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Findok · Richtlinien

VB-0320

Anlage 2

überholte Fassung (bis 11.11.2009)RichtlinieBMF-010311/0039-IV/8/2009gilt ab 01.05.2009

Inhaltsverzeichnis der VB-0320

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2009 bis 11.11.2009.

Wortlaut laut Findok

Anlage 2 Liste der veterinärbehördlichen Grenzübertrittstellen 1. Im Bereich des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien:1. Im Bereich des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien | Übertrittstelle | Telefon / Telefax / E-Mail | Abfertigungs zeiten | Kategorie | SCHWECHAT-FLUGHAFEN | 01/7007-33484 01/7007-33409 poststelle@flughafen.wien.vetgreko.austria.gv.atgta-wien.bmgf.gv.at | täglich 7.00-23.00 | "andere Tiere" 1), umhüllte Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind 2. Im Bereich des Zollamtes Linz Wels:2. Im Bereich des Zollamtes Linz Wels | Übertrittstelle | Telefon / Telefax / E-Mail | Abfertigungs zeiten | Kategorie | LINZ-FLUGHAFEN | 07221/6003471 07221/6003472 post@flughafen.linz.vetgreko.austria.gv.at | Mo bis Fr: 8.007.00-19.0021.00 Sa, So, Feiertag: nach Voranmeldung | "andere Tiere", Hauspferde, Wildpferde, registrierte Equiden, umhüllte Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind 3. Im Bereich des Zollamtes Feldkirch Wolfurt: | Übertrittstelle | Telefon / Telefax / E-Mail | Abfertigungs zeiten | Kategorie | TISIS | 05522/70596 05522/76926 post@tisis.vetgreko.austria.gv.at | Mo bis Sa 6.00-22.00 So 10.00-20.00 | registrierte Equiden, Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, ohne Niedertemperaturanforderungen, sowie umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind | BUCHS/ BAHNHOF | Kontaktadresse: Grenztierarzt Tisis | Mo bis Sa 6.00-22.00 So 10.00-20.00 nach Voranmeldung 2) | Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, sowie alle umhüllten Erzeugnisse, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, alle diese ohne Temperaturanforderungen | HÖCHST | 05578/7440441 05578/7440414 post@hoechst.vetgreko.austria.gv.at | Mo bis Fr 5.30-19.30 Sa 6.30-13.00 So 14.00-19.30 Ft. 14.00-19.30 | alle lebenden Tiere; Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, sowie alle Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, alle diese ohne Temperaturanforderungen   1 ) Als andere Tiere gelten: alle lebenden Tiere außer Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hauspferden, Wildpferden und registrierten Equiden. 2 ) Die Abfertigung erfolgt nach Voranmeldung innerhalb der angegebenen Abfertigungszeiten; es ist kein Grenztierarzt durchgehend anwesend.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0039-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0032-IV/8/2007
Stammnummer
27333
Enthalten in Fassung
12 (geltend: 45)
Gültig
01.05.2009 bis 11.11.2009
Stand Bestandsliste
02.10.2026 06:15
Von uns abgerufen
02.10.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF