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Findok · Richtlinien

UStR 2000 Rz 4121–4123

119. Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (Art. 19 UStG 1994)

überholte Fassung (bis 29.11.2021)Richtlinie2020-0.806.882gilt ab 13.07.2005

Inhaltsverzeichnis der UStR 2000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 13.07.2005 bis 29.11.2021.

Wortlaut laut Findok

119. Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (Art. 19 UStG 1994) Randzahlen 4105 bis 4110 derzeit frei. 120. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (Art. 20 UStG 1994) 120.1. Berechnung der Steuer Randzahlen 4111 bis 4120: derzeit frei. 120.2. Fahrzeugeinzelbesteuerung Rz 4121: Beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (bezüglich der Definition "neues Fahrzeug" siehe Rz 3667 bis Rz 3685) durch natürliche Personen im Nichtunternehmensbereich (siehe Rz 3660 bis Rz 3666) kommt es nicht zur Veranlagung, sondern zur Fahrzeugeinzelbesteuerung. Der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge durch andere als die angesprochenen Erwerber ist Gegenstand der Veranlagung und ist in die Voranmeldung und in die Steuererklärung aufzunehmen. Rz 4122: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, zu dem nicht die Normverbrauchsabgabe gehört. Dies hat gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 zur Folge, dass sich die Normverbrauchsabgabe um 20% erhöht. Rz 4123: Bezüglich des Verfahrens siehe Rz 4141 bis Rz 4150. Randzahlen 4124 bis 4130: derzeit frei.

Normen und Schlagworte

Binnenmarktinnergemeinschaftlicher Erwerbinnergemeinschaftliche Lieferungeninnergemeinschaftliches VerbringenSteuerschuldnerEntstehung der SteuerschuldÜbergang der SteuerschuldVeranlagungszeitraumEinzelbesteuerungFahrzeugeinzelbesteuerungneues Fahrzeuginnergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.806.882
GZ der Erstfassung
09 4501/58-IV/9/00
Stammnummer
19969
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (geltend: 22)
Gültig
13.07.2005 bis 29.11.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF