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ZK-2030

Arbeitsrichtlinie Außertarifliche Befreiungen

Fassung 8 — geltend ist 1250 AbschnitteStammnr. 71544

Fassungen

Inhalt der Fassung 8

Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 03.03.2021.