…Verkauf des Grundstückes nicht im öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis der Gemeinde liegt. 10.5.6. Privatinteresse Rz 417: Privatinteresse ist anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung seines Begehrens irgendeinen materiellen oder ideellen Vorteil zu erreichen wünscht. Rz 418: Liegt teilweise öffentliches und teilweise privates Interesse vor…
2.3.2. Die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (§ 2 Z 2 GebG) 2.3.2.1. Allgemeines Rz 30: Gebietskörperschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Gebietshoheit gegenüber jedermann, der sich auf ihrem Gebiet aufhält. Sie sind grundsätzlich für alle Angelegenheiten…
…Die Gebietskörperschaft Bund ist bereits nach § 2 Z 1 GebG befreit, während die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises auch nach der § 2 Z 2 GebG befreit sind. Nicht von der Gebührenpflicht gemäß § 2 Z 1 bis 3 GebG befreit sind beliehene Unternehmen…
… 14 TP 6 GebG und § 12 GebG) 10.5.1. Gegenstand der Gebühr Rz 400: Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen des Einschreiters betreffen, unterliegen einer Eingabengebühr. Rz 401: Die Eingabe hat folgende Merkmale: ein…
10.5.3. Privatperson Rz 408: Unter einer Privatperson sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechtes zu verstehen, sofern sie nicht im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises tätig sind. Beispiele: Ein Notar, der in seiner Eigenschaft als Gerichtskommissär eine Eingabe…
…Gemeinden) sind verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Schriften und Amtshandlungen auf die Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Rz 1701: Zu den Organen der Gebietskörperschaften zählen in diesem Zusammenhang auch Gerichte; sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises; Notare als Gerichtskommissäre; Notare…
…ob sie in Übertragung eines öffentlich-rechtlichen Aufgabenkreises als Organ einer Gebietskörperschaft tätig werden, oder im eigenen, nicht öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis als Berufs- oder Standesvertretung. Rz 645: Die Oesterreichische Nationalbank erfüllt in Devisensachen bei der Handhabung des Devisengesetzes 2004 hoheitsrechtliche Aufgaben des Bundes. 10.13…
…1984, W 766/2/1-IV/4/84, AÖF Nr. 61/1984, betreffend die Bezüge aus öffentlichen Kassen für Tätigkeiten im gewerblichen Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften ist aufgrund der Neuregelung in Art. 19 Abs. 3 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland (BGBl. III Nr…
…2. Öffentliches Angebot Rz 149: Nach § 27a Abs. 2 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 gilt der besondere Steuersatz nicht für Einkünfte aus Anteilscheinen und Anteilen an einem Immobilien-Investmentfonds, wenn diese bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht keinem unbestimmten Personenkreis angeboten werden…
…2 EStG 1988 bestehen und die Anteilscheine und Anteile an dem Immobilienfonds gemäß § 27a Abs. 2 EStG 1988 öffentlich begeben wurden (siehe Rz 388). Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind sämtliche Einkünfte aus einem Immobilienfonds bei natürlichen Personen, die den Immobilienfonds in ihrem Privatvermögen halten…
…auf der Grundlage korrekter Bewertungen gemäß § 29 ImmoInvFG abzüglich damit im Zusammenhang stehender Aufwendungen steuerpflichtig. Werden die Anteile am Immobilienfonds nicht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an einen unbestimmten Personenkreis angeboten, ist der Aufwertungsgewinn um ein Viertel zu erhöhen. Somit unterliegen 100% der Bewertungsdifferenzen der…
…Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien) ausgenommen, wenn es ich um Immobilien eines Immobilienfonds handelt, dessen Anteile im In- oder Ausland sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht an einen unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Es besteht auch keine Abzugsteuerpflicht gemäß § 99 Abs…
2.3. Die persönlichen Gebührenbefreiungen 2.3.1. Der Bund, vom Bund betriebene Unternehmungen und öffentlich-rechtliche Fonds, deren Abgänge der Bund zu tragen hat (§ 2 Z 1 GebG) 2.3.1.1. Allgemeines Rz 24: Die persönliche Befreiung des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst…
…die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh., dass Österreich nur für die Entgeltfortzahlungen…
…1193) der übrigen Beteiligten davon unberührt. Daran vermögen auch zivilrechtliche Vereinbarungen nichts zu ändern, zumal der öffentlich-rechtliche Gebührenanspruch durch das zivilrechtliche Schuldverhältnis nicht berührt wird. Beispiel 1: Verpflichtet sich jener Vertragspartner, der persönlich von der Gebührenpflicht gesetzlich befreit ist, gegenüber dem anderen nicht befreiten…
…Gebührenerhöhung (§ 9 GebG) Bescheidmäßige Festsetzung der Gebühr (§ 31 und 32 GebG) Vornahme von Nachschauen bei Behörden, Ämtern und öffentlich-rechtlichen Körperschaften (§ 34 GebG). 3.13. Gebühren nach dem Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 Rz 145: Für die Erhebung der Gebühr nach dem VfGG ist das Finanzamt Österreich zuständig (…
…oder die Änderung von persönlichen Daten des Beitragsschuldners angezeigt wird. | Z 10 | Ansuchen um Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis und Eingaben öffentlich-rechtlich Bediensteter und ihrer Hinterbliebenen in Dienstrechtsangelegenheiten | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 11 | Eingaben…
…Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist (§ 2 Z 2 GebG) Beispiele: Kraftfahrzeuge der Landesregierung, Berufsfeuerwehr Rz 688: Die persönliche Befreiung nach § 2 Z 3 GebG (siehe Rz 24 ff) für andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, die nicht Gebietskörperschaften sind, oder für Vereinigungen, die ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche…
…gemäß § 31 Abs. 11 ORF-Gesetz für den Entfall des Vorsteuerabzugs, der bis zum 31. Dezember 2023 für Leistungen zur Erbringung des öffentlich-rechtlichen Auftrags zu gewähren war, ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 31 Abs. 14 dritter Satz ORF-Gesetz). Rz 176f: 3.37f…
…Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art Rz 61: Das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach den Ausführungen unter Abschnitt 2.2.1.4. Wird ein Teil des mit der Anlage produzierten Stroms in das Stromnetz eingespeist und handelt es sich dabei um eine…