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Findok · Richtlinien

VB-0320

Anlage 2

überholte Fassung (bis 26.06.2022)Richtlinie2022-0.010.878gilt ab 01.01.2022

Inhaltsverzeichnis der VB-0320

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2022 bis 26.06.2022.

Wortlaut laut Findok

Anlage 2 Liste der Grenzkontrollstellen 1. Im Bereich der Zollstellen Flughafen Wien Güterabfertigung und Flughafen Wien Reisendenabfertigung | Übertrittstelle | Telefon / Telefax / E-Mail | Abfertigungs zeiten | Kategorie | SCHWECHAT-FLUGHAFEN | 01/7007-33484050 555 25 453 01/71344042346 gta.wienimport@sozialministerium.atbavg.gv.at | täglichMontag bis Freitag: 0708:3000 - 2118:3000 Samstag, Sonntag Feiertag: 08:00 - 16:00 | "andere Tiere" 1), umhüllte Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind 2. Im Bereich der Zollstelle Flughafen Linz | Übertrittstelle | Telefon / Telefax / E-Mail | Abfertigungs zeiten | Kategorie | LINZ-FLUGHAFEN | 07221/6003471050 555 25 453 07221/71344042352 gta.linzimport@sozialministerium.atbavg.gv.at | Montag bis Freitag: 08:00 - 1716:00 Für lebende Tiere ist die Abfertigung von Montag bis Freitag mit eintägiger schriftlichernur nach Voranmeldung möglich | Huftiere, registrierte Equiden, "andere Tiere" 1), umhüllte Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind ________________ 1)Als andere Tiere gelten: alle lebenden Tiere außer Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hauspferden, Wildpferden und registrierten Equiden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2022-0.010.878
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0032-IV/8/2007
Stammnummer
27333
Enthalten in Fassung
35, 36 (geltend: 45)
Gültig
01.01.2022 bis 26.06.2022
Stand Bestandsliste
02.10.2026 06:15
Von uns abgerufen
02.10.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF