulässig ist eine solche Übermittlung jedenfalls im Wege des elektronischen Dateitransfers gemäß…

GebR 2025 Rz 1700–170728. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Amtshandlungen auf die Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Rz 1701: Zu den Organen der Gebietskörperschaften zählen in diesem Zusammenhang auch Gerichte; sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises; Notare als Gerichtskommissäre; Notare und sonstige Urkundspersonen hinsichtlich der Gebührenentrichtung nach § 13 Abs…

GebR 2025 Rz 480–49510.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…auch die das Bauvorhaben ablehnende Stellungnahme des Nachbarn ins Protokoll aufgenommen. Auch dieser Teil des Protokolls muss bei der Berechnung der Bogenanzahl berücksichtigt werden. Rz 488: Protokolle über Amtshandlungen, die im öffentlichen Interesse aufgenommen werden, sind gebührenfrei, da das Merkmal "über Einschreiten von Privatpersonen" nicht…

GebR 2025 Rz 1025–103911.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eine Punktation vorliegt und gegebenenfalls, welcher Tarifpost sie zu unterstellen ist, ist unabhängig von der Bezeichnung des Vertrages ausschließlich nach dem schriftlich festgehaltenen Inhalt der Urkunde zu ermitteln. Daher ist eine als Vorvertrag bezeichnete Vereinbarung als gebührenpflichtige Punktation zu werten, wenn die wesentlichen Vertragspunkte bereits…