Findok · Richtlinien
AH-2724
Arbeitsrichtlinie Nordkorea-Embargo
Fassung 7 — geltend ist 208 AbschnitteStammnr. 34466
Fassungen
Inhalt der Fassung 7
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlage
- 2A. Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
- 3A. Einfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
- 4A. Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
- 5. Waffenembargo
- 6. Strafbestimmungen
- 7. Vorabanmeldepflicht
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 29.04.2008.