RIS AI

Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 1233

31.10 Lohnzettelausstellung als rückwirkendes Ereignis (§ 84 Abs. 3 EStG 1988)

überholte Fassung (bis 17.12.2025)Richtlinie2025-0.080.711gilt ab 04.12.2024

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 04.12.2024 bis 17.12.2025.

Wortlaut laut Findok

31.10 Lohnzettelausstellung bei Lohnsteuerprüfung gemäß § als rückwirkendes Ereignis (§ 84 Abs. 3 EStG 198886 EStG 1988) Rz 1233c: Im FalleNachträglich übermittelte oder berichtigte Lohnzettel sowie in Folge einer Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt des Arbeitgebers gemäß (§ 8186 EStG 1988 kann es zur Erstellung eines ) erstellte Lohnzettels kommen. Ein solcher stellt stets stellen ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.080.711
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
24, 25 (geltend: 26)
Gültig
04.12.2024 bis 17.12.2025
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF