Findok · Richtlinien
LStR 2002 Rz 222
4.3.6 Verkauf gebrauchter Dienstfahrzeuge
geltende FassungRichtlinie2025-0.951.634gilt ab 19.12.2022
Inhaltsverzeichnis der LStR 2002
16.12.200516.12.2005 (geltend)16.12.200516.12.200521.11.200704.07.200804.07.200814.12.200920.01.201129.05.201317.12.201417.12.201411.12.201511.12.2015 (geltend)20.12.2021 (geltend)19.12.2022 (geltend)
Wortlaut laut Findok
4.3.6 Verkauf gebrauchter Dienstfahrzeuge
Rz 222b:
Beim Verkauf gebrauchter Dienstfahrzeuge an Arbeitnehmer liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug insoweit vor, als die Arbeitnehmer auf Grund des Dienstverhältnisses einen Preis zu bezahlen haben, der unter dem Preis liegt, der bei einer Veräußerung des Fahrzeuges an einen "fremden" privaten Abnehmer zu erzielen wäre. Die Höhe des Sachbezuges ergibt sich aus der Differenz des vom Arbeitnehmer zu bezahlenden Preises und - in Anlehnung an PunktKfzBStR 2021 Rz 809 5.2 des Durchführungserlasses zum NoVAG 1991(Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021) - dem Mittelwert zwischen dem Händler-Einkaufspreis und dem Händler-Verkaufspreis laut den inländischen Eurotax-Notierungen (jeweils inklusive Umsatzsteuer und NoVA). Daneben können auch andere im Inland anerkannte Fahrzeugbewertungslisten (zB Autopreisspiegel) herangezogen werden. Dem Arbeitnehmer bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Sachbezug anhand geeigneter Unterlagen (zB Bewertungsgutachten, vergleichbare Kaufpreise) nachzuweisen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.951.634
- GZ der Erstfassung
- 07 2501/4-IV/7/01
- Stammnummer
- 19974
- Enthalten in Fassung
- 22, 23, 24, 25, 26 (geltend: 26)
- Gültig
- 19.12.2022 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF