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Findok · Richtlinien

VB-0320

Anlage 2

geltende FassungRichtlinie2026-0.817.113gilt ab 27.06.2022

Inhaltsverzeichnis der VB-0320

Wortlaut laut Findok

Anlage 2 Liste der Grenzkontrollstellen 1. Im Bereich der Zollstellen Flughafen Wien Güterabfertigung und Flughafen Wien Reisendenabfertigung | Übertrittstelle | Telefon / E-Mail | Abfertigungs zeiten | Kategorie | SCHWECHAT-FLUGHAFEN | 050 555 25 453 import@bavg.gv.at | Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Samstag, Sonntag Feiertag: 08:00 - 16:00 | "andere Tiere" 1), umhüllte Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind 2. Im Bereich der Zollstelle Flughafen Linz | Übertrittstelle | Telefon / E-Mail | Abfertigungs zeiten | Kategorie | LINZ-FLUGHAFEN | 050 555 25 453 import@bavg.gv.at | Montag bis Freitag: 08:00 - 16:00 nur nach Voranmeldung | Huftiere, registrierte Equiden, "andere Tiere" 1), umhüllte Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind ________________ 1)Als andere Tiere gelten: alle lebenden Tiere außer Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hauspferden, Wildpferden und registrierten Equiden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.817.113
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0032-IV/8/2007
Stammnummer
27333
Enthalten in Fassung
37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45 (geltend: 45)
Gültig
27.06.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
02.10.2026 06:15
Von uns abgerufen
02.10.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF