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Findok · Richtlinien

VB-0320

Anlage 2

überholte Fassung (bis 31.12.2020)Richtlinie2020-0.119.804gilt ab 01.02.2020

Inhaltsverzeichnis der VB-0320

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.02.2020 bis 31.12.2020.

Wortlaut laut Findok

Anlage 2 Liste der veterinärbehördlichen GrenzübertrittstellenGrenzkontrollstellen 1. Im Bereich des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien | Übertrittstelle | Telefon / Telefax / E-Mail | Abfertigungs zeiten | Kategorie | SCHWECHAT-FLUGHAFEN | 01/7007-33484 01/71344042346 gta.wien@sozialministerium.at | täglich 07:30 - 21:30 | "andere Tiere" 1), umhüllte Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind 2. Im Bereich des Zollamtes Linz Wels | Übertrittstelle | Telefon / Telefax / E-Mail | Abfertigungs zeiten | Kategorie | LINZ-FLUGHAFEN | 07221/6003471 07221/71344042352 gta.linz@sozialministerium.at | Mo, Mi, Do Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage)08 8:00 - 17:00 Für lebende Tiere ist die Abfertigung von Montag bis Freitag mit eintägiger schriftlicher Voranmeldung möglich | Huftiere, registrierte Equiden, "andere Tiere" 1), umhüllte Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind ________________ 1)Als andere Tiere gelten: alle lebenden Tiere außer Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hauspferden, Wildpferden und registrierten Equiden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.119.804
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0032-IV/8/2007
Stammnummer
27333
Enthalten in Fassung
29, 30 (geltend: 45)
Gültig
01.02.2020 bis 31.12.2020
Stand Bestandsliste
02.10.2026 06:15
Von uns abgerufen
02.10.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF